zum Hauptinhalt
Privatisierung? In der Bundesregierung gibt es Streit um die Autobahnen.
© picture alliance /dpa/Martin Schutt

Streit um Autobahngesellschaft: Gabriel stoppt Pläne zur Privatisierung der Autobahnen

Der Bundeswirtschaftsminister sieht noch Beratungsbedarf zur Zukunft der deutschen Autobahnverwaltung. Der Konflikt innerhalb der Bundesregierung verschärft sich.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) hat die Pläne zur Privatisierung der deutschen Autobahnverwaltung einem Bericht zufolge vorerst gestoppt. Gabriels Ministerium legte Vorbehalt gegen die dafür vorgesehene Grundgesetzänderung ein, sagte eine Sprecherin der "Süddeutschen Zeitung". Es habe sich "in der Ressortabstimmung vorbehalten, weitere Stellungnahmen abzugeben", sagte die Ministeriumssprecherin. "Eine Einigung steht noch aus."

Mit dem Stopp der Abstimmung wird der Streit innerhalb der Bundesregierung über die Privatisierungspläne schärfer. Bund und Länder hatten Mitte Oktober vereinbart, eine Infrastrukturgesellschaft zu gründen, die sich um Bau, Planung und Betrieb der deutschen Autobahnen und auch einiger Fernstraßen kümmern wird. Der Bund soll dabei aber Eigentümer der Autobahnen und sonstigen Bundesstraßen bleiben. Das Eigentum soll als "unveräußerlich" im Grundgesetz verankert werden.

Der Streit dreht sich nun um die Frage, ob sich private Investoren an der Infrastrukturgesellschaft beteiligen dürfen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) besteht dem Bericht zufolge darauf, diese Beteiligung nicht grundsätzlich auszuschließen. Die SPD lehnt das ab. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will laut "SZ" ebenfalls, dass die Gesellschaft im vollen Besitz des Bundes bleibt.

Nach Informationen der Zeitung sollen noch in dieser Woche "hochrangige" Treffen stattfinden, um die Streitigkeiten auszuräumen. Schäuble und Gabriel wollen demnach gesondert beraten. Am Donnerstag wolle Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) erneut die Chefs der Staatskanzleien aus den Bundesländern empfangen; diese versuchten ihrerseits, die Beteiligung Privater an der Gesellschaft zu verhindern. (AFP)

Zur Startseite