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Das Betreuungsgeld ist hoch umstritten.
© dpa

Streit um Kinderbetreuung: FDP hält Betreuungsgeld für verfassungswidrig

Merkel bekommt beim Betreuungsgeld neuen Gegenwind aus der Koalition: Die FDP zweifelt an der Verfassungsmäßigkeit. Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag lehnt die Einführung ab.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) lehnt die geplante Einführung des Betreuungsgeldes ab. Wenn Eltern dafür Geld bekämen, dass sie ihre Kinder zu Hause betreuen, könne dies gerade Familien aus bildungsfernen Schichten zum Verzicht auf frühkindliche Bildung bewegen, sagte DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann der "Passauer Neuen Presse". Die frühkindliche Förderung sei jedoch entscheidend für den weiteren Bildungsweg.

"Deshalb plädiere ich dafür, sich auf den ohnehin stockenden Ausbau der Kinderbetreuung zu konzentrieren", sagte Driftmann. "Zudem konterkariert das Betreuungsgeld tendenziell das Ziel einer höheren Erwerbstätigkeit von Frauen." Dagegen sprach sich der stellvertretende CDU-Vorsitzende Volker Bouffier für das Betreuungsgeld aus. "Wir haben uns in der Koalitionsvereinbarung im Bund für die Einführung eines Betreuungsgeldes ausgesprochen, dabei muss es dann auch bleiben", sagte Bouffier der Düsseldorfer „Rheinischen Post“.

Das Betreuungsgeld soll laut einem Beschluss der Koalition Familien zugutekommen, die ihre kleinen Kinder zu Hause betreuen.

Die FDP machte verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Für eine Familienförderleistung wie das Betreuungsgeld sei der Bund nur zuständig, wenn die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit eine bundesgesetzliche Regelung erfordere, sagte die Vorsitzende des Bundestagsfamilienausschusses, Sibylle Laurischk, dem Blatt.

"Diese Voraussetzung kann ich beim Betreuungsgeld nicht erkennen", betonte sie. "Die FDP-Fraktion wird einem Gesetz, das verfassungsrechtlich zweifelhaft ist, nicht zustimmen."

(dapd)

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