Brüssel: EU-Kommission verklagt Deutschland wegen Pkw-Maut
Im Maut-Streit mit Deutschland zündet die EU-Kommission die nächste Stufe. Der Europäische Gerichtshof soll entscheiden, ob die Regelung ausländische Autofahrer benachteiligt.
Den zähen Streit um die deutsche Pkw-Maut. soll nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Die geplante Abgabe stelle eine Diskriminierung ausländischer Autofahrer dar, erklärte die EU-Kommission am Donnerstag. Sie habe daher beschlossen, vor den EuGH zu ziehen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) begrüßte, dass damit bald Klarheit herrschen werde. Die EU-Kommission hatte im Juni 2015 ein Verfahren wegen Verletzung von EU-Recht eingeleitet. Aus ihrer Sicht werden Ausländer benachteiligt. Zwar sollen sowohl In- als auch Ausländer die deutsche Maut zahlen müssen.
Doch allein Inländer würden im Gegenzug bei der Kfz-Steuer entlastet, und zwar ganz genau in Höhe der Mautgebühren. Zudem seien die Preise für Kurzzeitvignetten - für Zeiträume unter einem Jahr - in einigen Fällen unverhältnismäßig hoch, erklärte die Brüsseler Behörde weiter. Diese Vignetten soll es für in anderen Ländern zugelassene Fahrzeuge geben. Wenn die Maut umgesetzt werde, würde sie de facto dazu führen, dass ausschließlich deutsche Autohalter von der Straßennutzungsgebühr befreit seien, sagte eine Sprecherin der EU-Kommission.
„Endlich macht die Kommission den nächsten Schritt im Streit um die Infrastrukturabgabe“
Sie gab sich aber gesprächsbereit. „Wir werden weiter in engem Kontakt mit den deutschen Behörden bleiben, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.“ In den vergangenen Monaten waren immer wieder Schriftsätze zwischen Brüssel und Berlin hin und her gegangen. Trotz zahlreicher Kontakte mit den deutschen Behörden seien die Bedenken aber nicht ausgeräumt worden, teilte die EU-Kommission mit. „Endlich macht die Kommission den nächsten Schritt im Streit um die Infrastrukturabgabe“, sagte Bundesverkehrsminister Dobrindt.
Die Entscheidung dürfte sich allerdings hinziehen, weil jetzt zunächst die EU-Kommission ihre Klage formulieren und dann das Gericht Termine festsetzen muss. Dass der Juristenstreit noch vor der nächsten Bundestagswahl entschieden wird, gilt als unwahrscheinlich. Dobrindt und der CSU dürfte das politisch recht sein, weil ihr zentrales Wahlversprechen von 2013 damit sozusagen in der Schwebe bleibt.
„Die Entscheidung ist längst überfällig. Brüssel hat das Verfahren schon viel zu lange verzögert.“ Der Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof werde bestätigen, dass die Infrastrukturabgabe europarechtskonform sei, sagte Dobrindt weiter. „Deutschland erwartet jetzt ein zügiges Verfahren, damit die Infrastrukturabgabe anschließend technisch umgesetzt werden kann.“ Dass kein Inländer extra belastet werden darf, ist im schwarz-roten Koalitionsvertrag verankert. Das heiß umkämpfte Prestigeprojekt der CSU ist seit inzwischen einem Jahr beschlossen und im Gesetzblatt besiegelt.
Die Autobahnen und Bundesstraßen der Republik sind für Pkw aus dem In- und Ausland aber immer noch gratis. Nach europäischem Recht dürfen EU-Staaten Straßenbenutzungsgebühren für Lkw und Pkw einführen. „Eine Straßennutzungsgebühr ist nur dann EU-rechtskonform, wenn sie nicht auf Grund der Staatsangehörigkeit diskriminiert“, hatte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc aber bereits bei der Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens im Jahr 2015 gesagt. Dobrindt hatte bereits in der Vergangenheit gegen Brüssel immer wieder auf der Rechtmäßigkeit der Regelung beharrt. (dpa)
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