Anzeige gegen Netzpolitik.org: Innenministerium: Thomas de Maizière war nicht informiert
Verfassungsschutzchef Maaßen verteidigt sein Vorgehen gegen Netzpolitik.org. Aus dem Innenministerium heißt es, Thomas de Maizière sei nicht über Maaßens Tun informiert gewesen. Seine Staatssekretärin habe Kenntnis gehabt, die Information aber nicht weitergeleitet.
Im Streit um das Landesverratsverfahren gegen die Betreiber des Internet-Blogs Netzpolitik.org hat der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen, seine Vorgehensweise verteidigt. „Um die weitere Arbeitsfähigkeit meines Hauses im Kampf gegen Extremismus und Terrorismus sicherzustellen, war es notwendig, gegen die Herausgabe von als vertraulich oder geheim eingestuften Dokumenten des BfV juristisch vorzugehen“, sagte Maaßen der „Bild am Sonntag“. Alles Weitere sei Angelegenheit der Justiz.
Maaßen hatte im Frühjahr 2015 Strafanzeigen gegen Unbekannt gestellt – und damit das umstrittene Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen die Journalisten von Netzpolitik.org ausgelöst. Aus Sicherheitskreisen hieß es dazu am Sonntag, Maaßen sei es nicht um Ermittlungen gegen Journalisten gegangen, sondern darum, herauszufinden, welcher Geheimnisträger streng vertrauliches Material weitergebe.
Auf Harald Range wächst der Druck
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) war nach Darstellung seines Hauses nicht über Maaßens Vorgehensweise informiert. Der Verfassungsschutzchef habe zwar Staatssekretärin Emily Haber von den Strafanzeigen in Kenntnis gesetzt, diese ihr Wissen aber nicht an den Minister weitergegeben. Staatssekretärin Haber sei angesichts hoher rechtlicher Hürden nicht davon ausgegangen, dass es zu einem Ermittlungsverfahren gegen die Journalisten kommen werde, hieß es zur Begründung aus dem Innenministerium.
Unterdessen wächst der Druck auf Generalbundesanwalt Harald Range, der die Entscheidung zur Aufnahme des Ermittlungsverfahrens zu verantworten hat. Politiker von SPD, Grünen, Linken und FDP forderten am Wochenende Ranges Rücktritt. Der Grünen-Innenexperte Volker Beck erklärte am Sonntag, gegen Maaßens Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Geheimnisverrats sei „nichts einzuwenden“. Wenn Geheimnisträger ihr Dienstgeheimnis verletzten, müsse ein Dienstherr dem nachgehen. Generalbundesanwalt Range müsse nun aber erklären, „wie er zum Tatvorwurf des Landesverrats statt Geheimnisverrats“ gegen die Blogger kam. Bei Geheimnisverrat dürfe wegen Beihilfe gegen Journalisten nicht ermittelt werden. „Range ist Parlament und Öffentlichkeit eine Erklärung schuldig“, sagte Beck.