zum Hauptinhalt

Staatliche Hilfe: In der Förderfalle von Hartz IV

Sie bekam Hartz IV und wollte studieren, aber das ging nicht. Sie geriet in die Förderfalle. Wie Anja Meyer, 40 und alleinerziehend, vergeblich versuchte, mit staatlicher Hilfe etwas Sinnvolles zu machen.

Steine säumen diesen Weg. Nicht Rosen, nicht Wind.

Das hat sie geschrieben, da war sie Studentin in Wuppertal, und das Leben war eine Fülle von Möglichkeiten, ein Versprechen. Die Düsternis der Zeilen aber sollte sich später noch erfüllen.

Anja Meyer hat Apfelkuchen gebacken, das macht sie immer, wenn sie denkt, jetzt geht nichts mehr. Weil dann doch etwas geht. Der Kuchen im Ofen nämlich. Und in der Wohnung riecht es gut, und das Elend wird irgendwie wieder kleiner.

Sie hat anstrengende Wochen hinter sich. Orientierungswochen an der Universität Potsdam. Sie ist dort jetzt Studentin der Anglistik und der Erziehungswissenschaften, Lehramt Primarstufe.

Immer wieder hat sie gedacht: Was, wenn ich zu blöd bin für das alles? Was, wenn mein kaputter Rücken schlapp macht. Was, wenn ich mich irre?

Anja Meyer, Jahrgang 1970, alleinerziehende Mutter eines zehnjährigen Sohnes und nach mehreren Rückenoperationen nur beschränkt einsatzfähig, hat sich entschlossen, ihre wenn auch nicht ganz angenehme, so doch gesicherte Existenz als Hartz-IV-Empfängerin aufzugeben, um zu studieren. Genauer: um ein vor Jahren abgebrochenes Studium zu beenden und Lehrerin zu werden. Mit diesem Entschluss hat Anja Meyer zum einen den allenthalben eingeforderten Leistungswillen bewiesen – und zum anderen hat sie sich damit um nahezu jede staatliche Unterstützung gebracht.

Der Kuchen ist angeschnitten, der Tee dampft, Anja Meyers Wangen glühen rot, aber nicht, weil es so warm wäre in ihrer Wohnung am westlichen Rande Berlins, sondern weil sie Schmerzen hat. Auf dem Tisch liegt ein Ordner mit Schriftverkehr. Die vergangenen Jahre, in denen sie von Transferleistungen lebte, seien vor allem auch Jahre des Antragsformularausfüllens gewesen. „Man wird so klein dabei“, sagt Anja Meyer.

Der Ordner enthält Zettel von unterschiedlichem Weißegrad. Ganz weiß sind die Briefe, die vom Sozialgericht kommen. Vom 24. September 2010 datiert ein Schriftsatz zur Kenntnisnahme, in dem steht, dass Anja Meyer nach Paragraf 7 Absatz 5 Satz 2 Sozialgesetzbuch SGB II von Hartz-IV-Leistungen ausgeschlossen ist, da das Studium eine „dem Grunde nach förderungsfähige Ausbildung“ nach dem Bafög-Gesetz ist. Dass sie kein Bafög bekommt, schon allein, weil sie zu alt ist, ist egal: „Es kommt bei dem Ausschlussgrund nicht darauf an, ob Sie tatsächlich eine Förderung erhalten.“ So steht es im nächsten Satz. Es reicht das bloße „dem Grunde nach“.

Das ist ein bisschen so, als sagte man einem Menschen ohne Beine, dass er keine Prothesen bekomme, weil Menschen dem Grunde nach Beine haben.

Das Bafögrecht, sagt Anja Meyer, entpuppe sich vor ihren Augen, wie zuvor das SGB II, als „weltfremdes, feindliches Objekt“.

Zwei Tage, nachdem im Sozialgericht Berlin, Invalidenstraße 52, der Schriftsatz zur Kenntnisnahme verfasst worden war, präsentierte nicht weit entfernt die Bundesregierung ihre neu berechneten Hartz-IV-Regelsätze, und danach ging es viel darum, ob Hartz-IV-Empfänger rauchen und alkoholhaltige Getränke konsumieren dürfen sollten. Und Anja Meyer, „ich rauche nicht und trinke nicht, und mein Sohn liest sehr gern“, war auch immer mit gemeint.

Wenn ich, so hatte sie sich also irgendwann gedacht, seit zehn Jahren mehrheitlich von Transferleistungen lebe, erst von Sozialhilfe und dann von Hartz IV, wenn ich mir die Jobs, die ich zwischendurch hatte, alle selbst gesucht habe, wenn vom Jobcenter, vormals Arbeitsamt, in zehn Jahren kein ernstzunehmendes Job- oder Qualifizierungsangebot gekommen ist, sodass ich nicht davon ausgehen brauche, dass demnächst eines kommen wird, warum denn dann nicht, statt herumzusitzen, vom Hartz-IV-Geld studieren und eine Qualifikation erwerben, Grundschullehrerin zweisprachig – ihre Mutter ist Schottin –, mit der ich in ein paar Jahren eine Arbeit finde?

Darum nicht.

Im Bundesministerium für Bildung und Forschung, das für die Bafög-Regelungen zuständig ist, weiß man um diese Falle, plant aber keine Änderungen. Deutlicher liest sich das in Sozialgerichtsentscheidungen zu ähnlichen Fällen. Im August 2006 erklärte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, dass es „nicht dem gesetzgeberischen Willen“ entspreche, jenseits von Bafög eine „zweite Förderungsebene“ zuzulassen. Wenn deswegen jemand um einen angestrebten Ausbildungsabschluss gebracht wird, sei das als „typische Konsequenz“ vom Gesetzgeber „beabsichtigt und hinzunehmen“.

Wenn Anja Meyer also gedacht hatte, dass vielleicht Schluss sei mit dem Hinnehmenmüssen von typischen Konsequenzen, wenn sie sich herauswagt aus Hartz IV und mit ihrem Kind in die Unsicherheit zieht, hat sie sich geirrt. Sie geriet vielmehr an die nächste Behörde, und seither haben die Steine andere Namen.

Sie würde gern als Härtefall gelten, aber das ist man nicht so schnell. 2005 formulierte das Sozialgericht Berlin in einem Verfahren die Kriterien folgendermaßen: Es müssten „außergewöhnliche, schwerwiegende, atypische und möglichst nicht selbst verschuldete Umstände gegeben sein“. Für was gilt das in dieser Kombination schon?

Und auch, wenn es vor Jahren die Schwangerschaft war, die ihre Lebensplanung über den Haufen warf, ist sie gottfroh über dieses Kind, dessentwegen sie jeden Morgen aufstehen und eine Art Haltung bewahren musste. Und nicht zuletzt um dessentwillen kam sie ja auf die Idee.

Nachdem sie sich als Geschichtenentwickler für „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ versucht hatte, mehrere Jobs rund um mehrere Berlinalen ergattern konnte, zwischendurch auch als Einzelfallhelferin die Kinder von Hartz-IV-Empfängern betreute, aber eben alles nur sporadisch, monatsweise, nichts Festes. Auch wegen ihres Rückens, in dem Titanplatten verschraubt sind, mit dem sie nicht viel sitzen kann, aber auch nicht dauernd herumrennen. Wäre Lehrerin nicht ideal?

45 Minuten Unterricht, in dem sie entscheidet, ob sie steht oder sitzt. Dann Pause. Anja Meyer redet und lacht viel und gern, Menschen mögen sie, sie mag Menschen, Schule ist ihr in der dritten Generation vertraut, der Vater war Lehrer, sie Schülerin und jetzt der Sohn.

„Ich fahre, laufe, hetzte durch die Gegend, stelle Anträge, spreche mit Dozenten, überall nichts als Ermunterung und Unterstützung. Es ist wunderbar.“ Sätze, die sie aufgeschrieben hat, auf grauem Papier, das billig ist, und in ihrem Ordner die Stellen markiert, an denen abgeheftet ist, was von ihr stammt. Und dann stellt sich heraus, dass sie auch auf dem Klageweg keine finanzielle Unterstützung zu erwarten hat. „Was muss ich sein, um mir eine Perspektive schaffen zu dürfen?“

Die Alternativen, die sie sah: Antrag auf Frührente, wegen ihres Rückens, oder noch 27 Jahre ALG II. Dabei stehe doch im Gesetz auch was von Fördern. Fordern, ja, aber auch: fördern.

Aber wenn sie studiert, steht sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.

Da lacht sie. Ach ja? Jenem Arbeitsmarkt, der erwiesenermaßen seit zehn Jahren keinen Platz für sie hat?

Die Hartz-Gesetze sind gemacht für Millionen, nicht für eine Einzelne. Sie sehen vor, Arbeitslose in Kursen neu zu befähigen, und schon haben sie wieder Arbeit. Das ist die theoretische Vorstellung, und nach der ist es zwar möglich, jemanden jahrelang für alles Mögliche zu qualifizieren. Aber eben nicht im Rahmen eines Studiums.

Das Jobcenter Spandau, das für Anja Meyer zuständig ist, ist darüber hinaus auch der Meinung, dass Lehrer sowieso kaum Chancen am Arbeitsmarkt hätten. Weil ja die Geburtenzahl zurückgehe. Was soll sie noch sagen? Dass sie zweisprachig ist und für Englischunterricht in der Grundschule noch genug Kinder zur Welt kämen?

Sie erzählt lieber Geschichten, die sie von anderen Hartz-IV-Empfängern gehört hat. Von der Bekannten, die jahrelang Bewerbungstrainerin war, dann arbeitslos wurde und als Erstes einen Bewerbungskurs absolvieren musste. Von der attraktiven Frau, die gefragt wurde, warum sie – statt sich arbeitslos zu melden – nicht einen reichen Mann heirate. Das muss alles nicht stimmen, aber in Jobcentern muss einer bitten, und der andere kann austeilen, auch im übertragenen Sinne.

„Man verliert sich“, sagt Anja Meyer. Und irgendwann werde man böse. Auch auf die Behörde. Auf die kostenpflichtigen Telefonwarteschleifen. Auf die ständig wechselnden Sachbearbeiter, auf die ständige Drohung mit Leistungskürzung im Fall von unangemeldeten Abwesenheiten, nicht täglich geleerten Briefkästen, nicht Folge geleisteten Einladungen zum Gespräch über „Ihr Bewerberangebot“.

Sie hat von der Finanzierungsfalle, in die sie geraten ist, überall erzählt. Ihrer Familie, ihren Freunden. Und als deren spontane Reaktion war: Dann leihen wir dir Geld, hat sie das sofort abgelehnt.

„Weil ich gar nicht mehr gewohnt bin, dass man mir entgegenkommt“, sagt sie.

Weil sie sich so sehr an die Verengung von Möglichkeiten gewöhnt hat, dass sie vor Türen, die ohne „Antrag auf Bewilligung“, ohne „Einladung nach Paragraf 59“ aufgehen, zurückschreckte.

Sie hat ihr Nein zurückgenommen. Jetzt, sagt sie, lebe sie von Geld, das ihre alten Eltern ihr leihen, das die sich schwer verdient hätten, was ihr mit ihren 40 Jahren nicht leicht falle. Wie auch der Alltag an der Universität nicht. Aber trotzdem: „Andere Dinge denken, andere Diskussionen führen, abends das Gefühl haben, etwas gemacht zu haben, das befreit einen, mich, schon etwas von dem ganzen ALG-II-Gedenk.“

Nur manchmal zuckt sie zusammen, erschrocken über ihren Schritt. Über „den Mut, den ich nicht wirklich als solchen empfinde“. Hartz IV, sagt sie, könne sie, wenn sie scheitert, immer noch wieder beantragen. Und schüttelt sich dann gleich. Nein. „Dann schreibe ich ein Buch.“ Früher habe sie viel geschrieben.

Steine säumen diesen Weg. Nicht Rosen, nicht Wind. So endet das Gedicht aus ihren Wuppertaler Tagen. Angefangen hat es mit: Mein Fuß kann nicht gehen, obwohl er den Weg kennt.

Kann er doch?

Ariane Bemmer

Zur Startseite