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In der Schweiz müssen sich Asylsuchende an den Aufenthaltskosten beteiligen.
© Rainer Jensen/dpa

Schweiz: Flüchtlinge müssen ihr Vermögen abgeben

In der Schweiz müssen sich Asylsuchende an den Kosten für ihren Aufenthalt beteiligen. Wer freiwillig wieder ausreist, bekommt das Geld zurück.

Asylsuchende in der Schweiz sind verpflichtet, bei der Einreise persönliche Vermögenswerte von mehr als 1000 Franken (914 Euro) abzugeben, um sich an den Kosten für ihren Aufenthalt zu beteiligen. Dies schreibt das Asylgesetz vor, wie das Schweizer Fernsehen (SRF) Donnerstagabend berichtete.

Die SRF-Sendung „10 vor 10“ zeigte einen syrischen Vater, der das Haus seiner Familie verkauft habe, um deren Flucht zu finanzieren und die Schlepperbanden bezahlen zu können. Bei der Ankunft in der Schweiz habe er noch rund 2000 Franken bei sich gehabt. „Ich durfte 1000 Franken behalten, musste aber den Rest des Geldes abgeben und bekam eine Quittung dafür“, berichtete der Syrer.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern bestätigte die Praxis. Das Gesetz schreibe vor, dass Flüchtlinge sich an Verfahrens- und Vollzugskosten beteiligen sowie Sozialhilfegelder zurückzahlen, soweit dies für sie möglich sei. So müssten Flüchtlinge im Falle einer Arbeitsaufnahme zehn Prozent ihres Lohns abgeben. Dies gelte für maximal zehn Jahre beziehungsweise bis zu einer Gesamthöhe von 15 000 Franken, erklärte SEM-Sprecherin Léa Wertheimer. Wer freiwillig innerhalb von sieben Monaten wieder ausreise, bekomme das eingezogene Geld zurück. (dpa)

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