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Gelingt es diesmal, die NPD zu verbieten?
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Rechtsextremismus: Hohe Hürden für NPD-Verbot

Vor dem Sondertreffen der Innenminister zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren wachsen die Zweifel, ob die hohen Hürden dafür genommen werden können. Dabei geht es vor allem um den Abzug von V-Leuten aus der Parteiführung.

Vor dem Sondertreffen der Innenminister zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren wachsen die Zweifel, ob die hohen Hürden dafür genommen werden können. Dabei geht es vor allem um den Abzug von Vertrauensleuten des Verfassungsschutzes aus der NPD-Führung.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte: „Selbst, wenn wir die V-Leute abschalten, müssten noch umfangreiches Material beschafft und Belege geliefert werden, die ein Verbotsverfahren rechtfertigen.“ Dies sei aufwendig, schwierig und erfordere Zeit, sagte sie den „Kieler Nachrichten“. Daher halte sie den Start eines neuen Verbotsverfahrens noch in diesem Jahr für unwahrscheinlich.

Mitte der Woche hatten sich die Unions-Innenminister für einen Abzug der V-Leute aus der NPD-Führung ausgesprochen. Sie wollen einen entsprechenden Beschluss beim Sondertreffen der Innenminister an diesem Donnerstag in Berlin vorlegen.

Thüringens Regierungschefin Christine Lieberknecht (CDU) rechnet für Ende März mit einer Entscheidung der Ministerpräsidenten zu einem neuen NPD-Verbotsverfahren. „Ich erwarte auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 29. März einen solchen Beschluss“, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa in Erfurt. Die Einleitung eines Verbotsverfahrens für die rechtsextreme NPD könnte dann über den Bundesrat erfolgen.

Der Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland sieht gute Chancen für ein NPD-Verbot, wenn die Verfassungsschutzämter wirklich auf V-Leute in der Parteiführung verzichten. Zugleich mahnte er zur Sorgfalt bei der Erarbeitung eines Verbotantrags. „Wir müssen nun nicht in Hektik verfallen. Man muss Gründlichkeit an den Tag legen, und die lohnt sich dann auch“, sagte Wieland der Nachrichtenagentur dpa.

Für ein Verbotsverfahren müssten nach einem „Spiegel“-Bericht wahrscheinlich mehr als 20 der insgesamt gut 130 V-Leute aus der NPD abgezogen werden. Außerdem könne der Staat durch das Bundesverfassungsgericht gezwungen werden, die Klarnamen von Zuträgern aus der rechtsextremistischen Szene offenzulegen, zitiert der „Spiegel“ aus einen internen Kriterienkatalog der Innenminister.

Dem Bericht zufolge wollen einige Innenminister der Länder unter allen Umständen verhindern, dass die tatsächlichen Namen von V-Leuten offengelegt werden. Den niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) zitiert das Magazin mit den Worten: „Klarnamen werden in Karlsruhe unter keinen Umständen preisgegeben.“ So sehe dies auch der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

Unter den Bundesländern gehen die Meinungen darüber auseinander, ob die Beweise für ein NPD-Verbot schon ausreichen. Etwa die Hälfte der Länder spricht sich dafür aus, die Erfolgsausschichten erst noch genau zu prüfen. Dagegen machen vor allem die ostdeutschen Bundesländer, Bayern und Rheinland-Pfalz Druck, möglichst schnell einen Verbotsantrag einzuleiten. Das ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa.

Mindestens vier Bundesländer - Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg - haben ihre Vertrauensleute des Verfassungsschutzes in der NPD-Führung bereits abgezogen. 2003 war ein erstes Verbotsverfahren an der Frage der V-Leute gescheitert. Der NPD-Fraktionsgeschäftsführer von Mecklenburg-Vorpommern, Peter Marx, kündigte im „Focus“ eine Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof an, falls seine Partei vom Bundesverfassungsgericht verboten werden sollte.

Der Grünen-Politiker Wieland sagte der dpa: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein europäisches Gericht Deutschland verwehrt, eine neue Nazi-Partei zu verbieten. Dazu ist die Erinnerung an den Nationalsozialismus noch zu gegenwärtig." (dpa)

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