Bund und Länder: Finanzausgleich soll Chefsache sein
Die Ministerpräsidenten wollen die Verhandlungen für einen neuen Finanzausgleich überschaubar halten. Ihre Hauptthemen sind zunächst der Soli, die Altschulden - und die Finanzierung Berlins.
Die Ministerpräsidenten der Länder wollen über den künftigen Finanzausgleich vor allem auf der Chefebene reden. Zwar kamen sie am vorigen Donnerstag bei ihrem Treffen in Berlin nicht mehr dazu, sich über Einzelheiten zu unterhalten – der Streit um die Reduzierung des Rundfunkbeitrags und um die künftige Sommerferienregelung nahm zu viel Zeit und Energie. Doch deuteten mehrere Regierungschefs im Gespräch mit dem Tagesspiegel an, dass sie den im Februar von den Chefs der Staatskanzleien vorbereiteten Plan für das Verfahren nicht übernehmen. „Wir wollen das Ganze zunächst auf der Ebene der Ministerpräsidenten halten“, sagte ein Regierungschef. Bis Juni wollen sie sich nun untereinander auf die vorrangigen Verhandlungsthemen verständigen. Die Gespräche sollen dann vor allem auf der obersten exekutiven Ebene geführt werden – also mit dem Kanzleramt und dem Bundesfinanzminister. Wann Bundestag, Landtage, die Länderfinanzminister und die Kommunalverbände zugezogen werden, ist offen.
Nicht wie bei Müntefering und Stoiber
Die Staatskanzleichefs hatten sich verständigt, dass schon im Herbst die Bund- Länder-Kommission an die Arbeit geht, die im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart worden ist. Diese sollte, ähnlich der großen Reformkommission unter Franz Müntefering und Edmund Stoiber vor einigen Jahren, mit je 16 Vertretern des Bundes und der Länder besetzt sein und die Landtage und Kommunen einbeziehen. Das ist aber nicht im Sinne der Länderchefs – die Gespräche zogen sich damals, auch durch öffentliche Anhörungen, in die Länge. Nun will man ein konzentriertes Verfahren, was letztlich bedeutet, dass die Regierungsspitzen die wesentlichen Fragen vor Einsetzung der Kommission klären. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, bis Mitte der Wahlperiode Ergebnisse vorzulegen. Das neue Finanzausgleichssystem gilt dann ab Ende 2019, wenn das alte ausläuft.
Wie es hieß, soll es zunächst vor allem um die Probleme des „vertikalen“ Finanzausgleichs gehen – also um die Geldströme zwischen Bund und Ländern. Dazu gehören die Umsatzsteuerverteilung und die künftige Verwendung des Solidaritätszuschlags. Diesen nimmt bislang der Bund für sich allein, die Länder wollen nun einen Anteil daran. Dazu kommt eine Regelung für die Altschulden, die einigen Ländern das Einhalten der Schuldenbremse erschweren. Das Bundesfinanzministerium habe erstmals signalisiert, dass man bereit sei, hier zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen – was aus Ländersicht bedeutet, dass der Bund sich finanziell beteiligt. Doch sind die Länder nicht bereit, sich auf Fondslösungen einzulassen, die dem Bund als Geldverteiler eine starke Rolle geben. Eine „Politik des goldenen Zügels“ dürfe es nicht geben, hieß es von mehreren Seiten. Der vierte Punkt ist die Hauptstadtfinanzierung. Die Sonderkosten Berlins soll aus Sicht der Ministerpräsidenten künftig der Bund allein tragen.
Mehr Bundesgeld für die Hauptstadt
Dadurch würde der „horizontale“ Finanzausgleich der Länder untereinander, in dem Berlin Hauptnehmerland ist, entlastet – das ist für die Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen entscheidend. In deren Kreis heißt es, man wolle auch Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Rheinland-Pfalz mit ins Boot holen, um so die eigene Position zu stärken.
Für einen ist die neue Linie der Länderchefs eine Enttäuschung. Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sah sich in der Rolle des Vermittlers zwischen den Lagern; er sollte die Arbeitsgruppe leiten, welche die Kommissionsarbeit vorbereitet. Dazu wird es nun wohl nicht kommen. Statt Kretschmann könnte der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) diese Rolle einnehmen.
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