zum Hauptinhalt
Die selbst gesetzte Grenze bei der Neuverschuldung will Ministerpräsident Giuseppe Conte nicht überschreiten.
© REUTERS/Max Rossi

Haushaltsstreit: Italiens Regierung weist Forderungen der EU zurück

Italien bleibt im Haushaltsstreit mit der EU-Kommission hart: Die Erhöhung des Defizits auf 2,4 Prozent sei eine schwierige aber notwendige Entscheidung.

Die italienische Regierung will der Aufforderung der EU zur Änderung ihrer Haushaltsplanung nicht nachkommen. Der Budgetentwurf für 2019 bleibe unverändert, sagte Ministerpräsident Giuseppe Conte am Montag in Rom. Conte sagte der EU-Kommission zu, dass seine Regierung die selbst gesetzten Grenzen bei der Neuverschuldung nicht überschreiten werde. Das angesetzte Defizit von 2,4 Prozent der Wirtschaftsleistung sei die "Grenze, die wir geloben einzuhalten".

Es sei "möglich", dass das Defizit gar nicht so groß ausfalle, betonte Conte. "Aber es ist sicher, dass wir es nicht überschreiten."

Der vor einer Woche von der Regierung in Rom verabschiedete Haushaltsentwurf sieht unter anderem die Einführung eines Bürgergeldes und Erleichterungen beim Renteneintritt sowie eine Amnestie für Steuerbetrüger vor.

Für das kommende Jahr peilt der Plan ein Defizit von 2,4 Prozent der Wirtschaftsleistung an - deutlich mehr als die von der Vorgängerregierung mit Brüssel vereinbarten 0,8 Prozent. 2020 beträgt das Defizit demnach 2,1 Prozent. Im Jahr 2021 liegt es der Planung zufolge bei 1,8 Prozent.

Die EU-Kommission hatte Italien vergangene Woche angesichts der hohen Neuverschuldung eine "beispiellose" Abweichung von den europäischen Haushaltsregeln vor und forderte "Klarstellungen". Italien hat mit 131 Prozent der Wirtschaftsleistung bereits jetzt die zweitgrößte Gesamtverschuldung der Eurozone nach Griechenland und muss für seine Kreditaufnahme steigende Zinsen zahlen.

Den Entwurf hatte Italien wie vorgeschrieben Anfang vergangener Woche zur Prüfung an die EU-Kommission gesandt. Die Kommission könnte die Vorlage zurückweisen - dies wäre eine Premiere in der EU. (dpa)

Zur Startseite