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Update

Vorratsdatenspeicherung: Gutachter: Datenspeicherung widerspricht EU-Recht

Ein Gutachten für den Europäischen Gerichtshof hat ergeben: Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Grundrechte. Von "heimtückischen Zwecken" und "komplettem Abbild der privaten Identität" ist die Rede. Das Aus für das umstrittene Instrument ist damit aber noch nicht besiegelt.

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof gegen EU-Recht. Die vorgeschriebene anlasslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken sei unvereinbar mit der EU-Charta der Grundrechte. Das geht aus einem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten (hier als pdf-Download) hervor.

Der EU-Gesetzgeber hätte wegen der schwerwiegenden Eingriffe die Datenspeicherung auf "weniger als ein Jahr" begrenzen und Vorgaben dazu präzisieren müssen, forderte Generalanwalt Pedro Cruz Villalón in seinen Schlussanträgen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Villalón zufolge könnten mit den Daten ein komplettes Abbild der privaten Identität von Menschen erstellt und die Datensammlungen womöglich zu "heimtückischen Zwecken" verwendet werden. Der Generalanwalt sprach sich aber zugleich dafür aus, dass die umstrittene Regelung bis zu einer Neufassung durch den EU-Gesetzgeber weiter gelten solle.

In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter. In der Regel urteilt das Gericht etwa drei bis sechs Monate nach den Schlussanträgen. Vermutlich wird es schon im ersten Quartal 2014 zu einer Neuverhandlung der bisher bestehenden EU-Richtlinie geben.

Deutschland hat diese Richtlinie noch nicht umgesetzt, weil sich die FDP unter Schwarz-Gelb dagegen gewehrt hat. Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD die Umsetzung der Richtlinie beschlossen, allerdings auch ein Bemühen um eine Reform mit kürzeren Speicherfristen. Streit gibt es nun, wann man aktiv wird in Deutschland. Die Sozialdemokraten setzen sich dafür ein, erstmal die Rechtsprechung auf europäischer Ebene abzuwarten, die Union wollte dagegen eine schnelle Umsetzung. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) sprach selbst davon, dass die Vorratsdatenspeicherung eines der ersten Gesetze der neuen Regierung werde. Durch das Urteil könnte es nun eher in Richtung der SPD gehen.

CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl sieht dagegen die deutsche Position bei der Vorratsdatenspeicherung durch das aktuelle Gutachten für den Europäischen Gerichtshof bestätigt. "Das Gutachten erklärt die Vorratsdatenspeicherung nicht für ungültig, sondern verlangt eine Novellierung. Und die beanstandeten Punkte haben wir im Koalitionsvertrag schon aufgenommen", sagte Uhl dem Tagesspiegel. Dazu gehöre der Einsatz für eine kürzere Speicherfrist und eine genaue Definition des Straftatenkatalogs. Uhl nannte dabei Mord, Totschlag und die Verbreitung pornografischer Bilder von Minderjährigen im Netz. Da brauche man die Vorratsdatenspeicherung, sagte Uhl. Er sieht keinen Grund, weiter mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zu warten. "Deutschland kann hier Vorbild sein und schon jetzt eine Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einführen mit den genauen Definitionen. Es gibt keinen Grund weiter zu warten", sagte Uhl. Zunächst müsse eine Speicherfrist von sechs Monaten ins Gesetz geschrieben werden. "Auf europäischer Ebene können wir uns dann für drei Monate einsetzen."

Villalón zufolge verstößt die anlasslose Speicherung der Telefon- und Internet-Verbindungsdaten gegen das in der EU-Charta garantierte Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und der Kommunikation. Der EU-Gesetzgeber hätte "in Anbetracht der Stärke" des Grundrechtseingriffs die Voraussetzungen für die Speicherung und den Zugang zu den Daten präzisieren müssen.

Nach Auffassung des Generalanwalts reicht es deshalb etwa nicht aus, die Datensammlung allein mit der Bekämpfung "schwerer Straftaten" zu begründen. Diese Voraussetzung müsse der EU-Gesetzgeber präziser fassen. Zudem hätte er den Mitgliedstaaten Vorgaben machen müssen, dass Anträge auf Dateneinsicht von den Gerichten in jedem Einzelfall geprüft und erlaubt werden müssen. Es fehle auch die Möglichkeit, etwa Ärzte wegen ihrer Schweigepflicht von der Datenspeicherung auszunehmen.

Das Gutachten ist also kein Sargnagel für das ganze Instrument, aber für die Form, wie es derzeit auf EU-Ebene ausgestaltet ist. Kritiker und Befürworter Vorratsdatenspeicherung nutzen das Gutachten nun für ihre jeweilige Position. Auf Seiten der Ermittler wird das Urteil als wenig überraschend eingestuft. "Mit diesem Gutachten wurde die Vorratsdatenspeicherung nicht beerdigt, sondern die hohen Anforderungen formuliert, die erfüllt sein müssen, wenn dieses sensible Instrument grundrechtskonform angewendet werden soll. Insofern haben uns die Ausführungen des EU-Generalanwalts weder überrascht, noch entsetzt, sie waren zu erwarten. Wir haben immer darauf gedrängt, dass der Zugriff auf die Daten nur für die Aufklärung schwerer Verbrechen möglich sein soll", sagte der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt. Der scheidende Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, erklärte, der Schlussantrag sei auch für die neue Bundesregierung "ein eindeutiger Hinweis, der nicht ignoriert werden" könne. Die schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung auf Basis der EU-Richtlinie dürfe nun nicht mehr ernsthaft in Erwägung gezogen werden. (mit AFP/dpa)

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