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Das Bundesverfassungsgericht hat erneut über das Kopftuchverbot für Lehrerinnen entschieden.
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Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe gegen pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen

Wie die "taz" vorab berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es kein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen geben darf. Unter bestimmten Umständen dürfen Kopftücher jedoch nach wie vor verboten werden.

Das Bundesverfassungsgericht hat nach einem Pressebericht entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar ist. Eine entsprechende Grundsatzentscheidung werde das Gericht am Freitag veröffentlichen, meldete die "tageszeitung" aus Berlin. Durch eine Computerpanne des Gerichts sei der Kern des Beschlusses allerdings schon am Donnerstag bekannt geworden und liege der „taz“ vor.
Das Gericht bestätigte lediglich, dass „aufgrund eines internen Versehens“ Teile der Pressemitteilung zu den Verfassungsbeschwerden für kurze Zeit einsehbar waren. Man würde sich „freuen, wenn die inhaltliche Diskussion über diese Entscheidung auf Grundlage dieser vollständigen Information geführt würde“, teilte das Gericht mit.

Das Bundesverfassungsgericht entschied demnach in zwei Fällen aus Nordrhein-Westfalen, dass das allgemeine Kopftuchverbot im dortigen Schulgesetz "verfassungskonform einzuschränken" sei. Künftig soll demnach keine abstrakte Gefahr für Neutralität und Schulfrieden durch das Tragen des Kopftuchs als Begründung für ein Verbot mehr genügen, vielmehr müsse es eine "hinreichend konkrete Gefahr" geben.
Nach dem Bericht der "taz" korrigiert das Verfassungsgericht damit seine eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 2003. Im Fall der Stuttgarter Lehrerin Fereshta Ludin hatte Karlsruhe damals entschieden, dass auch vorsorgliche Kopftuchverbote möglich sind - wenn es hierfür eine gesetzliche Grundlage gibt. Viele Bundesländer änderten daraufhin ihre Schulgesetze und erließen entsprechende Verbote. (AFP/dpa)

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