Reform des Verfassungsgerichts: EU setzt Polen dreimonatige Frist
Die EU setzt Polen eine dreimonatige Frist, die Reform des Verfassungsgerichts abzumildern. Warschau widersetzt sich.
Die EU-Kommission fordert von der nationalkonservativen Regierung in Polen binnen drei Monaten eine weitere Abmilderung der Reformen beim Verfassungsgericht. Trotz der Gespräche seit Jahresanfang seien die Hauptaspekte, die das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit gefährdeten, nicht aus der Welt geschaffen worden, sagte Kommissions-Vizepräsident Frans Timmermans am Mittwoch in Brüssel. So müssten die drei Richter, die von der Vorgängerregierung im Oktober ernannt wurden, ihre Posten antreten. Zudem sollten Urteile veröffentlicht und umgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Entscheidungen des Gerichts nicht von einem anderen Staatsorgan abhängig seien. Die Ergebnisse der sogenannten Venedig-Kommission des Europarats vom März müssten außerdem vollständig beachtet werden.
Erstmals Verfahren eröffnet
Das polnische Parlament hatte am Freitag Änderungen zur Ernennung von Richtern am Verfassungsgericht verabschiedet, welche die Reformen vom Dezember abmildern sollten. Die EU-Kommission hatte bereits durchblicken lassen, dass die neuen Maßnahmen weitere Fragen aufwerfen würden.
Die Brüsseler Behörde hatte Anfang des Jahres erstmals ein Verfahren gegen ein Mitgliedsland wegen möglicher Verletzungen der Rechtsstaatlichkeit eröffnet und dabei auch auf die Reformen am Verfassungsgericht verwiesen. Am Ende des Verfahrens, das sich womöglich noch Jahre hinzieht, kann theoretisch der Entzug der polnischen Stimmrechte im EU-Rat drohen. Dafür ist allerdings die Zustimmung aller anderen EU-Staaten notwendig. (Reuters)