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Gewaltige Zinserleichterungen winken Irland, wenn Dublin wie geplant einen Kredit des IWF in Höhe von 18,3 Milliarden Euro vorzeitig zurückzahlen kann.
© dpa

Irland im Bundestag: Haushälter fordern Abschied vom Niedrigsteuer-Modell

Irland bekommt Hilfe durch den Bundestag bei Zinserleichterungen. Im Gegenzug muss sich Dublin aber Kritik der Haushälter an der Niedrigsteuer-Praxis auf der Grünen Insel gefallen lassen.

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat am Mittwoch die irische Steuerpolitik kritisch unter die Lupe genommen. Nach dem Wunsch des Ausschusses soll die Bundesregierung darauf drängen, dass die Regierung in Dublin sich von dem „extrem niedrigen Unternehmenssteuersatz“ auf der Grünen Insel verabschiedet. Zudem nehmen die Haushälter des Bundestages laut ihrem Beschluss die „Steuervermeidungsstrategien multinationaler Konzerne“

ins Visier. Der Hintergrund: Die EU-Kommission hat jüngst Steuersparmodelle des US-Computerherstellers Apple in Irland kritisiert.

Es ist kein Zufall, dass die Haushälter ausgerechnet am Mittwoch den Zeigefinger Richtung Dublin erhoben. Denn das einstige Euro-Krisenland Irland,  für das niedrige Unternehmenssteuern zum Geschäftsmodell gehören,  ist auf die Hilfe des Bundestages bei der Rückzahlung der im Jahr 2010 vergebenen Milliardenhilfen angewiesen. Im Anschluss an das Votum des Haushaltsausschusses ermöglichte das Plenum am Abend die vorzeitige Rückzahlung des Kredites des Internationalen Währungsfonds (IWF) in Höhe von 18,3 Milliarden Euro.

Irland stand 2010 am Rande der Pleite und musste bei den EU-Partnern und dem IWF einen Kredit in Höhe von 85 Milliarden Euro aufnehmen. Zwar hat das Land den Euro-Rettungsschirm inzwischen wieder verlassen, aber es leidet unter den hohen Zinslasten. Deshalb beabsichtigt Irland, einen Teilbetrag von bis zu 18,3 Milliarden Euro seines insgesamt umgerechnet 22,5 Milliarden Euro umfassenden IWF-Kredits in drei Raten über zwölf bis 18 Monate ab Ende des Jahres vorzeitig zu tilgen. Die Zinsersparnis liegt der Vorlage des Bundestages zufolge  in den nächsten Jahren bei 2,1 Milliarden Euro.

Damit die Finanz-Operation gelingt, musste der Bundestag einer Ausnahme zum so genannten StabMech-Gesetz seine Zustimmung erteilen. Das auf dem Höhepunkt der Euro-Krise beschlossene Gesetz sieht eigentlich vor, dass bei einer vorzeitigen Kreditrückzahlung Gläubiger – also sowohl der IWF als auch die EU-Partner - gleichermaßen bedient werden müssen. Eine breite Mehrheit der Abgeordneten der Regierungskoalition und der Grünen stimmte dafür, diese "Parallelitätsklausel" ausnahmsweise außer Kraft zu setzen.

Ende des Monats beschäftigt sich die OECD mit dem Thema in Berlin

Die Zustimmungspflicht des Bundestages in diesem Punkt nahmen die Haushälter nun zum Anlass, die irische Steuerpraxis aufs Korn zu nehmen. Zwar ist der Beschluss des Haushaltsausschusses nicht mehr als nur ein Appell an die Bundesregierung, sich bei den irischen EU-Partnern für eine Erhöhung ihrer Unternehmenssteuern einzusetzen. Aber es dürfte in naher Zukunft nicht der letzte Hinweis an Dublin bleiben: Ende des Monates werden beim „Global Forum“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) in Berlin auch europäische Niedrigsteuer-Länder wie Irland und Luxemburg im Zentrum der Kritik stehen.

"Irland kann nicht zum wiederholten Male Erleichterungen bei seinen Hilfsprogrammen von den europäischen Partnern fordern und sich gleichzeitig in der Diskussion über die Steuerpolitik und die niedrigen Steuersätze nicht auf diese Partner zubewegen", sagte SPD-Fraktionsvize Carsten Schneider dem Tagesspiegel.  Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) müsse sich daher „in allen Verhandlungsrunden auf europäischer Ebene nachdrücklich für dieses Ziel“ einsetzen.

Nicht glücklich mit dem Entgegenkommen gegenüber Irland sind auch etliche Unionsleute. Sie befürchten, dass sich Dublin bei einer vorzeitigen Tilgung des Kredits der Kontrolle durch den IWF gänzlich entziehen könnte. Aus diesem Grund stellten die Haushälter fest, dass der IWF wie vorgesehen auch weiterhin für die Überwachung des einstigen irischen EU-Sorgenkindes zuständig bleibt.

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