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Linke, FDP und Grüne klagen gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz
© dpa/Bernd von Jutrczenka

Klage gegen Bayerns Polizeigesetz: FDP, Linke und Grüne im Bundestag ziehen nach Karlsruhe

Nach Ansicht von FDP, Linken und Grünen beschneidet das bayerische Polizeigesetz Grundrechte. Dagegen gehen sie nun juristisch vor.

So schnell machen sie sonst keine gemeinsame Sache. Und so betonen Christian Lindner, Dietmar Bartsch und Katrin Göring-Eckardt an diesem Montagvormittag auch als erstes, wie „ungewöhnlich“ es sei, dass sie hier zusammen sitzen. Die drei Fraktionsvorsitzenden von FDP, Linkspartei und Grünen haben eingeladen, um eine „Initiative zur Sicherheitspolitik“ vorzustellen, wie es nebulös heißt. Was sich dahinter verbirgt? Kein Konzept für eine neue Sicherheitsarchitektur in Deutschland, so weit geht die Harmonie der drei Oppositionsvertreter dann doch nicht. Aber immerhin eine gemeinsame Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz.

"Mich persönlich erinnert das an die DDR"

Dieses ist seit Ende Mai in Kraft, beschlossen von der CSU, die momentan mit absoluter Mehrheit in Bayern regiert. Der Ärger über die erweiterten Befugnisse der Polizei war so groß, dass auch in Bayern zehntausende Menschen auf die Straße gingen. Umstritten ist unter anderem, dass die Polizei Bürger nun auch bei „drohender Gefahr“ überwachen kann – und nicht wie bisher eine „konkrete Gefahr“ begründen muss.
Das Gesetz sei „ein Angriff auf die Grundrechte“, kritisiert FDP-Fraktionschef Lindner. Es gehe um die Frage, ob Deutschland sich von einem Rechtsstaat zu einem Willkürstaat entwickele, fügt der Linken-Politiker Bartsch hinzu. Mit dem Polizeiaufgabengesetz werde ein Generalverdacht etabliert, kritisiert die Grüne Göring-Eckardt: „Mich persönlich erinnert das an die DDR.“
Ohne wechselseitige Unterstützung hätten die Oppositionsfraktionen das Gesetz gar nicht erst juristisch überprüfen lassen können. Denn für eine Normenkontrollklage in Karlsruhe müssen sich mindestens ein Viertel der Bundestagsabgeordneten zusammentun. In diesem Fall wurden sich FDP, Linkspartei und Grüne am Rande des Plenums schnell einig – ähnlich wie bei der von der großen Koalition beschlossenen Aufstockung der Parteienfinanzierung.

Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit

Aber kann künftig auch mehr aus diesen Initiativen werden? „Das heißt nicht, dass wir jetzt permanent zusammenarbeiten“, sagt Linken-Fraktionschef Bartsch – und sein FDP-Kollege Lindner, der neben ihm sitzt, sieht fast ein wenig erleichtert aus. Natürlich wäre es weitaus schwieriger gewesen, wenn man sich auf einen gemeinsamen Entwurf für ein Polizeigesetz hätten verständigen müssen, räumt er ein. Aber wenn es nun mal Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gebe, seien sie als Abgeordnete aufgerufen, etwas zu unternehmen. Von einer „Allianz für den Rechtstaat“ spricht Göring-Eckardt. Und was bedeutet die Klage konkret für die Landespolitik? Mitte Oktober wird in Bayern gewählt – und im Moment sieht es so aus, als ob die CSU ihre absolute Mehrheit verlieren könnte. Sowohl die FDP als auch die Grünen könnten in dem Fall als Koalitionspartner gefragt sein. Die Grüne Göring-Eckardt betont, „selbstverständlich“ werde es keine Zusammenarbeit mit der CSU geben, wenn das Polizeiaufgabengesetz so bleibe wie es sei. Und auch FDP-Mann Lindner hält Korrekturen bei den bürgerlichen Freiheitsrechten für notwendig. Die CSU befinde sich „auf dem Weg Richtung Orbán“, dieser Kurs könne nicht fortgesetzt werden, mahnt er.

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