Diskussion über Masern-Bekämpfung: Ethikrat kritisiert „unzulässige Verengung“ der Impfdebatte
Jede zweite Masern-Erkrankung betreffe Erwachsene, erläutert der Ethikrat. Eine Impfpflicht für Kinder sei deshalb nicht ausreichend.
Der Deutsche Ethikrat hat mehr Differenzierung in der Impf-Debatte gefordert. Im Streit über eine Impfpflicht gegen Masern gebe es eine „unzulässige Verengung der Diskussion auf Kinder“. Zudem würde die Datenlage zu wenig berücksichtig, außerdem gebe es „den unscharfen Begriff der Impfpflicht“.
Es sei zwar richtig, dass darüber diskutiert werde, wie die Impfquoten für Masern erhöht werden könnten. Allerdings sei die Hälfte aller an Masern Erkrankten in Deutschland Erwachsene, erläuterte der Ethikrat. „Maßnahmen mit dem Ziel, die Masernimpfquote zu erhöhen, müssen als Adressaten sowohl Kinder als auch Erwachsene einbeziehen.“
Die Bundesregierung bereitet Vorschläge für eine Impfpflicht vor, die Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im Mai vorlegen will. Er hatte sich grundsätzlich für verpflichtende Masern-Impfungen für Kinder in Kitas und Schulen ausgesprochen. Masern sind hochansteckend und können in seltenen Fällen auch tödlich verlaufen.
Der Ethikrat kritisierte auch, dass unklar sei, wie eine solche Pflicht ausgestaltet und wie sie durchgesetzt werden könne. „Erst die Präzisierung der Ausgestaltung einer Impfpflicht und ihrer Durchsetzung ermöglicht eine angemessene ethische und rechtliche Abwägung der betroffenen Schutzgüter.“
Zudem verwies das Gremium darauf, dass die Erstimpfungsquote gegen Masern bei Kindern bei der Einschulung bei 97,1 Prozent liege – was eine große Akzeptanz zeige. „Probleme entstehen aber vor allem durch die noch unzureichende Quote bei den Zweitimpfungen von 92,9 Prozent sowie aufgrund der beträchtlichen regionalen Unterschiede.“
Der Ethikrat kündigte an, noch vor der Sommerpause eine Stellungnahme zum Thema vorzulegen. Er berät Bundesregierung und Bundestag in ethischen, medizinischen, rechtlichen und sozialen Fragen. (dpa)