Keine Grundrechte trotz Infektionsschutz?: Geimpfte müssen wieder frei reisen dürfen – mindestens
Mit der Bundesverordnung muss sich der Verbotskatalog grundlegend ändern. Denn zur Infektionslage gehören nicht mehr allein die Inzidenzwerte. Ein Kommentar.
Nun steht das neue Bundesgesetz also, mit dem das Virus definitiv gestoppt werden soll. Da lässt sich nun nachlesen, was alles nicht mehr möglich ist, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander in einem Land- oder Stadtkreis über der Hundertermarke liegt.
Das Gesetz ist sehr detailliert. Es liest sich wie eine Verordnung. An einem Punkt allerdings ist es kurz, knapp und klar: „Die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken ist untersagt.“ Immerhin hat das Bundeskabinett dieses Verbot noch entschärft, nach Protest aus den Ländern. Denn zuvor war vorgesehen, dass dort, wo geöffnet werden darf (unter 100), Gäste aus Kreisen mit Inzidenzwert über 100 nicht anreisen dürfen – auch nicht mit Test.
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Aber klar ist damit, dass alle innerdeutschen Urlaubspläne und Buchungen wohl bis in den Juni hinein mit einem Fragezeichen zu versehen sind. Denn die Regierung rechnet ja selbst mit einem erhöhten Infektionsgeschehen von bis zu acht Wochen.
Doch nun kommen die Geimpften ins Spiel. Das sind Menschen, die sozusagen das Dauertestzertifikat haben. Ihnen kann man ihre Grundrechte schwerlich noch entziehen. Dazu gehört Reisefreiheit, und einiges mehr. Berlin und andere Länder haben darauf am Dienstag mit ersten Ausnahmeregeln für Geimpfte reagiert. Auch im Vorgriff darauf, dass Bund und Länder in der kommenden Woche darüber beraten, was die Bundesverordnung für Geimpfte enthalten wird.
Denen kann man eigentlich nicht verbieten, eine Ferienwohnung zu mieten. Warum also verbietet man dann den Vermietern das Vermieten? Es gibt hier kein Infektionsrisiko. Das Robert-Koch-Institut hat kürzlich festgestellt, dass Geimpfte beim Infektionsgeschehen quasi keine Rolle mehr spielen, also das Virus auch nicht übertragen.
Geimpften wird nur der Verbotskatalog serviert
Aber wenn in einem Kreis mit „plus 100“ praktisch alles dichtmacht, werden dann nicht Grundrechte dieser Gruppe zu sehr beschnitten? Nicht allein mit Blick auf das Reisen. Warum sollte ein Gastronom nicht für Geimpfte öffnen dürfen? Oder ein Ladengeschäft? Museen, Kinos, Fitnessklubs? Erste Schritte in die ersehnte Normalität. Es wäre zweifellos für Nicht-Geimpfte eine Herausforderung, das zu akzeptieren.
Kurzum: Es taucht hier ein nicht einfach zu lösendes Problem auf. Demnächst dürften etwa zehn Prozent der Bevölkerung zweifach geimpft sein. Es sind meist Ältere, die in der Pandemie einem größeren Risiko ausgesetzt waren. Und die möchten schon wissen, was in den kommenden Wochen für sie möglich wird.
Mit dem Bundesgesetz wird aber auch den Geimpften zunächst einmal nur der Verbotskatalog serviert. Mit der Bundesverordnung demnächst dann das Gegenteil? Man kann eigentlich nichts anderes erwarten. Denn zur Infektionslage gehören nun eben auch die Impfungen, und nicht mehr allein die Inzidenzwerte.
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