Flüchtlinge in Europa: Gute Zäune machen gute Nachbarn
Hilfe nach besten Kräften für Flüchtlinge ist das Gebot. Ein freies Spiel der Migrationskräfte hingegen führt zu Anarchie. Ein Kommentar
Warum hacken so viele auf ihr herum, als sei sie etwas Böses? Sie kann doch gar nichts dafür, was Menschen mit ihr anstellen. Eigentlich genießt die Grenze höchsten Artenschutz. Europas Friedensordnung, die Charta von Paris, garantiert ihre Unverletzlichkeit. Die UN-Charta erhebt die territoriale Unversehrtheit zum internationalen Grundgesetz. In vielen Ländern weiß der Volksmund: Gute Zäune machen gute Nachbarn.
2015, in Zeiten der großen Flüchtlingswanderung, klingt es in deutschen Nachrichten oft so, als sei es ein Verbrechen, eine Grenze zu sichern. Einen Zaun zu bauen. Oder, schlimmer noch, eine Mauer. Es scheint, als sei einem Teil der Bürger das Gefühl dafür abhanden gekommen, dass Abgrenzungen immer beides waren: ein Mobilitätshindernis, aber auch ein Schutz nach außen. Das schöne Wort Einfriedung bezeugt, dass Begrenzungen Frieden sichern. Kaum jemand käme auf die Idee, die Beseitigung aller Hecken und Zäune um Privatgrundstücke zu verlangen, weil sie die Bewegungsfreiheit einschränken. Jeder Bürger weiß: Es gibt Räume, wo er einen Rechtsanspruch auf Zutritt hat – und solche, wo das nicht gilt.
Und doch! Grenzen in Europa? Haben nicht alle den Fall der Mauer 1989 bejubelt? Zählt die Europäische Union die Freizügigkeit im Inneren, ohne Grenzkontrollen, nicht zu ihren größten Errungenschaften? Ja, aber beides nicht bedingungslos.
Die Mauern und Zäune, deren Fall Europa 1989 feierte, waren Barrieren, die Menschen an der Ausreise aus ihrem Staat hinderten, nicht an der Einreise. Das macht auch rechtlich einen Unterschied. Menschen haben das Recht, ihre Heimat zu verlassen. Sie haben hingegen keinen Anspruch auf Zutritt zu jedem beliebigen Land ihrer Wahl. Darüber entscheidet der jeweilige Staat. Das gehört, ebenso wie die Grenze und deren Sicherung, zu den Grundelementen staatlicher Souveränität.
Auch ein Sozialraum braucht physische Grenzen
Völlig offene Grenzen führen zu unkontrollierter Zuwanderung. Die kann in Zeiten des Terrors ein Sicherheitsproblem sein. Ein Staat muss prüfen, wer mit welchen mutmaßlichen Absichten Einlass begehrt – und den Zutritt auch verweigern dürfen. Zweitens kann ungesteuerte Migration die Verwaltung überfordern, wie jetzt in vielen deutschen Städten zu sehen ist, und die öffentliche Ordnung in Frage stellen. Das Prinzip der Bewegungsfreiheit gilt vielerorts in der EU nicht mehr: Autobahnen sind tagelang gesperrt, Zugverbindungen unterbrochen. Drittens kann in diesen Tagen wohl jeder sehen: Auch ein Sozialraum braucht physische Grenzen.
Die Aufhebung der Binnengrenzen und der verlässliche Schutz der Außengrenze bedingen sich gegenseitig. Wenn die Außengrenze ihre Aufgabe nicht mehr erfüllt, kommen Kontrollen an den Binnengrenzen zurück.
Man darf und soll Ungarn für die Methoden im Umgang mit Flüchtlingen kritisieren, nicht aber für die Absicht, die Außengrenze der EU zu sichern. Der Grenzzaun schützt auch Deutschland vor Überforderung. Und das Beharren darauf, dass Flüchtlinge sich an den Grenzübergangsstellen registrieren lassen, ist keine willkürliche Schikane, sondern die Bedingung für ein gemeinsames europäisches System der Flüchtlingsaufnahme und Verteilung.
Keine Autorität postuliert ein Recht auf freie Wahl des Zufluchtsorts
Da findet dann auch die vorwurfsvolle Parallele, ob die Polen, Slowaken, Tschechen und Ungarn denn schon vergessen hätten, wie bereitwillig Westeuropa ihre Flüchtlinge nach den blutig unterdrückten Protesten 1956, 1968, 1980/81 aufnahm, ihre Grenze. Ihre Flüchtlinge waren sich bewusst, dass Respekt vor dem Recht in den Gastländern dazu gehört. Sie haben sich nicht geweigert, in die zugewiesenen Aufnahmelager zu gehen, sie haben nicht versucht, gewaltsam die Weiterreise in ein bestimmtes Land ihrer Wahl zu erzwingen.
Menschen, die vor Verfolgung fliehen müssen, haben Anspruch auf Schutz an einem Ort, wo sie sicher sind – genauer: am ersten Ort, an dem sie sicher sind. Keine Autorität, nicht die UN, nicht die Genfer Flüchtlingskonvention postuliert ein Recht auf freie Wahl dieses Zufluchtsorts. Das heißt nicht, dass Europa alle abweisen darf, die schon in Jordanien oder der Türkei sichere Zuflucht haben. Europa muss diesen Ländern helfen, ihnen Flüchtlinge abnehmen, damit sie unter der Last nicht zusammenbrechen.
Hilfe nach besten Kräften ist das Gebot. Ein freies Spiel der Migrationskräfte hingegen, in dem Staatsgrenzen und Flüchtlingsrecht als überholte Ordnungssysteme gelten, führt nicht zu Schutz in Freiheit, sondern zu Anarchie.