zum Hauptinhalt
Die Wahrheit muss auf den Tisch: Die AfD-Vorsitzende im September 2015 bei einer Pressekonferenz.
© Michael Kappeler/dpa
Update

AfD-Chefin: Frauke Petry steht kurz vorm Verlust ihrer Immunität

Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen die AfD-Chefin wegen des Verdachts des Meineids. Nun könnte bald Anklage erhoben werden.

Der Immunitätsausschuss des sächsischen Landtags hat am Donnerstag einstimmig die Aufhebung der Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry empfohlen. Der Ausschuss entsprach damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden, die gegen Petry bereits seit mehr als einem Jahr wegen des Verdachts des Meineids oder fahrlässigen Falscheids ermittelt. Hintergrund sind Vorwürfe, Petry habe in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Landtags im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt.

Da der Ausschuss einstimmig die Aufhebung der Immunität empfohlen hat, wird nun ein sogenanntes vereinfachtes Verfahren in Gang gesetzt. Das heißt, sobald der Landtagspräsident alle Mitglieder des Landtags schriftlich über das Votum des Ausschusses informiert hat, gilt eine Sieben-Tage-Frist. Wenn sich in dieser kein Abgeordneter meldet und Widerspruch einlegt, wird die Beschlussempfehlung zum Landtagsbeschluss. Das Plenum muss nicht noch einmal darüber abstimmen. Gibt es einen Widerspruch, muss der gesamte Landtag über die Aufhebung der Immunität entscheiden. Die nächste Sitzung ist am 30. August.

Anklage wäre ab spätestens übernächster Woche möglich

"Da sich alle Fraktionen für die Aufhebung der Immunität ausgesprochen haben, ist die Wahrscheinlichkeit aber gering, dass ein Widerspruch kommt", sagte Landtagssprecher Ivo Klatte dem Tagesspiegel. Spätestens übernächste Woche wäre also der Weg frei für eine Anklage gegen Petry.

Auch Petry hatte sich dafür ausgesprochen, dass der Landtagsausschuss die Aufhebung ihrer Immunität empfiehlt - denn in einem Verfahren hätte sie die Möglichkeit zu den Vorwürfen öffentlich Stellung zu nehmen. Dementsprechend hatten die AfD-Mitglieder im Ausschuss ebenfalls für die Aufhebung gestimmt.

Die Geschichte, um die sich alles dreht, beginnt im Jahr 2014, bei der Aufstellung der Landesliste für den sächsischen Landtag. Ursprünglich stand auf Platz 14 das AfD-Mitglied Arvid Immo Samtleben. Doch der Landesvorstand beschloss später, ihn wieder von der Liste zu streichen. Samtleben behauptete, er sei gestrichen worden, weil er der Partei kein privates Darlehen geben wollte. Damit sollten die Listenkandidaten den Wahlkampf der AfD unterstützen. Im Darlehensvertrag stand, dass das Darlehen automatisch in eine Spende umgewandelt werden würde, sollte der Kandidat ein Landtagsmandat erhalten.

Petry musste im Wahlprüfungsausschuss unter Eid aussagen

Samtleben beschwerte sich - denn wäre er nicht von der Liste gestrichen worden, säße er heute im Landtag. In der Folge beschäftigte sich der Wahlprüfungsausschuss mit der Frage. Bei einer Sitzung im November 2015 wurde auch Frauke Petry befragt. Im Ausschuss gab es Zweifel, dass sich Petry wahrheitsgemäß äußern würde. Die Abgeordneten ließen die Parteichefin daraufhin unter Eid aussagen. Danach gingen bei der Staatsanwaltschaft Dresden mehrere Anzeigen ein, die Petry des Meineids bezichtigten. Wegen des Verdachts leitete die Staatsanwaltschaft im Mai 2016 ein Ermittlungsverfahren gegen Petry ein.

Petry hat bei der Befragung durch den Wahlprüfungsausschuss möglicherweise an mehreren Stellen die Unwahrheit gesagt. So erklärte sie, erst nach der Wahl erfahren zu haben, welche Kandidaten ein Darlehen gewährt haben. Sie gab an, nicht alle Darlehensverträge selbst unterzeichnet zu haben und sich auch nicht an Frist erinnern zu können, bis zu der die Darlehen gezahlt werden mussten. Ein AfD-Mitstreiter machte aber ganz andere Angaben. Zudem gibt es auch handfeste Zweifel an Petrys Aussage, sie selbst habe der Partei damals kein Darlehen gegeben und auch keinen entsprechenden Vertrag unterschrieben.

Sollte Petry wegen Meineids verurteilt werden, drohen ihr laut Strafgesetzbuch zwischen einem und fünf Jahren Haft. In minderschweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten vorgesehen. Auch eine Bewährungsstrafe ist möglich. Würde Sie wegen fahrlässigen Falscheids verurteilt, wäre eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vorgesehen.

Doch selbst, wenn Petry nicht verurteilt wird - schon allein eine Anklage würde ihren innerparteilichen Gegnern Munition liefern.

Das gesamte Protokoll von Petrys strittiger Aussage im Wahlprüfungsausschuss finden Sie hier.

Zur Startseite