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Beschäftigte sollen künftig besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt sein.
© dpa

Datenschutz: Facebook soll für Arbeitgeber tabu sein

Der Datenschutz am Arbeitsplatz soll neu geregelt werden. Die Bundesregierung reagiert damit auf Datenskandale bei Lidl, der Telekom oder der Bahn. Heimliche Videoüberwachungen werden verboten. Kritik gibt es von den Arbeitgebern.

Lidl soll heimlich Krankendaten dokumentiert haben, die Bahn hat die Vermögensverhältnisse von Mitarbeitern ausspioniert, einige Einzelhandelsketten haben ihre Angestellten heimlich per Video überwacht. Zahlreiche Datenskandale in großen deutschen Unternehmen haben in den letzten Monaten Schlagzeilen gemacht. Jetzt hat die Politik reagiert.

Das Bundeskabinett hat am Dienstag einen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz verabschiedet. So soll es Unternehmen zukünftig zum Beispiel untersagt sein, ihre Mitarbeiter heimlich per Video zu überwachen. Die offene Videoüberwachung von Arbeitsplätzen bleibt hingegen erlaubt, außer in Sozialräumen. Gesundheitliche Untersuchungen sollen sich nur auf die konkrete Tätigkeit des Arbeitnehmers beziehen dürfen. Über die Ergebnisse muss dieser informiert werden.

Darüber hinaus wird in dem Gesetz zum Beispiel geregelt, wonach Arbeitgeber in einem Einstellungsverfahren fragen dürfen. Zugleich will die Bundesregierung Arbeitgebern untersagen, nach Bewerbern und Mitarbeitern in sozialen Netzwerken, zum Beispiel bei Twitter oder Facebook zu recherchieren. Personalchefs dürfen im Web 2.0 nur solche Informationen lesen, die der beruflichen Präsentation dienen.

Auch die Frage, welche Daten Unternehmen bei der Korruptionsbekämpfung nutzen dürfen, wird durch das Gesetz neu geregelt. So sollen diese zwar vorhandene Daten zu diesem Zweck nutzen, neue Daten jedoch nur bei begründetem Verdacht erheben dürfen.

Opposition kritisiert Ausnahmen

Für ein solches Gesetz ist es höchste Zeit, schließlich hielten die bisherigen rechtlichen Regelungen der technischen Entwicklung in der Arbeitswelt und der Digitalisierung von immer mehr Lebensbereichen nicht mehr stand. Eine einheitliche gesetzliche Regelung gab es hingegen nicht. Stattdessen gab es Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen. Diese rechtliche Grauzone hatten Unternehmen zuletzt immer häufiger ausgenutzt und damit für empörende Schlagzeilen gesorgt. Mit dem Beschäftigtendatenschutz soll nun eine eindeutige gesetzliche Grundlage entstehen.

Die Opposition hingegen kritisiert, dass es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung weiterhin zu viele Ausnahmeregelungen gibt. Auch die Arbeitgeber fordern Nachbesserungen. So dürfe nach Ansicht des Hauptgeschäftsführers der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Reinhard Göhner, durch das neue Gesetz Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung in Unternehmen nicht erschwert werden. Auch das geplante Verbot der geheimen Videoüberwachung kritisierte dieser. Wenn es einen konkreten Verdacht einer Straftat gebe, müsse es möglich sein, diesen gezielt per Video zu überprüfen.

Der Präsident des Verbandes der IT- und Telekommunikationsunternehmen Bitkom, August-Wilhelm Scheer, begrüßte die Pläne der Bundesregierung. „Mit der geplanten Regelung im Bundesdatenschutzgesetz entsteht mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber“, so Scheer. Bisher haben Gerichte in Streitfällen oft uneinheitlich geurteilt.

Innenminister spricht von ausgewogenem Ausgleich

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigte den Gesetzentwurf am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Berlin. Er sprach von einem "ausgewogenen Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen", die Arbeitnehmer würden besser als durch das geltende Recht geschützt, gleichzeitig wahre er die Interessen der Arbeitgeber.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts geht das Beschäftigtendatenschutzgesetz nun in die parlamentarische Beratung, noch in diesem Jahr will der Bundestag dieses endgültig verabschieden.

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