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Mehr oder weniger Geld für Familien?
© dpa

Bundestag beschließt Entlastungen: Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Die große Koalition beschließt im Bundestag Entlastungen der Bürger. Auch die Milderung der kalten Progression gehört dazu. Die Opposition findet: Es hätte mehr sein können.

Der Bundestag beschließt heute steuerliche Entlastungen der Bürger - die "kalte Progression" bei der Einkommensteuer wird abgebaut, der Grundfreibetrag für alle Arbeitnehmer, das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Kinderzuschlag sowie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende werden erhöht. Die Opposition bemängelt jedoch, dass die Entlastungen nicht weit genug gehen. "Die Koalition feiert sich für ihr Familienpaket - dabei setzt sie dabei noch nicht mal das Verfassungsnotwendige um", sagt die Grünen-Finanzpolitikerin Lisa Paus. Das Gesetzespaket sei zu wenig für die Familien "und ein bewusster Verfassungsbruch". Die Grünen haben daher beantragt, namentlich über einen Änderungsantrag ihrer Fraktion abzustimmen, in dem eine rückwirkende Erhöhung von Kinderfreibetrag und Kindergeld für 2014 gefordert wird. Das zielt vor allem auf die SPD-Fraktion. Diese hatte sich bemüht, diese Verbesserungen in das Gesetz hineinzuverhandeln. Sie wären nach Ansicht der Grünen und der Linken verfassungsrechtlich geboten gewesen, doch konnte sich die SPD hier gegen den Widerstand des Bundesfinanzministerium und der Union nicht durchsetzen. "Der Kinderfreibetrag, der das sächliche Existenzminimum für Kinder steuerfrei stellt, ist schon seit Beginn des Jahres 2014 Euro zu niedrig und damit verfassungswidrig", sagt Paus. "Die seit eineinhalb Jahren verschleppte Anpassung der Steuergesetze hat die SPD immer wieder damit begründet, dass sie dafür deutlich mehr für die Familien rausholen würde. Seit heute steht fest: Es ist nicht mehr, sondern weniger herausgekommen."

Union: Ein klares Signal

Die Koalition setze mit dem Gesetzespaket ein ganz klares Signal, sagte Unions-Fraktionsvize Ralph Brinkhaus (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Der Abbau der kalten Progression werde angegangen, schleichende Steuererhöhungen würden gestoppt. „Es ist schön, dass wir im zweiten Anlauf die SPD an unserer Seite haben. Nun gibt es auch für den Bundesrat keine Ausreden mehr.“ Insgesamt würden die Bürger 2015 und 2016 um insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro entlastet, sagte Brinkhaus. Einen ersten Anlauf zur Minderung der kalten Progression durch die schwarz-gelbe Koalition hatte der Bundesrat gestoppt, weil die Länder eine Kompensation ihrer Steuerausfälle gefordert hatten. Auch jetzt gibt es Stimmen in den Ländern, dass der Bund hier in der Pflicht sei. Im Bundesrat haben die von SPD und Grünen geführten Länder eine Mehrheit. Der Effekt der kalten Progression wird auch als heimliche Steuererhöhung bezeichnet. Er tritt vor allem ein, wenn Einkommen nicht stärker als die Inflationsrate steigen, die Kaufkraft also nicht erhöht wird. Doch steigt die durchschnittliche Steuerbelastung durch den progressiven Tarifverlauf bei der Einkommensteuer. Obwohl Einkommen in solchen Fällen real nicht steigen, werden sie mit einem höheren Steuersatz belegt. Am stärksten trifft der Effekt Arbeitnehmer, die gar keine Gehaltserhöhungen bekommen - weil sie höhere Kaufkraftverluste haben. Die Minderung der kalten Progression soll ab 2016 alle zwei Jahre erfolgen.

Grundfreibetrag für alle steigt

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt in diesem Jahr von 8354 auf 8472 Euro. 2016 wird er auf 8652 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag wird 2015 von 4368 auf 4512 Euro erhöht, 2016 dann auf 4608 Euro im Jahr. Auch das monatlich gezahlte Kindergeld wird rückwirkend ab Januar um 4 Euro und ab 2016 nochmals um weitere zwei Euro je Kind angehoben.  Angehoben wird im kommenden Jahr zudem der Kinderzuschlag für Geringverdiener - und zwar um 20 auf 160 Euro. Erstmals seit 2004 steigt rückwirkend ab Januar 2015 auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 auf dann 1908 Euro. Neu ist, dass sich der Gesamtbetrag künftig nach der Zahl der im Haushalt lebenden Kinder richtet: Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro.  (mit dpa)

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