zum Hauptinhalt
Steht wegen eines Referentenentwurfs, in dem fast ausschließlich das generische Femininum verwendet wird, in der Kritik: Christine Lambrecht
© REUTERS/Michael Sohn
Update

Koalitionszoff um „feminines“ Gesetz: „Für diesen Genderwahnsinn fehlt mir jedes Verständnis“

Arbeitnehmerin, Gläubigerin, Schuldnerin: Die Justizministerin verwendet in einem Entwurf das generische Femininum. Doch der Testballon könnte schnell platzen.

Es ist eine Premiere, der eine kurze Halbwertzeit beschieden sein dürfte. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) sieht sich als Feministin und Vorreiterin für eine geschlechtergerechtere Sprache - und so hat ihr Ministerium jetzt einfach mal etwas versucht, das gesetzgeberisches Neuland ist.
Im Referentenentwurf zur „Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG)“ wird fast ausschließlich das generische Femininum verwendet. Er ist geprägt von Formulierungen wie Arbeitnehmerin, Beschwerdeführerin, Gläubigerin, Schuldnerinnen bis hin zu den „Inhaberinnen von Absonderungsanwartschaften“.

Angesprochen darauf, ob auch andere Bundesministerien solche Gesetzestexte nur mit dem generischen Femininum planen, blickt Regierungssprecher Steffen Seibert in der Bundespressekonferenz ziemlich ratlos in die Runde. Niemand meldet sich.

Das Problem – jenseits aller Bemühungen nach mehr sprachlicher Gleichberechtigung: In der Rechtsprechung sind bei der männlichen Form bisher in Gesetzestexten beim „Geschäftsführer“ Mann wie Frau gemeint. Heißt es nur noch „Geschäftsführerin“, könnte das dazu führen, dass alle männlichen Geschäftsführer nicht mehr mitgemeint sind oder darauf klagen könnten, dass es sie nicht betrifft, da es eine bisher nicht in solchen Gesetzestexten praktizierte Sprachform ist. Das heißt, es bräuchte zunächst einmal überhaupt eine Verordnung und Rechtssicherheit dafür.

Zwei Beispiele aus dem Referentenentwurf: „Ist die juristische Person (….) drohend zahlungsunfähig (§ 18 der Insolvenzordnung), wahren die Geschäftsleiterinnen die Interessen der Gesamtheit der Gläubigerinnen.“

An anderer Stelle wird betont: „Der Restrukturierungsplan kann auch die Rechte der Inhaberinnen von Restrukturierungsforderungen gestalten, die diesen (…) als Bürgin, Mitschuldnerin oder aufgrund einer anderweitig übernommenen Haftung oder an Gegenständen des Vermögens dieses Unternehmens (gruppeninterne Drittsicherheit) zustehen.“

Ein Sprecher Lambrechts betont zum Hintergrund des Versuchs: „Generell wird bei Gesetzentwürfen darauf geachtet, dass die Sprache fachlich korrekt und verständlich ist. Darüber hinaus sollen die Gesetzentwürfe nach der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen.“

Doch der Testballon platzt schnell. Und einige in der großen Koalition fragen sich, ob in Zeiten der Corona-Krise so etwas sein muss.

Hält gar nichts von Lambrechts Gesetzentwurf in weiblicher Sprache: Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei.
Hält gar nichts von Lambrechts Gesetzentwurf in weiblicher Sprache: Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei.
© dpa

CDU/CSU: SPD riskiert Verzögerung im Gesetzgebungsverfahren

„Für diese Art von Genderwahnsinn fehlt mir jegliches Verständnis“, sagt zum Beispiel der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, auf Tagesspiegel-Anfrage. „Wir brauchen dieses Gesetz dringend, damit unsere Wirtschaft besser mit den COVID-19-Folgen umgehen kann.“ Trotzdem riskiere nun der Koalitionspartner SPD Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren, „weil er ausgerechnet jetzt ideologische Grundsatzfragen meint ausfechten zu müssen“.

Er hoffe sehr, „dass das ein einmaliger Ausrutscher bleibt“, betont Frei an die Adresse der Ministerin. FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae sagt, Sprache solle auch in Gesetzestexten diskriminierungsfrei sein. „Das Sanierungs- und Insolvenzrecht ist aber angesichts der drohenden Insolvenzwelle nicht der richtige Schauplatz für den possenhaften Koalitionsstreit über die generische Verwendung von Femininum und Maskulinum.“

[Die Coronavirus-Krise ist auch für die Politik eine historische Herausforderung. Jeden Morgen informieren wir Sie, liebe Leserinnen und Leser, in unserer Morgenlage über die politischen Entscheidungen, Nachrichten und Hintergründe. Zur kostenlosen Anmeldung geht es hier.]

Macht bei der Idee nicht mit: Innen- und Verfassungsminister Horst Seehofer (CSU).
Macht bei der Idee nicht mit: Innen- und Verfassungsminister Horst Seehofer (CSU).
© REUTERS

Auch Kritik innerhalb der SPD

Auch in der SPD selbst wird das Verharken einiger Sozialdemokraten bei Themen, die für viele Bürger an ihrer Lebensrealität vorbeigehen, kritisch beäugt. Thomae sagt, wichtig sei jetzt, „dass wir kleinen und mittleren Unternehmen, die coronabedingt in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind, geeignete Instrumente bereitstellen, damit diese sich effektiv und effizient sanieren können“.

Grüne unterstützen Justizministerin Lambrecht

Unterstützung kommt dagegen von den Grünen. Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik, betonte: „Es wird Zeit, dass sich die Union sowohl im Kabinett als auch in der Koalition endlich bewegt und modern aufstellt. Einen gut verständlichen Gesetzentwurf, der in weiblicher Form verfasst ist, zu kritisieren, weil er die bisherige sogenannte „Gebrauchsgewohnheit“ des generischen Maskulinums (hier sollen alle Geschlechter „mit gemeint“ sein) ist absurd“. 

Daher unterstützten die Grünen die Justizministerin. „Frauen und Menschen mit einem diversen Geschlecht gehören sichtbar in Gesetze und Anträge.“

[Jetzt noch mehr wissen mit TPlus: Lesen Sie hier - Gerechtigkeit oder Unsinn? Die Debatte um geschlechtsneutrale Sprache ist noch nicht entschieden.]

Der Sprecher des für die Abstimmung von Gesetzen zuständigen Innen- und Verfassungsministers Horst Seehofer (CSU) betont, dass das Gesetz so kaum verfassungsgemäß sein könne. „Während das generische Maskulinum, also die Verwendung der männlichen Sprachform, anerkannt ist für Menschen von männlichen und weiblichen Geschlecht, ist das generische Femininum zur Verwendung für weibliche und männliche Personen bislang sprachwissenschaftlich nicht anerkannt.“

Nach Ansicht des Bundesinnenministeriums müsse der Entwurf an die geltenden Regelungen angepasst werden. „Dies gilt vollkommen unabhängig davon, ob ein bestimmter gesellschaftlicher Zustand gewünscht ist.“ Die Richtigkeit der Sprache müsse insbesondere bei Gesetzestexten, auch im Hinblick auf die Rechtsförmlichkeit, gewährleistet sein.

Lambrechts Ressort teilt denn auch ziemlich schnell mit: Der Entwurf berücksichtige noch nicht „die Ergebnisse der Rechts- und Sprachprüfung“. Insofern werde der Entwurf noch überarbeitet, bevor er dem Bundeskabinett vorgelegt werde. Aber vielleicht war es auch einfach nur das Ziel, mal den bestehenden Verhältnissen den Spiegel vorzuhalten. Für die Unterstützer der Lambrecht-Idee gilt vor allem Minister Horst Seehofer als ein Bremser für mehr sprachliche Geschlechtergerechtigkeit.

Zur Startseite