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Zahnbürsten und Zahnputzbecher mit den Vornamen der Kinder stehen in einer Kindertagesstätte auf einem Tisch.
© Monika Skolimowska/dpa

Kitaplatz-Mangel: Fragen und Antworten zum Recht auf einen Kitaplatz

Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ist laut Gerichtsbeschluss mehr als eine Floskel im Gesetz. Was können Eltern tun, um ihn durchzusetzen? Fragen und Antworten zum Thema.

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Tausende Eltern sind in Berlin momentan auf der Suche nach einem Kitaplatz – so eng war die Platzsituation in den vergangenen Jahren noch nie. Das hängt mit der wachsenden Stadt und einem Babyboom zusammen, aber auch mit dem Rechtsanspruch auf einen Platz, den Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres haben. Weil sie trotz langer Suche keinen Platz gefunden haben, haben schon mehrere Familien geklagt. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) stärkte nun die Rechte der Eltern.

Was hat das Oberverwaltungsgericht entschieden?

Das Oberverwaltungsgericht Berlin stellte klar, dass der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz unabhängig von personellen und räumlichen Kapazitäten besteht und vom Land zu erfüllen ist. Konkret ging es um zwei Eilverfahren, die Eltern aus Pankow und Friedrichshain-Kreuzberg betrafen. Das Verwaltungsgericht hatte die Anträge der Kinder abgelehnt, weil in den betreffenden Bezirken die Kapazitäten erschöpft seien. Das OVG ließ diese Argumentation nicht gelten und verpflichtete das Land, den beiden Antragstellern innerhalb von fünf Wochen einen passenden Kitaplatz anzubieten. Dieser muss zudem in angemessener Nähe zur Wohnung liegen. Ein Platz der mehr als 30 Minuten Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln entfernt ist und auch nicht auf dem Weg zur Arbeit der Eltern liegt, sei nicht passend, so das Gericht. Das Land sei verpflichtet, die erforderlichen Kapazitäten für Kitaplätze zu schaffen. Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten „entbinden nicht von der gesetzlichen Pflicht“, Kindern einen passenden Platz anzubieten.

Wie ist die Kitaplatz-Situation in Berlin?

Im Moment gibt es in Berlin eine Lücke von mindestens 2500 Kitaplätzen. So groß ist die Differenz zwischen ausgegebenen Kitagutscheinen (8000) und noch vorhandenen freien Plätzen (5500). Tatsächlich können aber auch nicht alle freien Plätze an die Suchenden vergeben werden, weil manche zu weit entfernt sind oder beispielsweise für ältere Kinder vorgesehen sind. Die Senatsjugendverwaltung weist allerdings darauf hin, dass ein Kitagutschein neun Monate lang gelte, und dass laufend neue Plätze entstünden. Deshalb sei die Zahl der „fehlenden 2500 Plätze“ nicht eindeutig.

Insgesamt gibt es in Berlin 174279 Kitaplätze mit Betriebserlaubnis, davon können aber nur 163717 belegt werden, wie gerade aus der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner hervorging. Ein wichtiger Grund dafür ist der Personalmangel – es fehlen Erzieherinnen und Erzieher. Darüberhinaus gibt Jugendstaatssekretärin Sigrid Klebba als Gründe Baumaßnahmen, bestimmte pädagogische Profile und Gruppenzusammensetzungen an, die eine „Vollnutzung der erlaubten Plätze nicht zulassen“.

Wie reagiert Jugendsenatorin Sandra Scheeres?

„Ich teile das, was vom Gericht formuliert wurde – die Kapazität vor Ort kann nicht der Grund sein, den Eltern keinen Platz anzubieten“, sagte Jugendsenatorin Sandra Scheeres (SPD) dem Tagesspiegel. „Wir müssen jetzt alle an einem Strang ziehen, das Land, die Bezirke und die Träger.“ Ihre Aufgabe als Jugendsenatorin sei es, die Rahmenbedingungen zu setzen – die Bezirke und die Träger seien für die Umsetzung zuständig. Wie berichtet, hat die Senatsverwaltung die Jugendämter in einem Rundschreiben aufgefordert, auch zu prüfen, ob für eine befristete Zeit Überbelegungen möglich sind. „Wir benötigen punktuelle Überbelegung“, stellte Scheeres jetzt noch einmal klar. Dabei gehe es um wenige Wochen. Kitas sollten prüfen, ob sie beispielsweise einen Raum, der als Entspannungsraum diene, übergangsweise nutzen, um mehr Kinder aufzunehmen. „Wir haben die Gruppengrößen gerade verkleinert“, sagte Scheeres, das könne also kein Argument dafür sein, dass eine kurzzeitige Überbelegung eine Überforderung darstelle.

Scheeres wies zudem darauf hin, dass in dieser Legislaturperiode weitere 30000 neue Kitaplätze entstehen sollen. Die Ausbildungskapazitäten für Erzieher seien seit 2009 verdoppelt worden. Auch bei der Gewinnung von Fachkräften könne noch viel getan werden: Scheeres verwies darauf, dass als Erzieher auch Fachkräfte aus verwandten Berufen wie Logopäden, Ergotherapeuten oder Kinderkrankenpfleger eingestellt und auch Sozialassistenten in Kitas eingesetzt werden könnten. Im Dezember 2017 wurde zudem vereinbart, dass Träger einen Bonus von monatlich 250 Euro pro Platz bekommen, den sie in der Zeit von Januar bis Juni mehr anbieten als im Vorjahreszeitraum.

Was sagen Elternvertreter?

„Wir weisen seit Jahren auf den Kitaplatzmangel hin“, sagt Katrin Molkentin, Sprecherin der Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, und bis vor kurzem Sprecherin des Landeselternausschusses Berliner Kindertagesstätten. „Wir sind froh über jedes Elternteil, das klagt. Das können sich schließlich auch nicht alle leisten.“ In den vergangenen Jahren sei zu wenig getan worden. „Es wurde zu wenig echt neu gebaut, es gab stattdessen viele Verdichtungen und Erweiterungen.“

Wie viel verdienen Erzieherinnen und Erzieher?

In Berlin werden Erzieherinnen und Erzieher nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt und bekommen als Berufsanfänger rund 2600 Euro, in der höchsten Stufe rund 3300 Euro. In Brandenburg bekommen Erzieher nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes als Anfänger in etwa das Gleiche wie in Berlin, in der höchsten Stufe aber rund 300 Euro mehr. Senatorin Scheeres sagte, sie wolle sich in der Tarifgemeinschaft der Länder dafür einsetzen, dass Erzieher mehr verdienen. Sie wies aber auch darauf hin, dass es mehr Erzieherinnen und Erzieher gibt, die von Brandenburg nach Berlin pendeln als umgekehrt.

Wie sollten Eltern bei der Kita-Suche vorgehen?

Eins ist angesichts der angespannten Lage klar: Werdende Eltern sollten sich so früh wie möglich mit der Suche nach einem Platz befassen. Schon während der Schwangerschaft sollten sie Kindertagesstätten besuchen und sich auf die Wartelisten setzen lassen. Damit das Kind in eine Kindertagesstätte gehen darf, brauchen die Eltern einen Kita-Gutschein – der stellt den Betreuungsbedarf fest. Eltern müssen diesen Gutschein frühestens neun Monate und spätestens zwei Monate, bevor das Kind in die Kita gehen soll, beantragen. Stellen die Eltern bei ihrer Suche fest, dass sie auf den Wartelisten keine Chance haben und auch sonst keinen Platz finden, sollten sie Kontakt mit dem Jugendamt ihres Bezirks aufnehmen. Das Jugendamt ist als Vertreter des Landes Berlin verpflichtet, einen Kitaplatz anzubieten.

Wann lohnt sich für Eltern der Gang zum Anwalt?

Das „Kitarecht“ ist vor allem in Berlin in den vergangenen Jahren zu einem ganz eigenen Rechtsstrang herangewachsen. Anwälte können Eltern, bevor es zu Gerichtsverfahren kommt, bei der Aufforderung an das Jugendamt unterstützen. „Wenn Eltern selbst keinen Kita-Platz finden, auf den Wartelisten stehen, aber nichts passiert und das Land Berlin ihnen keinen Platz nachweist, schreiben wir zunächst das Jugendamt an und fordern es mit einer Frist auf, erneut zu prüfen, ob ein Platz nachweisbar ist. Oft hilft der Anwaltsbriefkopf, haben wir festgestellt“, sagt Nele Trenner. Die 37-Jährige ist Partnerin in der Berliner Kanzlei „Vest Rechtsanwälte – kitarechtler.de“, die sich seit 2012 ausschließlich mit der Thematik befasst.

Wichtig sei, frühzeitig zum Anwalt zu gehen, mindestens drei bis vier Monate, bevor die Elternzeit vorüber ist. Kommt das Jugendamt der Aufforderung nicht nach, führen die Anwälte ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht, mit dem das Land auf Nachweis eines bedarfsgerechten und zumutbaren Betreuungsplatzes in die Pflicht genommen wird.

Das Gericht verpflichtet das Land in der Regel, innerhalb von fünf Wochen einen Platz zuzuweisen. „Da strengt sich das Land dann an. Es kann den freien Trägern zum Beispiel vorschlagen, eine temporäre Überlegung zu beantragen. Viele Träger machen das zwar von allein. Es würde aber sicherlich helfen, wenn das Land kommuniziert, dass hierfür nicht unzumutbare Hürden aufgestellt werden.“ Jede Kita hat eine Betriebserlaubnis für eine gewisse Anzahl an Kindern. „Wenn es eine Belastungsspitze gibt, können sie eine Überbelegung beantragen. Das heißt, sie könnten irgendwie Plätze schaffen“, sagt Rechtsanwältin Trenner. Die Verfahrenskosten berechnen sich nach dem Streitwert, der in diesen Sachen bei 5000 Euro liege. Damit müssen die Eltern rund 500 Euro Anwaltskosten einrechnen – die allerdings das Land Berlin tragen muss, wenn es unterliegt.

Kann eine Klage überhaupt etwas ändern?

Wo kein Platz ist, ist kein Platz. Doch neben der Möglichkeit der temporären Überbelegung, verweist Nele Trenner auch auf die Möglichkeit des Schadenersatzes – auch diesen Anspruch müssen die Eltern geltend machen, um ihn durchzusetzen. Eltern haben Anspruch darauf, dass ihnen ein Kita-Platz angeboten wird. „Wenn das Land Berlin das nicht macht, haben die Eltern einen Schadenersatzanspruch. Wenn man also nicht arbeiten gehen kann, wird, wenn man auch keine anderweitige Betreuung findet, auch ein Lohnausfall als Schadenersatz gezahlt.“

Was sagen die Berliner Bezirke?

Monika Herrmann (Grüne), Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, begrüßte den Beschluss. „Jetzt muss Berlin seine Instrumente auf den Prüfstein stellen, ob sie ausreichen, um diesen Anspruch auch zu erfüllen“, schrieb sie auf Twitter. „Wir brauchen entweder eine zentrale Platzzuweisung oder Zuweisungsrechte der Jugendämter.“ Lichtenbergs Bezirksbürgermeister Michael Grunst (Linke) ärgert, dass seit Jahren bekannt gewesen sei, dass man auf diese Situation zusteuere. „Ich habe als Jugendstadtrat, damals noch in Treptow-Köpenick, mit anderen Bezirkskollegen immer wieder auf den Erziehermangel hingewiesen“, sagte er. In Lichtenberg gibt es Grunst zufolge rund 400 Eltern, die nicht versorgt werden können.

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