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Ab Sonntag gilt eine neue Einreisetestpflicht.
© DAVIDS/Sven Darmer

Jetzt ist es amtlich und gilt ab Sonntag: Kabinett beschließt neue Regeln für Einreise-Testpflicht

Vor der Heimreise aus den Ferien im Ausland müssen viele Deutsche künftig einen Corona-Test machen. Man kann es aber auch einfacher haben.

Für Rückkehrer aus dem Sommerurlaub greifen ab Sonntag strengere Testpflichten zum Schutz vor einer Corona-Ausbreitung. „Alle nicht geimpften Einreisenden nach Deutschland müssen sich künftig testen lassen - egal ob sie mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn kommen“, sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU).

„Damit reduzieren wir das Risiko, dass zusätzliche Infektionen eingetragen werden.“ Das Bundeskabinett beschloss die Verordnung, die auch eine neue Einstufung für weltweite Risikogebiete regelt, am Freitag - noch kurz vor dem Ende der großen Ferien in den ersten Bundesländern.

Extra-Aufwand bedeuten die neuen Vorgaben vor allem für Menschen, die keine vollständige Impfung haben, was auch die meisten älteren Kinder betrifft. Denn die Testpflicht entsteht daraus, dass eine generelle Nachweispflicht eingeführt wird.

Ab diesem Sonntag müssen alle ab 12 Jahren bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder eben einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere.

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Spahn warb angesichts des inzwischen schwächeren Andrangs auf Impfungen in Deutschland denn auch noch einmal für den praktischen Nutzen. Reisen sei mit Impfung generell leichter. Geimpfte sparten sich Tests und müssten grundsätzlich nicht in Quarantäne. „Das Impfangebot an alle im Sommer steht. Wir haben genügend Impfstoff.“

Allerdings gilt für alle, die aus Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten kommen, eine Testpflicht ohne Ausnahmen. „Ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend“, heißt es in der Verordnung.

Generell muss man den jeweiligen Nachweis bei der Einreise dabei haben und bei „stichprobenhaften“ Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein.

Direkte Grenzkontrollen aller einreisenden Autos sind nicht vorgesehen - man soll aber zumindest mit Überprüfungen rechnen müssen. Für Bayern kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verstärkt Stichproben und Kontrollen mittels Schleierfahndung an. Die Gesundheitsämter sollten außerdem 20 Prozent der digitalen Einreiseanmeldungen überprüfen, sagte er dem Magazin „Der Spiegel“.

Ein Überblick über weitere konkrete Regeln bei Einreisen:

TESTS UND KOSTEN: Um im Ausland einen Testnachweis zu bekommen, sind Schnelltests durch Fachpersonal oder PCR-Labortests möglich - zu zahlen aus eigener Tasche. Das können durchaus zweistellige Beträge pro Kopf sein. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden zurückliegen, genauere PCR-Tests höchstens 72 Stunden.

Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist für Schnelltests auf 24 Stunden. Der Nachweis muss auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch sein - digital oder auf Papier. Per Handy abfotografierte Papiernachweise sollen bei Kontrollen wegen der Missbrauchsgefahr nicht akzeptiert werden.

RISIKOGEBIETE: Künftig soll es statt drei nur noch zwei Kategorien für weltweite Regionen mit höherem Risiko geben: Hochrisikogebiete und Virusvariantengebiete. Als Hochrisikogebiete gelten Regionen mit besonders hohen Fallzahlen. Ein Indiz: eine Sieben-Tage-Inzidenz von „deutlich mehr als 100“. Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren wie Testraten und Klinikfälle.

Die Stufe des „einfachen“ Risikogebiets mit mehr als 50 gemeldeten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen entfällt. Bisher gab es auch die mittlere Stufe der „Hochinzidenzgebiete“ mit Sieben-Tage-Inzidenz über 200.

QUARANTÄNE: Vorgesehen ist für Hochrisikogebiete, dass nicht Geimpfte und nicht Genesene nach der Rückkehr zehn Tage in Quarantäne müssen, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Eine zunächst vorgesehene Vorgabe zu PCR-Tests fiel wieder weg.

Für Kinder unter zwölf soll die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise enden. Bei der Rückkehr aus Virusvariantengebieten sind weiterhin grundsätzlich 14 Tage häusliche Quarantäne vorgesehen.

SONDERFÄLLE: Sonderregelungen sieht die Verordnung unter anderem für berufliche Grenzpendler und Kurzreisen im Grenzverkehr mit weniger als 24 Stunden Aufenthalt vor. Für sie soll die Nachweispflicht nur gelten, wenn man aus Risikogebieten wieder einreist.

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Für nicht Geimpfte und nicht Genesene soll ein Testnachweis nur zweimal pro Woche nötig sein, nicht bei jeder Einreise. Wer nur ohne Zwischenstopp durch ein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet reist, muss deswegen bei der Einreise in Deutschland nicht in Quarantäne.

ANMELDUNG: Urlauber aus Risikogebieten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind dort hochzuladen, sobald man sie hat.

Dass man sich rund ums Verreisen testen lassen muss, ist für viele nicht ganz neu. Auch für Ferienwohnungen in Deutschland ist oft ein negativer Test mitzubringen. Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) sagte am Donnerstagabend in der ARD, viele ließen sich ohnehin im Urlaub testen, etwa weil es für bestimmte Aktivitäten nötig sei. „Wir müssen vermeiden, dass es jetzt im Herbst wieder zu Situationen kommt wie im letzten Jahr - da hilft uns das Impfen, aber eben auch das Testen.“

Corona-Ansteckungen, die wahrscheinlich auf Reisen passiert sind, spielen laut Robert Koch-Institut (RKI) eine zunehmende Rolle beim Infektionsgeschehen in Deutschland. Als wahrscheinliche Infektionsländer in den betrachteten Wochen vom 28. Juni bis 25. Juli wurden Spanien, die Türkei und die Niederlande am häufigsten genannt, vor Kroatien und Griechenland. Der Großteil der Corona-Übertragungen passiere aber im Inland - die Rede ist von mindestens 81 Prozent. (dpa)

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