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Die Flaggen von Kuba und den USA
© REUTERS

Enteignungen nach der Revolution: EU will gegen Trumps Kuba-Plan vorgehen

Die Europäische Union will verhindern, dass Donald Trumps neue Maßnahmen gegen Kuba auch Konsequenzen für Unternehmen oder Bürger aus Europa haben.

Die Europäische Union will verhindern, dass geplante neue US-Maßnahmen gegen Kuba auch Konsequenzen für Unternehmen oder Bürger aus Europa haben. „Die EU ist bereit, die europäischen Interessen zu verteidigen“, sagte ein Sprecher am Mittwoch. Die USA hätten sich bereits 1998 verpflichtet, über Ausnahmegenehmigungen sicherzustellen, dass Unternehmen aus der EU nicht mit amerikanischen Forderungen konfrontiert würden. Die extraterritoriale Anwendung von Sanktionsmaßnahmen eines Staates werde von der EU als Verstoß gegen internationales Recht angesehen.

Die EU reagierte mit der Stellungnahme auf Berichte, wonach es US-Präsident Donald Trump Landsleuten möglich machen will, gegen ausländische Unternehmen zu klagen, die Eigentum nutzen, das während der Revolution 1959 enteignet wurde. Hintergrund ist der dritte Abschnitt des sogenannten Helms-Burton-Gesetzes von 1996, der von Trumps Vorgängern bislang immer ausgesetzt wurde.

Tritt er in Kraft, können US-Bürger vor amerikanischen Gerichten wegen der Nutzung des Eigentums gegen Einzelpersonen und Unternehmen klagen und Entschädigung verlangen. Bei der Revolution 1959 wurden Besitztümer von etlichen US-Bürgern und Exil-Kubanern enteignet.

Beobachter rechnen nicht damit, dass es zu einer großen Klagewelle kommen könnte. Der Schritt könnte aber ausländische Unternehmen abschrecken, in Kuba Geschäfte zu machen. Aus EU-Sicht darf es dazu nicht kommen.

Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini und Handelskommissarin Cecilia Malmström hatten wegen der US-Pläne bereits vor einer Woche einen Brief an US-Außenminister Mike Pompeo geschrieben und ihn vor Konsequenzen gewarnt. Möglich ist demnach unter anderem ein Klageverfahren bei der Welthandelsorganisation WTO. (dpa)

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