Öffnungsplan in der Coronakrise: In Merkels Tempo dauert der Lockdown bis zu den Osterferien
Erst galt Inzidenz 50 als Richtwert, nun 35. Jetzt will Merkel zwei Wochen zwischen den Öffnungsschritten warten. Das ist verwirrend. Ein Kommentar.
Das ist ja fast schon klassisch in der Coronakrise, diese Informationsverwirrung. Und daher problematisch. Da wurde doch Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch auf der Pressekonferenz nach den jüngsten Beratungen mit den Ministerpräsidenten gefragt, was dieses „stabil unter Inzidenz 35“ denn jetzt genau für etwaige Öffnungsschritte heiße. Antwort Merkel: „Wir haben die stabile Siebentagesinzidenz mitunter unterschiedlich definiert. Mindestens drei Tage, will ich einmal sagen, irgendetwas zwischen drei und fünf Tagen sollte es sein. Sie können davon ausgehen: mindestens drei Tage.“
War das schon nicht ganz einfach zu verstehen, dachte sich das geneigte Publikum dann aber doch: Drei Tage unter 35, und es gibt Lockerungen. Gut. Aber halt – so einfach machen es die Regierenden den Regierten dann nun auch wieder nicht. An diesem Freitag nämlich sagt die Kanzlerin im ZDF: „Wenn wir den Öffnungsschritt mit den Geschäften gemacht haben, und wir haben (...) zwei Wochen lang stabil unter 35, dann können wir den nächsten Schritt ins Auge fassen.“
Zwei Wochen? Und: ins Auge fassen? Wie das klingt… Wie die nachträgliche Erweiterung des Beschlusses im Merkel‘schen Sinn. Also: Unter Inzidenz 35 wird gelockert, wenn die vorher drei Tage lang gehalten hat – aber nach der Lockerung muss die Inzidenz zusätzlich zwei Wochen unter 35 bleiben, ehe noch etwas gelockert werden kann.
Alles klar? Drei Tage plus zwei Wochen, gerechnet vom 7. März an, so lange, wie der Lockdown in jedem Fall dauert – die Kanzlerin und ihre Kolleg:innen Regierungschefs schaffen es so noch bis zu den Osterferien.
Es gibt allerdings jetzt Juristen, die sagen, dass die 35er statt der 50er Inzidenz einen Rechtsbruch darstelle. So wie Wolfgang Kubicki, Bundestagsvizepräsident und Strafverteidiger von Beruf. Der wurde gerade von seinen Kollegen in der FDP-Fraktion aufgefordert, doch bitte zu erklären, wie er zu diesem Urteil komme. Im Folgenden Kubickis Kurzvortrag im Wortlaut.
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„Je höher die Inzidenz, desto intensiver darf in Grundrechte eingegriffen werden, je niedriger die Inzidenz, desto geringer darf in Grundrechte eingegriffen werden. Hierauf hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in seiner Entscheidung zur Aufhebung der Ausgangsbeschränkung in Baden-Württemberg ausdrücklich hingewiesen. Um es plastisch auszudrücken: Maßnahmen, die bei einer Inzidenz über 200 zulässig wären, wären bei einer Inzidenz von zehn absolut rechtswidrig.
Das Vertrauen in die Politik sinkt
Schon von daher ist es denklogisch ausgeschlossen, Maßnahmen, die bei einer Inzidenz von 50 aufgehoben werden müssten, bis zu einer Inzidenz von 35 in Kraft zu lassen. Unterhalb einer Inzidenz von 35, die über einen längeren Zeitraum besteht, wären alle grundrechtsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz aufzuheben. Wir haben gesetzlich zwei Eskalationsstufen, 35 und 50. Das bedeutet, dass du nicht bis 35 warten darfst, sondern schrittweise vorgehen musst. Deshalb ja auch der Stufenplan.“
Okay, das sagt Kubicki. Der ist Oppositionspolitiker. Nur sind in zurückliegender Zeit der Exekutive immer wieder von der Judikative die Grenzen aufgezeigt worden. Oft genug passiert, sodass es nicht den besten Eindruck macht. Haben die keine Juristen, die ihnen für ihr Handeln besseren Rat geben können? Dazu noch die Informationsverwirrung – und das Ganze kann in der Öffentlichkeit aufs Neue problematisch werden. Wo doch sowieso schon das Vertrauen in die Politiker sinkt, dass die wissen, was sie in der Coronakrise tun.