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Unterschiede gibt es vom Erbrecht bis hin zum Strafrecht.
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Gesetzentwurf in der nächsten Woche: Grüne wollen Rechte für Homo-Paare angleichen

Adoptionsrecht, Erbrecht, Strafrecht: Die Grünenfraktion plant einen Gesetzentwurf zur Beseitigung noch bestehender Benachteiligungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften.

Die Grünen im Bundestag wollen die rechtlichen Benachteiligungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern beseitigen. Der Bundestagsabgeordnete Volker Beck will dazu in der nächsten Woche mit seiner Fraktion einen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen, der die noch bestehenden Diskriminierungen beseitigt. „Etwa 150 Regelungen in 54 Gesetzen und Verordnungen unterscheiden noch bei den Rechtsfolgen zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft. Das wollen wir beenden“, sagte Beck dem Tagesspiegel.

Noch viele Unterschiedein zahlreichen Rechtsbereichen

Nach Angaben des Grünen-Politikers werden in etlichen Rechtsbereichen Unterschiede gemacht: angefangen beim Adoptionsrecht über das landwirtschaftliche Erbrecht bis zum Strafrecht. So verbietet das Adoptionsrecht nach wie vor, dass ein homosexuelles Paar gemeinschaftlich ein fremdes Kind adoptiert. Die Höfeordnung sieht bei der Übernahme eines Hofes Sonderregelungen für Ehepartner vor, aber nicht für Lebenspartner. Und im Strafgesetzbuch wird das Eingehen einer Doppelehe unter Strafe gestellt, nicht aber das Eingehen einer doppelten Lebenspartnerschaft.

In der Begründung für den Gesetzentwurf verweist die Grünen-Bundestagsfraktion auf mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, mit denen gesetzliche Regelungen beanstandet wurden, die eine Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen enthalten. Zuletzt hatten die Karlsruher Richter im Mai 2013 moniert, dass Lebenspartner nicht vom Ehegattensplitting profitierten. Außerdem gebe es, so der Rechtspolitiker Beck, „eine ganze Reihe von Vorschriften“, die der Existenz der eingetragenen Lebenspartnerschaft nicht Rechnung trügen und Regelungslücken enthielten. Dazu gehörten Vorschriften bei Zwangsversteigerungen ebenso wie die Insolvenzordnung.

Meinungsbildung der Regierung "noch nicht abgeschlossen"

Beck sagt nun, seine Fraktion wolle der großen Koalition „Dampf machen“. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, dass sie rechtliche Regelungen, die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften schlechter stellen, beseitigen würden. Auf Becks Frage an das Justizministerium, wann und wie diese Ankündigung umgesetzt werden solle, antwortete der Parlamentarische Staatssekretär Christian Lange: „Die Meinungsbildung der Bundesregierung zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung ist noch nicht abgeschlossen.“

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