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Die Angeklagte Jennifer W. hält auf ihrem Sitz im Gerichtssaal einen roten Aktendeckel vor ihr Gesicht.
© Peter Kneffel/dpa

Urteil in Münchner Terror-Prozess rückt näher: IS-Rückkehrerin erhebt Vorwürfe gegen Gericht

Jennifer W. steht wegen Versklavung, Kriegsverbrechen und Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vor Gericht. Am 25. Oktober fällt das Urteil.

Im Prozess gegen eine IS-Rückkehrerin und mutmaßliche Terroristin vor dem Oberlandesgericht München hat die Angeklagte Jennifer W. schwere Vorwürfe erhoben. „Der vielzitierte Satz 'Im Zweifel für den Angeklagten' kam in meinem Fall nicht zum Tragen“, sagte die 30-Jährige am Mittwoch in ihrem Schlusswort.

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An ihr solle offenbar ein Exempel statuiert werden für alles Unrecht, das unter der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) geschehen sei. Die Frau aus Lohne in Niedersachsen bestritt insbesondere, für den Tod einer fünfjährigen Jesidin im Sommer 2015 im Irak verantwortlich zu sein, die als Sklavin festgehalten wurde. Das Urteil wird am 25. Oktober erwartet.

Die Frau folgte der Linie ihrer Verteidiger. Diese hatten Ende September in ihren Plädoyers eine maximal zweijährige Haftstrafe gefordert. Ihre Mandantin dürfe nur wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden, hatte Anwältin Seda Basay-Yildiz erklärt.

Die Bundesanwaltschaft dagegen hatte eine lebenslange Haftstrafe verlangt - unter anderem wegen Versklavung mit Todesfolge, der Mitgliedschaft in einer Terrororganisation und Kriegsverbrechen. (dpa)

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