Verfolgte Pakistanerin: Hilfswerk: Asia Bibi darf nach Deutschland kommen
Die Bundesregierung hat der in Pakistan verfolgten Christin Asia Bibi eine Aufenthaltszusage gemacht. Das berichtet das katholische Hilfswerk missio.
Die in Pakistan vom Vorwurf der Gotteslästerung freigesprochene Christin Asia Bibi darf ihren Unterstützern zufolge nach Deutschland kommen: Die Bundesregierung habe Bibi und ihren nächsten Familienangehörigen eine Aufenthaltszusage gegeben, teilte das katholische Hilfswerk missio am Mittwoch in Aachen mit. „Asia Bibi kann nach Deutschland einreisen, das ist geklärt“, sagte missio-Sprecher Johannes Seibel dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Auch aus anderen Ländern lägen Aufenthaltszusagen vor, darunter Frankreich und Kanada. Asia Bibi war 2009 nach einem Dorfstreit um ein Glas Wasser wegen Gotteslästerung angezeigt worden, ein Gericht verurteilte sie 2010 zum Tode. In einer bahnbrechenden Entscheidung hob das Oberste Gericht dieses Todesurteil am 31. Oktober diesen Jahres auf. Nach dem Freispruch kam es zu heftigen Protesten muslimischer Hardliner. Asia Bibi und ihre nächsten Angehörigen wurden nach Angaben ihres Anwalts Saif-ul-Malook in Pakistan an einen sicheren Ort gebracht.
Der Fall Asia Bibi hatte in Pakistan immer wieder zu Spannungen geführt
Noch am Dienstag hatte Malook in einem Pressegespräch in Frankfurt am Main beklagt, dass noch kein westliches Land ein konkretes Angebot gemacht habe, Bibi, ihren Mann und ihre beiden Töchter einreisen zu lassen. Die Familie könne in Pakistan nicht aufgehalten werden, wenn das Ausland ihr den Weg öffne, erklärte Malook. Alles andere würde gegen die pakistanische Verfassung verstoßen, betonte der Jurist, der selbst jahrelang in Pakistan unter Polizeischutz stand und sich nach dem Urteil in Europa in Sicherheit brachte.
Der Fall Asia Bibi hatte in den vergangenen Jahren immer wieder zu Spannungen und auch Gewalt geführt. Ein Jahr nach dem Todesurteil wurde der Gouverneur der Punjab-Provinz, Salman Taseer, von seinem eigenen Bodyguard umgebracht, weil er sich für die Freilassung der Christin eingesetzt hatte. Das Oberste Gericht hatte bereits 2016 den Fall erörtern wollen, doch weil einer der Richter es wegen Befangenheit ablehnte, den Fall zu hören, mussten ein neues Richtergremium eingesetzt werden. (epd)
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