Kohl-Witwe geht vor Gericht leer aus: Geschichte lässt sich nicht einklagen
Maike Kohl-Richters posthumer Fürsorgeexzess macht ihren verstorbenen Gatten zur Karikatur. Auch das gehört nun zum Andenken an ihn. Ein Kommentar.
Das juristische Tauziehen um ein umstrittenes Kohl-Zitate-Buch geht in die Endphase, die keine entscheidende mehr ist. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil das Wesentliche gesagt: Die Altkanzlererbin kann für dessen erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzungen nicht entschädigt werden, weil es sich hier um eine höchstpersönliche Angelegenheit handelt. Die eine Million Euro, die Kohl zugesprochen worden waren, sind damit futsch. Maike Kohl-Richter wird den Verlust verschmerzen. Um Geld geht es ihr weniger. Sie sieht den toten Gatten als Sonder- und Glücksfall deutscher Geschichte, der entsprechender Behandlung bedarf. So argumentiert sie im Streit um die richtige Kohl-Stiftung, so argumentiert sie auch in ihren vielfältigen Rechtsstreitigkeiten um das ansonsten längst vergessene Skandalbuch.
Aus Beharrlichkeit ist Anmaßung geworden
Geschichte ist jedoch mehr als die Summe einer Erbschaft. Was die Witwe selbst vermutlich als Beharrlichkeit beschreiben würde, ist zur Anmaßung geworden. Ihr posthumer Fürsorgeexzess macht den Altkanzler zur Karikatur.
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Aus Sicht seiner Partei bedauerlich, für alle Übrigen ein Lehrbeispiel, dass es die Nachwelt ist, die entscheidet, wie über Vorheriges gedacht wird. Weder ein Enthüllungsbuch noch eine Politikerfrau bestimmen darüber.
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