Gleichberechtigung von Männern und Frauen: Koalition einigt sich auf Gesetz zur Lohngleichheit
Der Koalitionsausschuss hat sich bei mehreren strittigen Themen geeinigt. Wichtigster Punkt ist die Lohngerechtigkeit zwischen Frauen und Männern.
Millionen Beschäftigte in Deutschland sollen künftig deutlich bessere Chancen haben, von ihrem Arbeitgeber Informationen über ungerechte Bezahlung zu erhalten. Dies kommt vor allem Frauen zugute, die bisher in ihren Unternehmen bei der Entlohnung häufig benachteiligt werden. Grundlage ist eine Einigung von Union und SPD, die bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt ihren Streit über das seit langem geplante Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit beilegten.
Der Koalitionsausschuss vereinbarte am Donnerstag, dass Unternehmen ab 200 Beschäftigten per Gesetz verpflichtet werden sollen, einen individuellen Rechtsanspruch von Arbeitnehmern auf Informationen über Gehaltsunterschiede einzuführen. Bei Firmen mit Tarifbindung wird dieser Anspruch über den Betriebsrat formuliert, bei Betrieben ohne Tarifbindung geht er direkt an den Arbeitgeber.
Unternehmen ab 500 Beschäftigten werden aufgefordert, mindestens alle fünf Jahre ein Prüfverfahren durchzuführen. Eine Berichtspflicht über Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Entgeltgleichheit gilt für Kapitalgesellschaften ebenfalls ab 500 Beschäftigten. Dies betreffe rund 4000 Unternehmen in Deutschland mit 6,6 Millionen Beschäftigten, erklärte das zuständige Bundesfamilienministerium.
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sagte nach dem Treffen, für insgesamt 14 Millionen betroffene Arbeitnehmer seien die Vereinbarungen „ein großer Schritt nach vorn“. Er betonte: „Frauen verdienen in Deutschland im Durchschnitt 21 Prozent weniger als Männer.“ Selbst wenn man strukturelle Nachteile abziehe, blieben „sieben Prozent echte Lohndiskriminierung“ übrig.
Schwesigs Vorzeigeprojekt
Zunächst hatte die „Rheinische Post“ über eine entsprechende schwarz-rote Kompromisslinie berichtet. Der Streit über das Vorzeigeprojekt von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) hatte sich über Monate hingezogen. Im Juli hatte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) aber bereits angekündigt, dass es noch in dieser Legislaturperiode zwischen Union und SPD eine Lösung geben werde. Strittig war bis zuletzt, ab welcher Unternehmensgröße die Regelungen gelten sollen - lange war von zumindest 500 Beschäftigten die Rede.
Die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Christine Lüders, sagte in Berlin über den Kompromiss: „Die neue Transparenz wird beim Abbau der Lohnlücke helfen. Ein Auskunftsanspruch in Unternehmen jeder Größe wäre allerdings wünschenswert gewesen. Das muss jetzt das nächste Etappenziel sein.“
Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer begrüßte, „dass die Koalitionspartner davon Abstand genommen haben, allen Unternehmen, also auch tarifanwendenden Betrieben und solchen mit einem Betriebsrat, zusätzliche Kontrollverfahren, Berichts- und Auskunftspflichten vorzuschreiben“. So bleibe die Tarifautonomie unangetastet. „Zudem hätte dies nur für reine Bürokratie gesorgt.“ (dpa)
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