zum Hauptinhalt
Das neue Hartz-IV-Gesetz soll einen Bürokratieabbau für die Mitarbeiter der Jobcenter bringen.
© dpa

Reform von Hartz IV: Jobcenter-Personal kritisiert Nahles-Entwurf

Das neue Hartz-IV-Gesetz soll weniger Bürokratie bringen - doch der Entwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) trifft beim Jobcenter-Personal auf deutliche Kritik.

Weniger Bürokratie bei Hartz IV – das war das zentrale Versprechen von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) an die Mitarbeiter der Jobcenter. Doch der Gesetzentwurf, den die Ministerin Anfang Februar ins Kabinett eingebracht hat, trifft nun ausgerechnet bei den Beschäftigten auf deutliche Kritik. Der Entwurf sei „in keiner Weise geeignet, Personalressourcen freizusetzen, die dann in die aktive Arbeitsvermittlung umgeschichtet werden können“, heißt es in einem Rundschreiben der Jobcenter-Personalräte, das dem Tagesspiegel vorliegt. Bei den Vorschlägen handele es sich um keine Reform, „noch nicht einmal ein Reförmchen und in der Summe auch nicht um Rechtsvereinfachungen“, heißt es weiter. Für die Belegschaften sei der Gesetzentwurf „nicht nur enttäuschend, er ist ärgerlich und selbst eine weitere Belastung“.

Hartz IV ist mit jeder Novelle unübersichtlicher geworden

Seit Hartz IV im Jahr 2005 eingeführt wurde, ist das Paragrafenwerk mit jeder Novelle unübersichtlicher geworden. Statt pauschaler Leistungen gebe es immer mehr spezielle Zuschläge für Hartz-IV-Empfänger, klagte der frühere BA-Vorstand Heinrich Alt einmal: angefangen bei Zuschlägen für orthopädische Schuhe bis zum Tapetenkleister. Im Bestreben, Einzelfallgerechtigkeit zu schaffen, sind die vielen Regelungen auch für diejenigen unüberschaubar geworden, die sie umsetzen müssen. Rund 12 000 Mitarbeiter würden durch die Bürokratie gebunden, rechnete Alt vor.

Die neunte Hartz-IV-Novelle werde daran nicht wirklich etwas ändern, kritisieren nun die Personalräte, die für die 300 Jobcenter zuständig sind, die von Arbeitsagenturen und Kommunen gemeinsam betrieben werden. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Hartz IV künftig für zwölf statt für sechs Monate bewilligt wird. Auch die Anrechnung von Einkommen und Vermögen soll vereinfacht werden. Doch die Vereinfachungen bezögen sich zum Teil auf Fälle, die eher selten vorkommen oder bereits der Weisungslage entsprächen, kritisieren die Personalräte. Auch durch die Verlängerung der Dauer des Bewilligungszeitraums werde sich der Aufwand nicht verringern, argumentieren sie. Denn in der Regel würden schon heute die Leistungen für zwölf Monate bewilligt. Wenn aber der Erfüllungsaufwand verringert werden solle, müsse man – dort wo es rechtlich möglich sei – wieder zum Gedanken der „strikten Pauschalierung“ zurückkehren.

Dass die Gesetzesänderungen zu deutlichen Einsparungen führen, erwartet auch das Arbeitsministerium nicht. Im Entwurf wird die Summe von 39 Millionen Euro genannt, wovon allein 38 Millionen auf die Verlängerung des Bewilligungszeitraums entfallen.

„Angesichts eines Gesamtverwaltungskostenaufwands von mindestens 4,5 Milliarden Euro pro Jahr ist das mehr als dürftig“, kritisiert die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer. Das vorgelegte Gesetz sei „eine vertane Chance“. Es wäre „bitter notwendig“, Kapazitäten im System freizusetzen, fordert die Abgeordnete. Das bürokratische Hartz-IV-System führe heute dazu, das sich im Schnitt nur 41 Prozent des Personals in den Jobcentern um die Integrationsarbeit kümmern könnten – eigentlich sollten es 80 Prozent der Beschäftigten sein, rechnet Pothmer vor. „Weder einheimische Arbeitslose noch Flüchtlinge können mit großen Verbesserungen rechnen.“

Zur Startseite