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Über die Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe wird in dieser Legislatur wohl nicht mehr entschieden.
© dpa

Homoehe auf der Tagesordnung des Bundestages: Gleichstellung von Schwulen und Lesben vertagt

Die Koalitionsfraktionen verhinderten am Donnerstag, dass es zu einer Abstimmung über die Homoehe im Bundestag kam. Und ersparten sich damit eine peinliche Debatte für den Rest der Legislaturperiode.

Thomas Oppermann schäumte pflichtgemäß. „Beschämend“ sei das, was die Koalition da aufführe, ja „undemokratisch.“ Auch Volker Beck empörte sich in starken Worten: eine „Unverfrorenheit“, was sich Union und FDP erlaubten. Die beiden Parlamentarischen Geschäftsführer von SPD und Grünen hatten durchaus Grund, sich  von Amts wegen zu ärgern. Die Opposition hätte zu gerne am Donnerstag die Koalitionsfraktionen beim heiklen Thema der Gleichstellung homosexueller Paare vorgeführt. Gleich mehrere Anträge im Bundestag zielten darauf ab, eingetragene Lebenspartnerschaft der traditionellen Ehe gleich zu stellen. Doch die Koalitionsfraktionen verhinderten, dass es zur entscheidenden Abstimmung  kam. Was man vielleicht als beschämend bewerten kann – nur undemokratisch ist es nicht.

Der Vorgang fällt ins weite Feld der parlamentarischen Geschäftsordnungsverfahren. Schon vor drei Jahren, im Juli 2010, hatten die Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der Homo-Partnerschaften generell die Adoption von Kindern erlauben sollte. Die Initiatoren beriefen sich schon damals auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die das Gericht für den konkreten Spezialfall der Sukzessivadoption ja gerade erst bekräftigt hat.

Der Gesetzentwurf ging den üblichen Gang in die Ausschüsse, wo ihn das übliche Schicksal von Oppositionsentwürfen ereilte. Der federführende Rechtsausschuss ließ ihn erst einmal etwas liegen, ein Jahr später gab es eine Anhörung mit Sachverständigen. Dann ruhte das Papier geduldig weiter. Am Mittwoch schließlich versuchten Grüne, SPD und Linke eine Schlussberatung im Ausschuss zu erzwingen. Das hätte den Weg für die abschließende Abstimmung im Bundestag frei gemacht, selbst dann, wenn die Mehrheit von Union und FDP dem Plenum die Ablehnung der Vorlage empfohlen hätte.

Doch die Koalitionäre kennen die Geschäftsordnung ebenfalls. Sie nutzten ihre Mehrheit, um die Ausschussberatung kurzerhand ein weiteres Mal zu vertagen. Die für Donnerstagnachmittag angesetzte zweite und dritte Lesung im Bundestag flog daraufhin prompt von der Tagesordnung. Denn kein Ausschussvotum – keine abschließende Lesung.

Dabei dürfte es bleiben, bis die Legislaturperiode endet und alle offenen Gesetzesinitiativen null und nichtig werden. Denn die Koalition hat naturgemäß kein Interesse an einer Abstimmung, die so oder so für sie peinlich ausginge. Entweder müssten die Fraktionsführungen die nicht kleine Zahl von Unionsabgeordneten sowie die ganze FDP zur Koalitionsdisziplin zwingen, die für die Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft sind. Oder jeder stimmt nach seiner Überzeugung – was das Ende der Koalition bedeuten könnte.

Doch da war die Mehrheit im Ausschuss vor. Beck unternahm trotzdem einen letzten Versuch, den grünen Gesetzesvorstoß als Aufforderung des Parlaments an die Bundesregierung irgendwie doch noch zur Abstimmung zu treiben. Eine solche Entschließung  wäre zwar rechtlich unverbindlich, hätte aber eben deshalb womöglich den einen oder anderen Koalitionsabweichler in Versuchung bringen können, dafür zu stimmen – oder widerwillig dagegen. Doch auch hier blieb es bei dem für jede Opposition misslichen, indessen urdemokratischen Prinzip „Mehrheit ist Mehrheit.“ Die Koalition wies den Antrag ebenfalls ab.

In der Debatte über das Thema, die aus Anlass einer Reihe weiterer Oppositionsanträge stattfand, wurden die tiefen Verwerfungen im Regierungslager aber auch so deutlich. Die CDU-Familienpolitikerin Ute Granold plädierte zwar gegen ein Recht von Homo-Paaren auf Volladoption, legte aber auf Nachfrage Wert darauf, dass sie gegen eine Ausweitung des Ehegattensplittings nichts gesagt habe. Der FDP-Politiker Michael Kauch versprach der Union Koalitionstreue, forderte aber ansonsten namens der FDP die volle Gleichstellung von Ehe und Partnerschaft. Inhaltlich voll dagegen hielten nur Norbert Geis und Erika Steinbach, beide in der eigenen Unionsfraktion seit langem fest am gesellschaftspolitisch stockkonservativen Rand verortet. 

Unionsfraktionschef Volker Kauder verfolgte die Aussprache von seiner ersten Reihe aus meist mit grimmiger Miene. Kauder war vor kurzem noch dafür, in Erwartung einer weiteren Niederlage vor dem Verfassungsgericht das Ehegattensplitting auf schwule und lesbische Paare auszuweiten. Doch der Fraktionschef unterschätzte die Widerstände der eigenen Konservativen und der CSU. Jetzt will die Union das Urteil abwarten. Und Kauder will mittlerweile  nicht einmal mehr das Adoptionsurteil aus Karlsruhe vor der Wahl umsetzen. Der Spruch sei ohnehin geltendes Recht, da könne man sich mit einem Gesetz Zeit lassen, verkündete Kauder via „Spiegel online“. Was er nicht gesagt hat: Er erspart sich damit vor allem die nächsten peinlichen Parlamentsdebatten über das Thema.

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