NS-Verbrechen: Haftstrafe für den 96-jährigen Buchhalter von Auschwitz
Der ehemalige SS-Mann Gröning muss doch ins Gefängnis. Er hat in 300.000 Fällen Beihilfe zum Mord geleistet.
Das Oberlandesgericht Celle hält den früheren SS-Mann Oskar Gröning für „vollzugstauglich“. Eine Beschwerde des 96-Jährigen gegen die Ablehnung eines Haftaufschubs wies der Strafsenat zurück, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Sein Strafverteidiger reagierte mit einer sogenannten Gehörsrüge.
Der als „Buchhalter von Auschwitz“ bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist seit September 2016 rechtskräftig. Gröning hatte vor dem Landgericht Lüneburg einen Antrag auf Haftaufschub gestellt, den das Landgericht im August 2017 ablehnte. Mit der Entscheidung des Strafsenats am Mittwoch ist Grönings Beschwerde dagegen erfolglos geblieben (Az: 3 Ws 491/17).
Haft verstößt nicht gegen seine Grundrechte
Es verstößt dem Oberlandesgericht zufolge nicht gegen Grönings Grundrechte, ihn in die Haft aufzunehmen. Die besonderen Bedürfnisse des 96-Jährigen könnten in der Haft berücksichtigt werden, hieß es. Es sei die Pflicht des Staates, die Sicherheit seiner Bürger und deren Vertrauen in staatliche Institutionen zu schützen. Grönings Anwalt Hans Holtermann sagte dem epd auf Anfrage, dass er bereits eine Gehörsrüge beim Oberlandesgericht Celle erhoben habe. Damit wolle er erreichen, dass das Gericht seine Entscheidung an einer aus seiner Sicht strittigen Stelle erneut überprüft. Ein Amtsarzt habe seinen Mandanten nicht körperlich untersucht. Der Strafverteidiger hatte stattdessen Gröning gesundheitlich durch einen Gutachter überprüfen lassen. Die Unterlagen dieses Gutachtens habe das Oberlandesgericht allerdings nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt, argumentierte Holtermann.
Schuldig ohne Nachweis konkreter Tötung
Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit in dem Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord. Er war Mitglied der Waffen-SS und gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal des Vernichtungslagers Auschwitz, wo er in der sogenannten Häftlingsgeldverwaltung tätig war. Die Anklage beschränkte sich auf die Zeit der sogenannten Ungarn-Aktion. Dabei waren im Frühsommer 1944 innerhalb von knapp zwei Monaten weit mehr als 400.000 Juden aus Ungarn nach Auschwitz verschleppt und meist sofort ermordet worden.
Gröning sortierte das bei den Opfern gefundene Geld und leitete es nach Berlin weiter. Zudem bewachte er in einigen Fällen das Gepäck der Deportierten auf der sogenannten Rampe. Im Prozess gestand Gröning umfassend und bekundete mehrfach seine Reue. (dpa/epd)
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