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Sie sehen aus wie harmlose Kräutermischungen, sind aber als Droge hochgefährlich. Nun sollen so genannte "Legal Highs" verboten werden.
© picture alliance / dpa

Gesetz gegen Designerdrogen: Gesundheitsminister Gröhe lässt "Legal Highs" verbieten

Bisher werden sie legal übers Internet vertrieben - als Badesalze oder Kräutermischungen. Aber "Legal Highs" sind hochgefährliche Drogen. Der Gesundheitsminister greift nun ein.

Passagenweise wirkt der Gesetzentwurf wie einem Chemie-Lehrbuch entnommen. Gut die Hälfte der knapp 40 Seiten, die Gesundheitsminister Hermann Gröhe dieser Tage in die Ressortabstimmung geschickt hat, besteht aus der Darstellung hochkomplexer Stoffgruppen und ihrer Erläuterung. Fein säuberlich hat der CDU-Politiker darin alle Substanzen auflisten lassen, die als Designerdrogen gehandelt werden, bisher legal waren und künftig verboten sein sollen.

Mit seinem „Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe“ geht Gröhe nun ein Problem an, dem die Strafverfolger bisher weitgehend hilf- und tatenlos gegenüberstanden: der Produktion und Verbreitung von hochgefährlichen und immer neuen psychoaktiven Substanzen, die als Kräutermischung, Badesalz oder Lufterfrischer übers Internet vertrieben werden und hierzulande allein im vergangenen Jahr 25 Todesfälle verursacht haben.

Immer neue Substanzen, um Verbote zu unterlaufen

Bisher muss jede dieser Drogen einzeln verboten werden. Doch so schnell wie die chemischen Strukturen verändert werden, kann sie das Betäubungsmittelrecht gar nicht erfassen. Zwischen 2012 und 2014 seien 255 solcher, vorwiegend in Asien hergestellten, Substanzen neu in der EU aufgetaucht, heißt es in der Gesetzesbegründung. Und stets sei die chemische Struktur „gezielt so verändert“ worden, dass die Stoffe nicht den jeweils geltenden Verbotsbestimmungen der Mitgliedsländer unterlegen hätten.

Um aus diesem nicht zu gewinnenden Wettlauf herauszukommen, erfasst Gröhes Gesetzentwurf deshalb nun erstmals ganze Stoffgruppen wie synthetische Cannabinoide, Phenylethylamine und Cathinone, denen sich - immerhin - zwei Drittel aller neuen Substanzen zuordnen lassen. Verboten werden soll, mit einem dieser Stoffe „Handel zu treiben, ihn in den Verkehr zu bringen, herzustellen oder einzuführen“. Ausgenommen bleiben lediglich „anerkannte Verwendungen zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken“ oder in Behörden.

Haftstrafe bis zu zehn Jahren

Wer als Einzelner dagegen verstößt, wird mit Geldstrafen oder Haft bis zu drei Jahren bedroht. Wer solche Drogen „als Mitglied einer Bande“ vertreibt, sie Minderjährigen verkauft, „die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet“, schwere Schäden oder Tod verursacht, muss dem Entwurf zufolge mit bis zu zehn Jahren Gefängnis rechnen.

Aufgrund des Gesundheitsschutzes und der bisherigen "Strafbarkeitslücke" bestehe „dringender Handlungsbedarf“, heißt es in dem Entwurf. Oft sei den Konsumenten gar nicht klar, wie die Substanzen wirkten und welche Wirkstoffe sie enthielten Und die Folgen seien schwer wiegend. „Die Symptome reichen von Übelkeit, heftigem Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Ohnmacht, Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen bis hin zum Versagen der Vitalfunktionen“.

Kritik an dem Gesetzentwurf kam aus der Linkspartei. Fraktionsvize Frank Tempel bezweifelte, dass der Internethandel auf diese Weise wirksam einzudämmen sei. Zudem sei der boomende Markt mit „Legal Highs“ eine „direkte Folge“ der bisherigen Verbotspolitik, sagte er. „Wäre Cannabis als gut untersuchte Substanz mit seinen bekannten Rauschwirkungen und Gefahren legal und in kontrollierter Qualität erhältlich, würden wohl nur wenige Menschen auf die Idee kommen, sich für den erwünschten Rausch unbekannten Gesundheitsgefahren auszusetzen.“

Cannabis für medizinische Zwecke künftig auch aus Deutschland

Bei der geplanten Legalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke hat Gröhe Einwände der Opposition berücksichtigt. In seinem Gesetzentwurf, der jetzt ebenfalls den Ressorts zugeleitet wurde, ist eine zentrale Beschaffungsagentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte vorgesehen. Dies ermögliche, die Produktion der benötigten Droge nun auch in Deutschland, hieß es.

Linkspartei und Grüne hatten vor Lieferengpässen gewarnt, wenn man sich wie ursprünglich vorgesehen bei der Versorgung mit Cannabis allein auf die Niederlande verlassen würde.

Rainer Woratschka

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