Streit um Steuern und Pädophilie-Vorwürfe: Grüne verklagen CSU-Generalsekretär Dobrindt
Die Grünen wollen den Alexander Dobrindt verklagen. Dieser habe ihr Steuermodell falsch dargestellt, so die Grünen. Das Landesgericht Berlin untersagte dem CSU-Generalsekretär bereits, Volker Beck als „Vorsitzenden der Pädophilen-AG“ bei den Grünen zu bezeichnen. Dobrindt zeigt sich unbeeindruckt.
Die Grünen greifen im Streit mit der CSU um ihre Steuerpläne und ihre politische Nähe zu Pädophilen in der Frühzeit der Partei nun zum Mittel des Verbots. Die Ökopartei will gegen CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt Klage einreichen, weil dieser nach ihrer Ansicht die Folgen ihres Steuermodells und ihre Pläne zum schrittweisen Abbau des Ehegattensplittings falsch darstellt. Grünen-Politiker Volker Beck erreichte einen ersten juristischen Erfolg gegen den CSU-Politiker. Dobrindt darf Beck nicht weiter als „Vorsitzender der Pädophilen-AG“ bei den Grünen bezeichnen. Dobrindt erklärte dazu, er wolle es in beiden Fällen auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen.
Der CSU-Generalsekretär hatte im Parteiorgan „Bayernkurier“ behauptet, eine Alleinverdienerfamilie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro werde „durch die geplante Abschaffung des Ehegattensplittings um mehr als ein Monatsgehalt – nämlich über 3500 Euro – belastet“. Ein Anwalt der Grünen forderte Dobrindt daraufhin auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. In seinem Beispiel werde die Familie keineswegs mit 3500 Euro belastet, sondern im Gegenteil um 728 Euro entlastet. Auch sei die Behauptung falsch, die Grünen wollten das Ehegattensplitting vollständig abschaffen.
Im Wahlprogramm heißt es, am Anfang sollten nur noch Haushalte mit einem Einkommen von zusammen höchstens 60 000 Euro im Jahr die Vorteile des Splittings genießen. Es sei realistisch, „diesen Splittingdeckel schrittweise innerhalb von zehn Jahren abzubauen“. Ein Sprecher der Grünen sagte dazu, die „gezielten Unwahrheiten und Verleumdungen“ Dobrindts überschritten „klar die Grenze der politischen Auseinandersetzungen“ und würden deshalb von der Partei nicht mehr akzeptiert.
Auf Antrag Becks untersagte das Landgericht Berlin Dobrindt, ihn weiter als „Vorsitzenden der Pädophilen-AG“ bei den Grünen zu schmähen. Sonst drohen ihm bis zu 250 000 Euro Strafe oder bis zu sechs Monate Haft. Beck war Sprecher der 1987 gegründeten Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule. Die CSU hatte sich korrigiert und erklärt, Beck sei „Vorsitzender der Nachfolge-Organisation der Pädophilen-AG“ gewesen.