Klage der Akw-Betreiber gegen Atomausstieg: Für Staat und Steuerzahler könnte es teuer werden
Die Betreiber der Atomkraftwerke verlangen eine milliardenschwere Entschädigung – und weitere Castortransporte nach Gorleben. Wie begründen sie das?
Für den Staat und die Steuerzahler könnte es teuer werden. Es drohen Kosten in Milliardenhöhe. Jedenfalls, wenn die großen Energiekonzerne mit ihren Klagen gegen den Atomausstieg erfolgreich sind. Gleichzeitig sind die Klagen aber auch politische Ansagen: Sie kündigen die mühsam errungenen Kompromisse über das Auslaufen der Atommeiler und den Neustart bei der Endlagersuche auf. RWE und Eon fordern von der Bundesregierung Schadensersatz dafür, dass sie nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima zunächst für drei Monate ältere Atomkraftwerke vom Netz nehmen mussten.
Eine Woche nach Beginn des Unglücks am 11. März 2011 hatten die Behörden alle deutschen Atomkraftwerke einem Stresstest unterzogen. Die sieben ältesten Reaktoren sowie das nach schweren Pannen seit 2009 abgeschaltete Akw Krümmel in Schleswig-Holstein wurden per schriftlicher Verfügung sofort stillgelegt. Die Unternehmen halten dies für einen rechtswidrigen Eingriff in ihre Eigentumsrechte. RWE hat in seiner Klage für entgangene Gewinne aus dem Betrieb des Akw Biblis in Hessen 235 Millionen Euro Schadenersatz geltend gemacht. Eon verlangt wegen der Abschaltung der Kraftwerke Isar 1 (Bayern) und Unterweser (Niedersachsen) 380 Millionen Euro. Mit einem kommerziellen Akw verdienen die Betreiber jeden Monate bis zu 60 Millionen Euro.
Noch mehr Klagen
Gegen die Entscheidung des Bundestags, die acht betroffenen Akws dauerhaft stillzulegen, sind die Konzerne schon früher juristisch vorgegangen. Über diese Klagen wird ab 2015 verhandelt. Das Unternehmen Vattenfall hat zudem ein internationales Schiedsgericht in Washington angerufen und verlangt dort weitere drei Milliarden Euro wegen der vorzeitigen Abschaltung der Meiler Krümmel und Brunsbüttel. Anhängig sind außerdem noch Klagen der Konzerne wegen der zeitweilig erhobenen Brennelementesteuer.
Damit nicht genug: Mit Klagen gegen mehrere Bundesländer drängt Eon nun auch auf Freistellung von Kosten, die für die Umrüstung von Zwischenlagern an den Akw-Standorten entstehen. Das im vergangenen Jahr verabschiedete Endlagersuchgesetz schreibt fest, dass Castoren mit Abfällen aus der Wiederaufarbeitung künftig nicht mehr Gorleben anfahren dürfen, um den Salzstock im Wendland nicht weiter als Endlagerstandort zu zementieren. Die 26 Behälter, die ab 2016 aus Frankreich und Großbritannien zurückkommen, sollen deshalb in andere Zwischenlager gebracht werden. Bislang gibt es allerdings keine Einigung über die Castor-Zielbahnhöfe.
Eon argumentiert, die Entscheidung gegen Gorleben sei aus politischen Gründen erfolgt, das dortige Zwischenlager sei im Übrigen bestens für die Aufnahme weiterer Castoren geeignet. Die anderen Unternehmen sehen das ähnlich und wollen sich dem Vernehmen nach auch diesen Klagen anschließen. Bund und Länder reagieren verärgert auf die juristische Offensive der Konzerne. Das Bundesumweltministerium nimmt „mit Verwunderung und Bedauern zur Kenntnis, dass der große gesellschaftliche Konsens zu Atomausstieg und Energiewende bei den Energiekonzernen offenbar noch nicht angekommen ist“. Dort scheine immer noch die Auffassung vorzuherrschen, dass juristische Konfrontation Erfolg versprechender sei als sachdienliche Kooperation.
Kritik der Grünen
Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) formulierte es schärfer: „Die Abfallverursacher stellen Gesetze infrage, die von großen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat getragen werden.“ Der frühere Grünen-Bundestagsabgeordnete und Präsident des Netzwerks Energy Watch Group, Hans-Josef Fell, erinnert daran, dass die Konzerne bereits den ersten von ihnen mit der damaligen rot-grünen Bundesregierung unterzeichneten Atomkonsens aus dem Jahr 2000 torpediert hätten.
Es bleibe zu hoffen, dass die Gerichte diese „Vertragsbrüchigkeit“ in den anstehenden Verfahren berücksichtigten. „Wer wie die Atomkonzerne den Konsensvertrag zum Atomausstieg so massiv bricht, wer den Ausbau der Erneuerbaren Energien als Ersatz für die Atomenergie so massiv bekämpft und selbst keine nennenswerten Investitionen in Erneuerbare Energien tätigt, sollte nicht auch noch Regresszahlungen aus Steuergeldern bekommen“, sagt Fell. Dass die Justiz seinem Appell folgt, erscheint aber zweifelhaft.
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