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Ein Mann geht in der sogenannten blauen Stunde in Witten an den Geschäften in der ansonsten leeren Fußgängerzone vorbei.
© Jonas Güttler/dpa

Verfassungsbeschwerde wegen Corona-Politik: FDP-Politiker ziehen wegen Notbremse nach Karlsruhe

Die FDP hat Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingelegt. Es gibt drei Aspekte, die das Gesetz zu Fall bringen sollen.

Mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde haben sich die 80 Mitglieder der FDP-Bundestagsfraktion gegen die Änderungen am Infektionsschutzgesetz in der Corona-Pandemie gewandt. Dazu sei beim Bundesverfassungsgericht Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, sogenannten Eilrechtsschutz, gestellt worden, sagte Marco Buschmann, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Bundestag, am Dienstag in Berlin. Die FDP verspreche sich davon eine schnelle Entscheidung. Die FDP hatte die sogenannte Corona-Notbremse wiederholt kritisiert.

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„Das Gesetz ist höchst angreifbar und in seiner Wirkung zweifelhaft. Vor allem die Ausgangssperren halten wir für unverhältnismäßig und untauglich“, schrieb Buschmann auf Twitter.

Zu den drei Hauptzielen gehöre aber auch, „geimpften Personen ein Stück mehr soziales Miteinander zu ermöglichen, weil es eben ungefährlich ist, nach dem was wir wissen, jedenfalls da es sich um ein minimales Risiko handelt“, sagte er auf einer Pressekonferenz. Die FDP wolle aber auch den Weg über ein Einspruchszustimmungsgesetz in ihrer politischen Bedeutung ausleuchten und aufzeigen, dass dies ein Trick gewesen sei, auf dem Rücken der Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern.

Die FDP-Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen drei Punkte der Notbremse:

  • Nächtlichen Ausgangsperren bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100.
  • Die FDP zweifelt daran, dass Einschränkungen für Geimpfte noch rechtmäßig sind.
  • Die FDP geht davon aus, dass das Gesetz formell nicht richtig verabschiedet wurde.

„Wir tun das als 80 Antragsteller für unsere Grundrechte, aber vor allen Dingen für die Grundrechte von 83 Millionen Menschen in diesem Land und auch den über sechs Millionen geimpften Personen“, sagte Buschmann. „Um deren Grundrechte geht es. Um die wollen wir mittels dieses Verfahrens verteidigen.“ (dpa)

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