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Letzte Hilfe. Ob der Staat Suizidwilligen todbringende Medikamente stellen muss, ist umstritten.
© Oliver Berg/picture alliance / dpa

Urteil zur Sterbehilfe: Ethikrat warnt vor Suizid-Assistenz durch den Staat

Das oberste Verwaltungsgericht will den Staat dazu verpflichten, Menschen durch den Zugang zu todbringenden Medikamenten beim Suizid zu helfen. Der Deutsche Ethikrat lehnt das ab.

Der Staat sollte aus Sicht des Deutschen Ethikrats nicht dazu verpflichtet werden, Menschen beim Suizid zu helfen. Mit diesem Mehrheitsvotum stellte sich das Gremium am Donnerstag am Donnerstag gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. März, wonach das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Suizidwilligen bei „unerträglichem Leidensdruck“ den Erwerb tödlich wirkender Arznei nicht verwehren darf.

Vor den Folgen dieses Richterspruchs hatten zuvor bereits die Bundesärztekammer, die Kirchen und Gesundheitminister Hermann Gröhe (CDU) gewarnt.

Richter argumentieren mit Persönlichkeitsrecht

Konkret ging es in dem Fall um das Begehren einer vom Hals abwärts gelähmten Frau. In ihrer Urteilsbegründung hatten die Leipziger Richter auf das Persönlichkeitsrecht verwiesen. Dazu gehöre auch die freie Entscheidung darüber, wie und zu welchem Zeitpunkt man sein Leben beenden wolle (Az.: BVerwG 3 C 19.15).

Das Urteil beschränke sich aber nicht darauf, individuelle Selbsttötungsverlangen zu achten, heißt es in dem Ethikratsvotum. Es zwinge das Bundesinstitut auch, Suizidwünsche anhand bestimmter Kriterien zu überprüfen und gegebenenfalls sogar ihre Ausführung zu unterstützen. Eine staatliche Instanz werde dadurch „zum Verpflichtungsadressaten der Selbsttötungsassistenz“.

Man kann Sterbehilfe ablehnen solange man nicht selber betroffen ist. Ich habe es erlebt wie sich jemand quält, nur weil Sterbehilfe in Deutschland verboten ist. Es ist ein quälend langsames Sterben gewesen.

schreibt NutzerIn Spandauer2605

Sorge um Suizid-Prävention

Wenn man eine solche Assistenz von staatlicher Bewertung und Erlaubnis abhängig mache, widerspreche dies der ethischen Leitidee von staatlicher „Neutralität gegenüber Lebenswertvorstellungen“ und es stelle „die höchstpersönliche Natur von Suizidwünschen infrage“. Zudem laufe dies der Forderung nach mehr Suizidprävention zuwider.

Hinter dem Ethikrats-Verdikt stehen 16 von 26 Mitgliedern, darunter auch der Vorsitzende Peter Dabrock. Eine Minderheit hält das Urteil dagegen für „ethisch wohl erwogen und begrüßenswert“. In existenziellen Grenzfällen dürfe ein generell begründbares Verbot „nicht zum Gebot der Unmenschlichkeit werden“, argumentieren die Unterlegenen.

Bereits 26 Anträge auf todbringende Medikamente

Drei Monate nach dem Sterbehilfeurteil liegen dem Bundesinstitut bereits 26 Anträge auf Abgabe tödlich wirkender Medikamente vor. Entschieden ist darüber noch nicht. Das Gesundheitsministerium hat erst einmal den früheren Verfassungsrichter Udo di Fabio beauftragt, die Urteilsbegründung zu prüfen. Gröhe hatte nach dem Urteil erklärt, der Staat dürfe sich nicht zum Handlanger von Suizidbeihilfe machen.

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