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Das Bundesverfassungsgericht hat bekannt gegeben, dass die Verhandlung zum NPD-Verbotsverfahren im März 2016 beginnt.
© dpa

Bundesverfassungsgericht: Hauptverfahren zum NPD-Verbot startet im März

Das Bundesverfassungsgericht hat beschlossen, das Hauptverfahren zum NPD-Verbot einzuleiten. Erstmals soll es darin auch um die politischen Strategien und Aktionen der rechtsextremen Partei gehen.

Nach zweijähriger Prüfung des Antrags auf ein Verbot der NPD geht das Bundesverfassungsgericht nun den nächsten Schritt. Der Zweite Senat hat jetzt nach Angaben des Gerichts in Karlsruhe beschlossen, das Hauptverfahren einzuleiten. Beginnen soll es Anfang März. Erörtertungstermine vorher, beispielsweise zur V-Mann-Problematik, soll es nicht geben. Damit wird die NPD erstmals in ihrer 50-jährigen Geschichte mit einem Verbotsverfahren konfrontiert, in dem es auch um die politischen Strategien und Aktionen der rechtsextremen Partei geht. Über V-Leute soll allerdings im Hauptverfahren gesprochen werden. Den Antrag auf ein Verbot der NPD hatte im Dezember 2013 der Bundesrat gestellt. Bundesregierung und Bundestag schlossen sich nicht an.

Im März 2003 hatte das Gericht ein von drei Verfassungsorganen beantragtets Verbotsverfahren gegen die NPD eingestellt, bevor Inhalte zur Sprache kamen. Das Verfahren scheiterte damals an der Anwesenheit von V-Leuten des Verfassungsschutzes in Vorständen der Partei. Drei der sieben Richter und damit eine Sperrminorität sahen die Spitzel in der Führungsebene der NPD als unüberwindbares Verfahrenshindernis.

Die NPD reagierte am Montag auf den Beschluss des Gerichts, in das Hauptverfahren einzusteigen, mit „Befremden“. Der 2. Senat setze sich über die auch jetzt wieder aktuellen Probleme mit V-Leuten hinweg, sagte der Prozessbevollmächtigte der Partei, der Anwalt Peter Richter. Das Gericht hatte im Frühjahr die Prozessbevollmächtigten des Bundesrates gebeten, Belege für die behauptete Abschaltung von V-Leuten in Vorständen der Partei zu liefern. Die Verfassungsschutzbehörden äußerten sich dann mit einigen Details zu den Spitzeln, mit denen die Zusammenarbeit beendet worden war.

In der Geschichte der Bundesrepublik wurden bislang nur zweimal Parteien verboten. 1952 beendete das Verfassungsgericht die Existenz der rechtsextremen Sozialistischen Reichspartei, vier Jahre später kam das Ende der Kommunistischen Partei Deutschlands.

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