zum Hauptinhalt
Weihbischof Anton Losinger ist Mitglied des Deutschen Ethikrats, der Bayerischen Bioethikkommission und Senator der Max-Planck-Gesellschaft.
© Mateusz Roik

Weihbischof Anton Losinger über Bioethik: "Klone aus Hautzellen? Bald nicht mehr Science Fiction"

Weihbischof Anton Losinger fürchtet sich nicht vor Flüchtlingen, aber die Folgen der Stammzellforschung. Im Interview mit dem Tagesspiegel plädiert er für schärfere Bioethik-Gesetze.

Sie sind Mitglied im Deutschen Ethikrat und beschäftigen sich dort auch mit ethischen Fragen der Stammzellforschung und des Klonens. Menschen zu klonen, ist in Deutschland verboten. Aber sind die Gesetze nicht überholt durch die Forschung?

Der ursprüngliche Sinn des Stammzell- und des Embryonenschutzgesetzes war ja, die Forschung mit embryonalen Stammzellen einzudämmen, da die Voraussetzung die Tötung menschlicher Embryonen ist. Der Königsweg sollte über die adulten somatischen Zellen führen, also Körperzellen erwachsener Menschen. Das schien eine ethisch unbedenkliche Lösung zu sein. Mittlerweile können diese adulten somatischen Zellen so reprogrammiert werden, dass daraus pluripotente Zellen entstehen. Aus ihnen kann man Nerven-, Muskel-, Leber- oder Blutzellen generieren. Das ist auch ethisch unbedenklich. Doch in Kürze werden Forscher in der Lage sein, aus somatischen Zellen totipotente Zellen zu entwickeln. Das wäre ein gigantischer Sprung. Denn aus totipotenten Zellen lassen sich sämtliche Funktionen und Fähigkeiten eines menschlichen Embryos herstellen.

Man könnte aus einer Hautzelle einen neuen Menschen klonen?
Das ist eine durchaus reale Zukunftsperspektive. Man könnte zum Beispiel bei kinderlosen Ehen von jedem der beiden Partner je eine Keimzelle generieren und daraus Nachwuchs erzeugen, der mit beiden Partnern genetisch verwandt ist. Es könnte auch ein einzelner Mensch aus dem Bestand seiner somatischen Zellen eine Ei- und eine Samenzelle generieren und daraus einen identischen Klon von sich herstellen lassen.

Eine gruselige Vorstellung?
Menschen wären in der Lage, Menschen zu konstruieren – nach eigenen Vorstellungen. Dadurch wäre der Mensch in seiner Einmaligkeit bedroht. Denn dazu gehört die Unverfügbarkeit und auch die biologische Unverwechselbarkeit des Lebens. Jeder Mensch hat ein Recht auf Einzigartigkeit und eine eigene Würde. Kein Mensch darf sich anmaßen, willkürlich die genetischen Merkmale eines anderen zu bestimmen. Das Klonen würde der Selektion von Menschen mit vermeintlich höheren Qualitäten Tür und Tor öffnen. Es darf auch niemals ein Mensch Mittel zum Zweck werden. Die Klone aber könnten als Ersatzteillager dienen.

Viele kinderlose oder gleichgeschlechtliche Paare würden sich wohl freuen über die Möglichkeit, eigenen genetischen Nachwuchs zu bekommen. Kann man ihnen das verwehren?
Auch bisher können sich diese Paare ihren Kinderwunsch erfüllen, das zeigt die Debatte über das Adoptionsrecht. Ich halte aber den Kinderwunsch vernachlässigenswert angesichts der grundlegenden Frage: Sollte es Menschen erlaubt sein, einen Menschen zu konstruieren? Das würde die Menschheit verändern.

Müssen die Gesetze verschärft werden? 
Das Embryonenschutzgesetz, das Gentechnikgesetz und das Stammzellgesetz müssen in absehbarer Zeit novelliert werden. Der Ethikrat hat sich damit bereits intensiv auseinandergesetzt. Bisher gilt als Embryo, was aus der Verbindung einer Ei- und Samenzelle entsteht. Der Gesetzgeber wird nicht umhin kommen, mit Blick auf die neuen totipotenten Zellen den Status des Embryos neu zu definieren. Theoretisch bräuchte man sie nur in eine Gebärmutter einzusetzen und sie würden sich wohl zu menschlichen Wesen entwickeln. Vieles ist nicht mehr Science Fiction.

Wie reagiert die Bundesregierung?
Sie nimmt die Stellungnahmen des Ethikrats in der Regel sehr ernst. Es gibt auch erste Impulse, alle gesetzlichen Strukturen in diesem Bereich zu einem großen Reproduktionsmedizin-Gesetz zusammenzuführen. Das halte ich für einen notwendigen Ansatz. Wichtig ist, dass dabei die hohen ethischen Standards gewahrt bleiben. Der Lebensschutz für Embryonen, den das Embryonenschutzgesetz garantiert, darf nicht angetastet werden.

Reicht eine nationale Regelung?
Nein, es handelt sich ja um globale Phänomene. Es gibt im internationalen Kontext auch schon eine Reihe von wirksamen Regelungen. Aber auch die hinken stets der Wissenschaft hinterher. Man kommt mit dem Gesetzemachen nicht so schnell nach wie die biomedizinische Forschung voran schreitet.

Wollen Sie auch das Klonen zu Therapiezwecken verbieten?
Unbedingt. Sowohl zu therapeutischen, wie zu reproduktiven Zwecken. Sämtliche therapeutischen Maßnahmen sind sehr spezialisierte Maßnahmen, für die man etwa Leberzellen, Herzmuskelzellen oder Gewebezellen braucht. Die lassen sich aus pluripotenten Zellen generieren. Allumfassende Totipotenz braucht es zu Therapiezwecken nicht.

Ein weiteres Forschungsfeld ist das Genom Editing. Forscher versuchen, genetische Defekte aus der DNA-Struktur des menschlichen Erbcodes herauszuschneiden. Viele Menschen erhoffen sich dadurch Heilung von genetisch bedingten Krankheiten.
Wenn das tatsächlich mit dieser Technik gezielt und risikofrei gelingen würde, könnte ich sie gutheißen. Doch was ist, wenn damit die Grenze zum Eingriff in die Keimbahnen überschritten wird? Dann könnte man sämtliche zukünftige Generationen, die aus diesem Menschen hervorgehen, manipulieren – mit unabsehbaren Folgen. Wer würde dafür die Verantwortung übernehmen?

Im Herbst will die Bundesregierung ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschieden. Die Kirchen wollen jegliche Form von Sterbehilfe verbieten. Ist es nicht anmaßend, sich darüber hinwegzusetzen, wenn ein Mensch seinem Leben ein Ende setzen möchte, gerade dann, wenn er unheilbar krank ist und keinen anderen Ausweg mehr sieht?
Im Gegenteil! Ich denke da an den Leiter des Nationalen Suizidpräventionsprogramms der Bundesregierung. Er berichtete in einer Anhörung des Ethikrats über schwerverletzte Jugendliche, die er im Krankenhaus begleitete. Viele von ihnen waren nach einem schweren Motorradunfall gerade noch einmal dem Tod von der Schippe gesprungen, zum Teil arm- oder beinamputiert und psychisch extrem angegriffen. Wenn diese jungen Menschen aus dem Koma erwachen und ihren Zustand erfassen, wollen die meisten sterben. Wenn aber nach einem halben Jahr die Therapie umgesetzt ist und eine Prothese angepasst wurde, wollen die meisten leben.

Kann man das vergleichen mit einem Menschen, der am Ende eines langen Lebens sagt: Es reicht?
Ich denke, Suizide sind in der Mehrzahl der Fälle keine Frage der Eigenverantwortlichkeit, sondern eine Frage der Angst. Und der Staat hat eine Fürsorgepflicht, sonst gäbe es keinen Sozialstaat. In einer Problemsituation, in der ein Mensch verzweifelt ist, gerade auch bei psychischen Erkrankungen, kann ein Staat und ein Sozialsystem geradezu die Pflicht haben, Menschen zum Leben zu „puschen“. Wenn jemand vom Hochhaus springen will, versucht die Polizei ja auch, ihn davon abzuhalten.

Hätte die Polizei auch den früheren MDR-Intendanten Udo Reiter besuchen müssen, nachdem er seinen Suizid öffentlich angekündigt hatte?
Wahrscheinlich nicht die Polizei. Aber jede Suizidankündigung hat mit tief sitzenden Ängsten zu tun. Herr Reiter hätte vielleicht einen Freund gebraucht, mit dem er hätte reden können.

In der Flüchtlingsdebatte hat man manchmal den Eindruck, dass nicht jedes Menschenleben gleich viel wert ist. Bayern will Asylsuchende unterschiedlich behandeln und Flüchtlinge aus Balkan-Staaten schneller aussortieren. Bayerns Innenminister nennt das „christliche Solidarität“. Wie würden Sie das nennen?
Ich kann verstehen, wenn junge Menschen in Afrika keine Chancen für sich sehen und anderswo nach neuen Perspektiven suchen. Sie werden sich nicht abhalten lassen, auch nicht von noch so hohen Zäunen. Dazu kommen die Kriegsflüchtlinge, denen aus humanitären Gründen geholfen werden muss. Und es gibt die Flüchtlinge aus Staaten wie Albanien, Kosovo, Serbien, die in der Regel wenig Aussicht auf die Gewährung von Asyl haben.

Wird das Asylrecht zu hartherzig ausgelegt?
So weit ich das ermessen kann, leisten die Mitarbeiter in den Landratsämtern gute und verantwortliche Arbeit. Auch eine Großcousine von mir arbeitet dort. Aber die Mitarbeiter werden erdrückt von der Menge der Fälle. Das Personal müsste dringend aufgestockt werden. Dann könnte man auch die Verfahren beschleunigen und denen, die Asyl bekommen, schnell Möglichkeiten bieten, um hier Fuß zu fassen, etwa Sprachkurse.

Würde ein neues Zuwanderungsgesetz helfen?
Ich denke, man kommt zurecht, wenn man die bisherigen Asyl- und Bleiberechte vernünftig umsetzt. Wenn man aber die Breite des Themas sieht und auch die Zuwanderung von qualifizierten Arbeitnehmern neu regeln möchte, die anders anerkannt und integriert werden müssen, dann müssen wir an eine Gesetzesnovelle heran. Eines ist klar. Wir müssen uns diesen Menschen zuwenden. Verdrängen wird nicht gelingen.

Das Gespräch führte Claudia Keller.

Zur Person: Weihbischof Anton Losinger wurde 1957 in der Nähe von Augsburg geboren und blieb seiner Heimat treu. 1997 wurde er zum Domkapitular und Leiter des Schulreferats im Bistum Augsburg ernannt und 2000 zum Weihbischof. Der promovierte Theologe und Volkswirt ist in der Wissenschaft zuhause. Über die Beschäftigung mit sozialpolitischen Folgen der Wissensgesellschaft kam er zur Bioethik. Er sei durch und durch wissenschaftsfreundlich, sagt er über sich. Aber zur Freiheit müsse sich die Verantwortung gesellen. Losinger ist Mitglied des Deutschen Ethikrats, der Bayerischen Bioethikkommission und Senator der Max-Planck-Gesellschaft.

Zur Startseite