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Er will am Betreuungsgeld festhalten: Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU)
© dpa

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe kippt Betreuungsgeld - Seehofer will weiterzahlen

Das Bundesverfassungsgericht hat das umstrittene Betreuungsgeld für grundgesetzwidrig erklärt. Horst Seehofer will die Leistung in Bayern dennoch beibehalten - und verlangt dafür Geld vom Bund.

Das Betreuungsgeld verstößt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen das Grundgesetz. Der Bund hätte das entsprechende Gesetz nicht erlassen dürfen, urteilten die Richter am Dienstag in Karlsruhe. Er sei für das Betreuungsgeld nicht zuständig. Eine Klage Hamburgs gegen die am 1. August 2013 eingeführte Familienleistung, die von Gegnern als "Herdprämie" kritisiert wird, war damit erfolgreich. Das Gericht erklärte die bundesgesetzlichen Regelungen, die einen Anspruch auf Betreuungsgeld begründen, für nichtig. Das Betreuungsgeld in Höhe von 150 Euro im Monat wird an Eltern gezahlt, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keine staatlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Die Leistung beziehen rund 455.000 Familien.

Trotz des Urteils aus Karlsruhe will Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) für Familien im Freistaat am Betreuungsgeld festhalten - und verlangt dafür Geld des Bundes. "Es wird in Bayern auf jeden Fall auch in der Zukunft ein Betreuungsgeld geben", sagte der CSU-Chef nach einer Klausurtagung seiner Regierung am Dienstag. "Der Bund muss die notwendigen Mittel dem Land und auch den anderen Ländern zur Verfügung stellen." Das Betreuungsgeld sei auf Basis einer Koalitionsvereinbarung in Berlin getroffen worden. "Die heutige rechtstechnische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändert nichts an der gemeinsamen politischen Willensbildung."

Die SPD lehnt es aber ab, Bundesländern Geld des Bundes zukommen zu lassen, wenn diese in eigener Regie weiter Betreuungsgeld zahlen. Das sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Carola Reimann, der „Stuttgarter Zeitung“ .

Aus für das Betreuungsgeld: SPD und Grüne für verstärkten Kita-Ausbau

Die SPD dagegen will die Familienleistung nun komplett abschaffen. "Das Betreuungsgeld ist Vergangenheit - nun muss in die Zukunft investiert werden", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Carola Reimann. Kitas müssten weiter ausgebaut werden. Dabei gehe es um eine bessere Betreuung und frühe Förderung durch kleinere Gruppen. Außerdem müssten die Öffnungszeiten flexibler werden. Ähnlich äußerte sich die rheinland-pfälzische Ministerpräsidenten Malu Dreyer. Das Betreuungsgeld habe gerade Frauen mit kleinen Kindern vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, sagte die SPD-Politikern der "Bild".

Ähnlich wie die SPD fordern auch Vertreter der Grünen einen verstärkten Kita-Ausbau. "Die Betreuungsgeldmilliarde sollte nun endlich für das ausgegeben werden, was Eltern wirklich wollen und händeringend suchen: gut ausgestattete Kitas mit gut ausgebildeten und gut bezahlten Erzieherinnen und Erziehern“, sagte die Fraktionschefin der Grünen im Bundestag, Katrin Göring-Eckardt

Fakten zum Betreuungsgeld

- Eltern, die ihr Kleinkind nicht in eine staatlich geförderte Betreuungseinrichtung geben, erhalten vom 15. bis 36. Lebensmonat des Kindes 150 Euro pro Monat. Die Leistung wurde gemeinsam mit dem Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zum August 2013 eingeführt. Im ersten Halbjahr gab es zunächst 100 Euro monatlich.

- In 94,6 Prozent der Familien beantragen die Mütter Betreuungsgeld. 5,4 Prozent der Antragsteller sind Väter.

- In den Jahren 2013 und 2014 wurde jeweils weniger Geld abgerufen als im Familienhaushalt eingeplant worden war. In diesem Jahr stehen 900 Millionen Euro zur Verfügung, zunächst war eine Milliarde eingeplant. Die SPD hat angekündigt, sie wolle das Geld in den Ausbau der Kita-Betreuung stecken, wenn das Bundesverfassungsgericht das Betreuungsgeld - wie intern erwartet - kippt. Die CSU will hingegen einen Weg finden, an der Leistung festhalten. In Bayern werden die Anträge auf Betreuungsgeld nach der Geburt eines Kindes gleich ausgefüllt an die Eltern verschickt.

- Die Daten des Statistischen Bundesamts zeigen Nord-Süd- und Ost-West-Unterschiede sowie ein unterschiedliches Bild in Flächenländern und Stadtstaaten.

- Auffallend wenige Empfänger gibt es mit 1.700 Familien in Sachsen-Anhalt und knapp 1.800 in Mecklenburg-Vorpommern. In Bayern und Baden-Württemberg sind die Zahlen mit 100.000 bzw. 89.000 Familien besonders hoch. Auch Nordrhein-Westfalen zahlt 106.000 Familien das Betreuungsgeld - ist aber mit knapp 18 Millionen auch das mit Abstand bevölkerungsreichste Bundesland.

- In den Millionenstädten Berlin und Hamburg beziehen nur jeweils knapp 7.000 Familien die Staatsleistung. Knapp 80.000 der 455.000 Betreuungsgeld-Bezieher haben einen ausländischen Pass. Nicht klar ist, wie viele Einwandererfamilien mit deutscher Staatsbürgerschaft das Betreuungsgeld beantragt haben. Eines der zentralen Argumente der Gegner ist, dass Kinder aus Migrationsfamilien vom Kindergarten ferngehalten werden und damit auch von der Chance, früh Deutsch zu lernen.

- Im Durchschnitt beziehen die westdeutschen Familien das Geld 20 Monate lang. Im Osten sind es viereinhalb Monate weniger. Die maximale Dauer beträgt 22 Monate.

Reuters / epd / dpa

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