Urteil in Bayern: Gericht: Kirchenasyl schützt nicht vor Strafverfolgung
Ein ausreisepflichtiger Nigerianer flieht ins Kirchenasyl und die Behörden unternehmen nichts. Die Staatsanwaltschaft spricht von illegalem Aufenthalt. Und was sagen die Gerichte?
Kirchenasyl schützt nach einem Gerichtsurteil grundsätzlich nicht vor Strafverfolgung wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland. Eine entsprechende Entscheidung verkündete das Oberlandesgericht München (OLG) am Donnerstag. „Kirchenasyl verbietet dem Staat kein Handeln“, sagte der Vorsitzende Richter. Darunter falle auch eine Abschiebung aus Kirchenräumen. Da das Kirchenasyl kein eigenes Rechtsinstitut sei, ergebe sich damit auch kein Anspruch auf Duldung - auch wenn die Behörden nichts dagegen unternehmen.
Das OLG bestätigte in dem Revisionsverfahren dennoch das Urteil des Amtsgerichts Freising. Es hatte einen ausreisepflichtigen Nigerianer freigesprochen, der sich 2016 in Freising in Kirchenasyl begeben hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision beantragt und wollte damit den juristischen Streit erstmals obergerichtlich klären lassen.
Gericht: Bloßer Eintritt in Kirchenasyl führt nicht zu Straffreiheit
„Ein bloßer Eintritt in das Kirchenasyl und das Nichtstun der Behörden führt zu keiner Straffreiheit“, erklärte der Richter. Der angeklagte Mann sei aber für seine Zeit im Kirchenasyl nicht strafbar zu machen, weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf Grundlage einer Vereinbarung mit der katholischen und evangelischen Kirche eine Einzelfallprüfung eingeleitet hatte - das stellte demnach ein rechtliches Abschiebehindernis dar. In dieser Zeit habe sich der Mann nicht des illegalen Aufenthalts strafbar gemacht - dies aber nicht wegen des Kirchenasyls an sich, sondern allein wegen der Prüfung durch das BAMF.
Die Richter am OLG urteilten zwar nur im sogenannten Freisinger Kirchenasyl und sprachen von einem Einzelfall. Dennoch habe die Entscheidung eine größere juristische Bedeutung, so ein Gerichtssprecher: „Das Gericht hat deutlich gemacht, dass für die Frage der Strafbarbarkeit die Entscheidung des Bundesamts für Migration Auswirkungen hat.“ Hätte das BAMF keine Einzelfallprüfung eingeleitet, sei der Aufenthalt im Kirchenasyl strafbar gewesen.
Die Vereinbarung zwischen BAMF und den beiden christlichen Kirchen wurde 2015 geschlossen. Dennoch haben laut katholischer Kirche seit Ende 2016 die Strafverfahren gegen Flüchtlinge im Kirchenasyl zugenommen. „Seither haben wir auf eine Klärung gehofft und dazu trägt das heutige Urteil sicherlich bei“, erklärte Bettina Nickel vom Katholischen Büro Bayern. Im vergangenen Jahr hatten sich in Bayern ihren Angaben zufolge 357 Menschen im Kirchenasyl aufgehalten, darunter 189 in katholischen Pfarreien. (dpa)