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Flüchtlinge nahe Wegscheid an der deutsch-österreichischen Grenze im Jahr 2015.
© Sebastian Kahnert/dpa

Flüchtlinge und Haushaltspolitik: Ist das Ziel der schwarzen Null noch zu schaffen?

Mit den steigenden Flüchtlingszahlen entstehen Bund, Ländern und Kommunen immer höhere finanzielle Belastungen. Ist die von der Regierung angestrebte schwarze Null im Bundesetat gefährdet?

Mit jedem der kleinen Flüchtlingstrecks, die täglich an der bayerisch-österreichischen Grenze ankommen, wächst die Zahl derer, die vorübergehend oder länger versorgt werden müssen. Mit jedem Flüchtling wachsen also die Kosten. Und auch wenn im Regierungslager in Berlin niemand die nervöse Anspannung offen zeigen möchte – in Regierung und Koalitionsfraktionen wird natürlich gerechnet und geschätzt, was der Andrang von Tausenden an jedem neuen Tag für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen in diesem und in den nächsten Jahren bedeuten wird. Und ob die schwarz-rote Koalition ihr haushaltspolitisches Hauptziel, den ausgeglichenen Etat ohne neue Schulden, also die „schwarze Null“, auch im kommenden Jahr und danach halten kann. Aus den Kommunalverbänden kamen am Donnerstag deutliche Signale, dass die Kosten über den bisherigen Annahmen liegen werden – verbunden mit der Erwartung, dass man Städte, Gemeinden und Landkreise mit den Mehrkosten nicht sitzen lässt.

Was sagen die Kommunen?

Der Städtetag geht davon aus, dass auf Länder und Kommunen im kommenden Jahr „flüchtlingsbedingte Ausgaben“ in Höhe von sieben bis 16 Milliarden Euro zukommen können. Mit den Ausgaben des Bundes kommt man am Ende auf eine Summe, die jeweils noch einige Milliarden höher ist. Die Zahlen ergeben sich aus der Annahme, dass die Zahl der zu versorgenden Flüchtlinge zwischen 500 000 und 1,2 Millionen liegen wird. Darin sind allerdings auch Frauen, Männer und Kinder enthalten, die bereits in diesem Jahr nach Deutschland gekommen sind. Hartmut Dedy, Finanzdezernent des Städtetags, rechnet daher vor, dass trotz der vom Bund im September zugesagten Mittel dann ein „zusätzlicher Finanzierungsbedarf zwischen drei und 5,5 Milliarden Euro“ bestehen werde. Und darauf wollen die Kommunen nicht allein sitzen bleiben, wenn es so kommt. Städtetags-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus mahnte daher schon einmal die Länder, die vom Bund zugesagten Mittel auch direkt an die Kommunen weiterzuleiten. Zudem müssten Städte, Gemeinden und Kreise auch bei der Integration von Flüchtlingen besser unterstützt werden.

Auch der Landkreistag erwartet, dass die Ausgaben im kommenden Jahr „sprunghaft“ steigen werden. Allerdings lehnt es Hans-Günter Henneke, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes, ab, „bestimmte Zahlen in die Welt zu setzen, da sich derzeit nicht abschätzen lässt, wie sich die Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren sowie die beschlossenen Zuzugsbeschränkungen auf die Entwicklung der Asylbewerberzahlen auswirken werden“. Doch auch er spricht von einem „Kraftakt für die öffentlichen Haushalte“, für den alle verfügbaren Mittel aufgewendet werden müssten.

Droht die schwarze Null wirklich zu kippen?

Henneke sieht es als sicher an, dass in den Haushalten die nötigen Mittel nur freigemacht werden könnten durch „Sparmaßnahmen in anderen Bereichen“. Steuererhöhungen hält er für kontraproduktiv. Mit Blick auf Berlin lautet seine Einschätzung: „Der Bund geht für 2016 nicht mehr davon aus, dass die schwarze Null zu halten sein wird.“ Doch davon will der CDU-Haushaltspolitiker Eckhardt Rehberg nichts wissen: „Ich gehe davon aus, dass wir im November im Bundestag einen Haushalt für 2016 verabschieden werden, der ausgeglichen ist“, sagte er dem Tagesspiegel. Also ein Haushalt mit einer schwarzen Null. Das war offiziell bisher auch die Haltung des Bundesfinanzministeriums. Doch wie zu hören ist, gibt es in Schäubles Ressort und den Koalitionsfraktionen durchaus Überlegungen angesichts der Unwägbarkeiten bei den Flüchtlingskosten. Sollte das Ziel der schwarzen Null jetzt schon aufgegeben werden? Oder wartet man ab, wie sich die Situation 2016 entwickelt? Schäuble selbst sieht die Sache offenbar pragmatisch. Man könne ja einem Flüchtling, der im Mittelmeer zu ertrinken drohe, nicht sagen, dass Deutschland gerade das Geld ausgegangen sei, sagte er dieser Tage. Andererseits ist die schwarze Null vor allem für die Union ein Prestigeprojekt, das im Bundestagswahlkampf 2017 ziehen sollte, weshalb der ausgeglichene Etat mindestens bis 2018 als Pflicht gilt. Schäuble wird möglicherweise am kommenden Donnerstag den Schleier lüften, wenn er die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung vorstellt. Sie dürften nicht so ausfallen, dass der Kraftakt als unerfüllbar erscheint. Die Wachstumsprognose der Bundesregierung, der wichtigste Parameter der Schätzung, wurde zuletzt nur leicht gesenkt. Und für 2015 liegen Bund, Länder und Kommunen über Plan, es gibt einen Puffer für 2016. Für alle Fälle erinnert Rehberg die Länder und Kommunen daran, dass auch sie Steuermehreinnahmen hätten. In diesem Jahr, so Henneke, sei mit einem Verfehlen der schwarzen Null nicht zu rechnen. Angesichts eines absehbaren gesamtstaatlichen Überschusses von 10,5 Milliarden Euro ist der Haushaltsausgleich im Bund (und auch einigen Ländern und vielen Kommunen) 2015 wohl nicht gefährdet.

Wie hilft der Bund?

Der Landkreistag hat am Donnerstag die Gesamtkosten für Asylbewerber und Flüchtlinge für 2015 geschätzt. Sie liegen demnach bei 15 Milliarden Euro, wovon zwei Drittel Länder und Kommunen, ein Drittel der Bund zu tragen hat. Für 2016 sind vor allem höhere Ausgaben bei der Bundesanstalt für Arbeit und den Kommunen zu erwarten, wenn viele Flüchtlinge nach dem Ende ihres Asylverfahrens unter die Obhut der Jobcenter kommen. Zudem sieht Henneke Mehrausgaben für die Integration, also vor allem in Schulen und Kindergärten, bei der Wohnraumbeschaffung und auch beim Familiennachzug. Wie viel genau ein Flüchtling im Monat kostet, ist nicht genau zu beziffern. Die Länder haben immer mit der Pauschalsumme von 1000 Euro im Monat argumentiert, doch sind darin wohl nicht alle Kosten eingerechnet.

Beim Flüchtlingsgipfel im September hat der Bund angesichts der gestiegenen Zahlen seine Hilfe an Länder und Kommunen, welche die finanzielle Hauptlast traf, nochmals erhöht. Für 2016 gibt es nun eine Abschlagszahlung von knapp drei Milliarden Euro. Diese errechnet sich aus den durchschnittlichen Kosten für einen Bewerber im Asylverfahren in Höhe von 670 Euro im Monat; angenommen wurden durchschnittlich 800 000 Bewerber bei einer Verfahrensdauer von fünf Monaten. Zum Jahresende wird nach den tatsächlichen Zahlen abgerechnet, wonach sich dann die folgende Abschlagszahlung für 2017 ergibt. Dazu kommen 350 Millionen Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, 500 Millionen für den sozialen Wohnungsbau (allerdings nicht allein für Flüchtlingswohnungen) und eine Summe von etwa 340 Millionen Euro, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei wird und an die Länder und Kommunen für Kinderbetreuung fließt. Macht also gut vier Milliarden. Das erscheint auch ohne Neuverschuldung machbar. Doch gibt es die Unwägbarkeit der tatsächlichen Flüchtlingszahl. Liegt sie niedriger, darf der Bund Geld zurückfordern. Liegt sie höher, müssten Länder und Kommunen in Vorleistung gehen, der Bundesetat würde erst 2017 höher belastet. Doch sollte sich dieses Szenario im Laufe des Jahres abzeichnen, dürften die Ministerpräsidenten und die Kommunalverbände frühzeitig ihre Nachforderungen stellen und den Bund unter Druck setzen. Die aktuellen Verlautbarungen und Zahlenspiele von Städtetag und Landkreistag sind dazu wohl schon die Auftaktakkorde.

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