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Flüchtlinge am Bahnhof von Passau. Die Zahl der nachziehenden Angehörigen ist relativ niedrig, aber es gibt einen großen Bearbeitungsstau.
© dpa

Flüchtlinge in Deutschland: Gebremster Familiennachzug

Seit 2014 erhielten nur 18 400 Angehörige syrischer Flüchtlinge Visa für Deutschland. Diese Zahlen werden sich ändern, wenn der Bearbeitungsstau bewältigt ist.

Anerkannte Asylbewerber haben offenbar große Schwierigkeiten, ihre Familien nach Deutschland nachzuholen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen hervor, die dem Tagesspiegel vorliegt. Seit 2014 erhielten demnach etwa 18 400 Angehörige syrischer Flüchtlinge Visa für die Einreise nach Deutschland. Syrer stellen die größte Gruppe der mehr als eine Million Flüchtlinge, die 2015 in die Bundesrepublik gekommen sind. Insgesamt hatten zum Stichtag 30. September 2015 rund 207 000 Flüchtlinge einen Anspruch auf Familiennachzug, weil sie als Asylbewerber oder schutzbedürftig anerkannt worden sind. Die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Luise Amtsberg, warnt daher vor Panikmache beim Familiennachzug. „In der Antwort auf meine Anfrage liefert die Bundesregierung selbst die Belege dafür, dass die Annahme, es würden durch den Familiennachzug schlagartig Millionen von Menschen nach Deutschland kommen, absurd ist“, sagte Amtsberg dem Tagesspiegel.

Politiker der Regierungskoalition, vor allem aus der CSU, hatten in den vergangenen Monaten die Befürchtung geäußert, die Zahl der Flüchtlinge könnte sich durch den Nachzug von Familien vervielfachen. Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière geht von „einem erheblichen Nachzug“ aus. Er will die Einreise von Angehörigen syrischer Flüchtlinge einschränken. In einem Brief an Bundestagsvizepräsident Johannes Singhammer (CSU) schrieb der Minister Ende November aber auch, dass 2014 nur 4,8 Prozent der aus familiären Gründen erteilten Aufenthaltstitel an Syrer vergeben worden seien. „Bei Weitem stärkstes Herkunftsland im Bereich des Familiennachzugs ist die Türkei“, heißt es da.

Grüne Kritik an der geringen Zahl nachziehender Angehöriger

Daran wird sich zunächst auch nichts ändern. Denn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) kommt mit der Bearbeitung von Asylanträgen nicht nach. Erst nach Abschluss des Verfahrens und nur bei einer Anerkennung dürfen Flüchtlinge Angehörige nachholen. In den meisten Fällen der 2015 eingereisten Flüchtlinge dürften sich die Verfahren noch Monate, möglicherweise sogar noch mehr als ein Jahr hinziehen. Anspruch auf Familiennachzug haben dann zudem nur Ehepartner und minderjährige Kinder von Flüchtlingen sowie die Eltern allein reisender Minderjähriger.

Wenn der Bearbeitungsstau bewältigt wird, werden sich die Zahlen über den Familiennachzug mit Sicherheit deutlich erhöhen.

Die deutschen Botschaften rund um Syrien sind allerdings schon jetzt mit der Bearbeitung von Visumsanträgen überfordert. Die Botschaft in Syrien selbst ist geschlossen. Syrer, die im benachbarten Libanon einen Visumsantrag stellen wollen, müssen derzeit bis zu zehn Monate auf einen Termin warten, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen hervorgeht. In der Türkei wurden demnach bereits Termine für Dezember 2016 vergeben. Inzwischen sei das Personal in Beirut und Istanbul aber erhöht worden, heißt es. Luise Amtsberg geht davon aus, dass insgesamt rund 60 000 Angehörige von Syrern derzeit auf ein Visum warten. Die Aufstockung des Botschaftspersonals, laut Bundesregierung 39 entsandte und 66 lokale Kräfte im Libanon und der Türkei zusammen, nennt sie unzureichend. „Das zeigt, dass der Familiennachzug für die Bundesregierung keine Priorität hat.“

Ähnlich sieht das Swenja Gerhard vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften. „Der Familiennachzug ist das Stiefkind der Zuwanderung“, sagt sie. Im Vergleich zu anderen EU-Staaten stelle Deutschland besonders hohe bürokratische Anforderungen. „Gerade in Krisenstaaten ist es für viele Antragsteller schwierig, die geforderten Dokumente zu beschaffen.“ Unter dem Druck der aktuellen Situation rücken die Botschaften inzwischen aber offenbar von ihren Standards ab und verzichten auf einzelne Urkunden, wenn Angaben durch andere Unterlagen glaubhaft gemacht werden können. Auch die beteiligten deutschen Behörden haben sich auf Vereinfachungen verständigt. So können die Botschaften nun direkt auf das deutsche Ausländerzentralregister zugreifen, um festzustellen, ob der angegebene Angehörige in Deutschland tatsächlich existiert und als Asylbewerber anerkannt ist. Luise Amtsberg kritisiert vor allem die niedrige Zahl der nachziehenden Angehörigen minderjähriger Flüchtlinge. Rund 60 000 unbegleiteten Jugendlichen stehen nur 596 nachgezogene Eltern in den vergangenen zwei Jahren gegenüber.

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