Politik: Kein Geld für Italiener?
Im Prozess um Militärinternierte lehnt Bund Entschädigung ab
Berlin. Im Prozess vor dem Berliner Verwaltungsgericht um die Entschädigung italienischer Militärinternierter in Deutschland während des Zweiten Weltkriegs hat die Bundesrepublik am Donnerstag Zahlungen verweigert. Das Gericht prüft, ob den verhafteten Soldaten Geld nach dem Stiftungsgesetz zur Zwangsarbeiterentschädigung zusteht. Dies haben Bund und Stiftung bislang mit dem Hinweis abgelehnt, die Militärinternierten seien Kriegsgefangene gewesen, deren Anspruch nach dem Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen sei. Wann das Gericht sein Urteil verkündet, blieb am Donnerstag offen.
Stellvertretend für mehr als 4000 Betroffene haben die Italiener Antonio Basile und Giacomo Malberto gegen die Ablehnung geklagt. Beide sind über 80 Jahre alt und konnten an der Verhandlung aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen. Sie verlangen jeweils 7670 Euro aus dem Vermögen der Bundesstiftung. Basile und Malberto gehörten zur italienischen Armee, als ihr Land 1943 mit den Alliierten Waffenstillstand schloss. Die Nationalsozialisten befahlen daraufhin, italienische Soldaten, die nicht mehr an ihrer Seite kämpfen wollten, als Kriegsgefangene in Arbeitslager zu verschleppen.
Basile kam in ein Stahlwerk nach Luckenwalde bei Berlin, Malberto musste in einer Maschinenfabrik im fränkischen Schweinfurt schuften und wurde später in ein Konzentrationslager gebracht. Im August 1944 entschied Hitler, die Internierten sollten als „zivile“ Zwangsarbeiter dienen. Das änderte jedoch nichts an ihrem erbärmlichen Leben in der Haft. Zehntausende starben.
Vor dem Berliner Verwaltungsgericht war am Donnerstag zunächst umstritten, ob der Antrag der Italiener, eine Zahlungspflicht der Bundesstiftung festzustellen, überhaupt zulässig ist. Das Gericht hatte dies in einem Beschluss zur Prozesskostenhilfe für diesen Fall bereits verneint. Im Kern geht es um die Frage, ob zwischen den beiden Klägern und den Beklagten, der Bundesrepublik und der Stiftung, ein Rechtsverhältnis besteht.
Der Anwalt der Italiener, Joachim Lau, sagte, mit dem Stiftungsgesetz sollten nicht nur Almosen verteilt, sondern konkrete Ansprüche Einzelner begründet werden. Er kritisierte, sollte das Gericht die Klage für unzulässig erklären, käme dies einer Verweigerung des Rechtsschutzes gleich. Nirgendwo auf der Welt sei es den betroffenen Zwangsarbeitern möglich, die Entschädigung einzuklagen. Die Bundesrepublik stünde schlecht da, wenn sie dadurch „die Zwangsarbeit im Nachhinein rechtfertigt“.
Das Finanzministerium, das die Rechtsaufsicht über die Stiftung führt, sieht dagegen nur „eine politische und moralische Verpflichtung des Staates“ zur Entschädigung, aber keine rechtliche. Darüber hinaus bekräftigten die Vertreter von Ministerium und Stiftung, trotz der Deklaration als „zivile“ Zwangsarbeiter seien die Italiener Kriegsgefangene geblieben. Die Klage sei nicht nur unzulässig, sondern auch unbegründet. Sie stützten sich dabei auf ein Gutachten des Berliner Völkerrechtlers Christian Tomuschat. Der Jurist meint, eine förmliche Kriegserklärung sei für den Status eines Kriegsgefangenen nicht nötig.
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