Was tun gegen religiös geprägte Straftäter?: Es sind unsere Terroristen
Die Täter sind jung, berufen sich auf den Islam und haben sich oft schnell radikalisiert – wie zuletzt in Würzburg. Was tun dagegen? Eine Antwort: Wir brauchen auch eine religiöse Integration. Ein Essay
Seit dem Anschlag vom 11. September 2001 führen wir eine Debatte über religiös geprägte Straftaten und islamistischen Terrorismus. Die Zahl der Anschläge von Madrid über London nach Paris und Brüssel ist kaum noch übersehbar. Hinzurechnen muss man die fehlgeschlagenen Anschlagsversuche und -vorbereitungen wie die sogenannten Kofferbomber und die Sauerlandgruppe in Deutschland. Neben die organisierten und ferngesteuerten, zumindest fernunterstützten Taten von Al Qaida, IS und anderen Gruppen treten zunehmend Einzeltäter. Das wirft Fragen nach der angemessenen Repression und Prävention auf. Der in einem religiös geprägten Haushalt aufgewachsene 19-jährige Ayhan Sürücü tötet am 7. Februar 2005 auf offener Straße in Berlin seine Schwester Hatun Sürücü. Es mag erstaunen, dass ich diesen Mord in dem Kontext mit aufführe. Aber es ist ein Fall, bei dem religiös geprägte Mentalitäten über die Rolle der Frau mitwirkten. Am 2. März 2011 erschießt der 21-jährige Kosovo-Albaner Arid Uka am Flughafen in Frankfurt am Main zwei amerikanische Soldaten und verletzt zwei weitere schwer, weil er seinen persönlichen Beitrag zum Dschihad (Heiligen Krieg) gegen die „Feinde des Islam“ leisten wollte. In London töten am 22. Mai 2013 zwei zum Islam konvertierte 22 beziehungsweise 28 Jahre alte britische Staatsbürger auf offener Straße einen 25-jährigen Soldaten mit Stichen und einem Beil und schwören öffentlich bei Allah, nie aufzuhören, die Ungläubigen zu bekämpfen, bis die Ungläubigen die Muslime in Ruhe lassen.
Er wollte ein Zeichen gegen die Ungläubigen setzen
Vor wenigen Monaten, am 26. Februar 2016, sticht in Hannover die von einer strenggläubigen Mutter erzogene 15-jährige Safia S. mit einem Messer einen Polizisten nieder und bezeichnet ihre Tat als „Märtyreraktion“. Vor Kurzem, am 14. Juli 2016, tötet der 31-jährige Franzose Lahouaiej Bouhlel mit einem Lkw in Nizza mindestens 84 Personen. Wahrscheinlich hatte er die Tat mit wenigen anderen vorbesprochen und geplant. Auch er wollte ein Zeichen gegen die Ungläubigen setzen. Schließlich greift vor einer Woche, am 17. Juli 2016, in einem Regionalzug bei Würzburg ein 17-Jähriger, vor über einem Jahr aus Afghanistan gekommener Flüchtling Mitreisende mit einer Axt und einem Messer an und verletzt vier Opfer schwer. Vor der Tat hatte er sich zum IS bekannt.
Die Fälle haben gemeinsam, dass sie von religiösem Hass, zumindest von religiösem Denken geprägt sind. Bis auf den letzten Fall des 17-jährigen Flüchtlings handelt es sich bei allen Tätern um solche, die schon länger in dem Land lebten, in dem sie ihre Tat begangen haben oder die hier sogar aufgewachsen sind. Es handelt sich in keinem Fall um aus dem Ausland geschickte Terroristen, wie man das noch bei Atta und den anderen Tätern des 11. September 2001 annehmen konnte. Die Spezialisten nennen sie „homegrown“-Terroristen. Man könnte auch einfacher sagen: Es sind unsere Terroristen.
Die Täter haben ein Minderheitsbild vom Islam, das von der überwältigenden Mehrheit der Muslime nicht geteilt wird. Zumeist lehnt es sich an den Salafismus an. Die Täter sind damit innerhalb der Mehrheitsgesellschaft nicht nur einer Minderheit zugehörig, sondern zudem in der Minderheitsgesellschaft eine kleine, sich selbst ausgrenzende Minderheit.
Etliche waren bis kurz vor der Tat nicht religiös
Die meisten sind schnell radikalisiert worden oder haben sich selber radikalisiert. Etliche waren bis kurz vor der Tat nicht religiös. Hier zeigt sich das gleiche Muster wie bei den Ausgereisten, die zur Unterstützung des IS oder anderer extremistischer islamischer Gruppen nach Syrien, in den Irak, früher auch nach Afghanistan und Tschetschenien gefahren sind. Die Taten sind durchweg geplant und durch Waffenbeschaffung vorbereitet worden. Zu den Taten gab es aber in der Regel keine erkennbare Kommunikation, mit Ausnahme eines Chats von Safia S. im Internet. Die Täter sind relativ jung, in den herangezogenen Fällen von 15 bis zu 31 Jahren. Auch das deckt sich mit einem Trend bei den ausgereisten IS-Unterstützern, bei denen das Alter zunehmend geringer geworden ist. Andererseits ist Gewalt-Kriminalität durchweg ohnehin eher bei jüngeren als bei älteren Personen zu finden. Der Staat hat die Möglichkeit, repressiv gegen derartige Täter und Taten vorzugehen. Er kann vorbeugend, unterbindend und im Wege der Bestrafung vorgehen. Vorbeugende staatliche Mittel versagen bei Einzeltätern oder Taten kleiner Gruppen weitgehend. Bei keinem der Täter, mit Ausnahme der 15-jährigen Täterin aus Hannover, gab es im Vorfeld ausreichende Hinweise auf deren Gefährlichkeit. Weder aus der Szene noch durch mögliche Erkenntnisse aus Telefonüberwachung oder durch V-Leute in den Moscheen gab es Warnsignale, auf die Polizei und andere staatliche Stellen hätten reagieren können. Das gehört zu den unangenehmen Wahrheiten, die man politischen Populisten weltweit, bei uns insbesondere der AfD, entgegenhalten kann und muss. Ehrlichkeit gegenüber der Bevölkerung heißt, nicht falsche Versprechen über eine höhere Sicherheit zu verkünden, die man nicht einlösen kann. Weder eine großzügigere Telefonüberwachung noch eine Verstärkung der Polizeikräfte ist für diese Taten wirklich zielführend. Das schließt nicht aus, dass in anderen Straftatbereichen eine Verstärkung der Polizei sinnvoll sein kann und dass in anderen Bereichen des Terrorismus auch ein verstärkter Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln hilft. Wir reden hier nur über homegrown-Einzeltäter. Auch die jetzt wieder ins Gespräch gebrachte verstärkte Videoüberwachung führt nicht dazu, Taten im Vorfeld zu erkennen. Vorbeugend kann man in Justizvollzugsanstalten tätig werden. Die zu erwartende zunehmende Zahl von Tätern in den Haftanstalten – allein schon wegen der Anklagen gegenüber ausgereisten und zurückgekehrten Unterstützern des IS – wird dort neue Schwerpunkte setzen. Dabei geht es zum einen um die Verhinderung von Radikalisierung im Vollzug und zum anderen um den Umgang mit inhaftierten islamistischen Extremisten, die zu irgendeinem Zeitpunkt entlassen werden. Wir werden nicht nur Imame, sondern auch Islamspezialisten in den Haftanstalten brauchen. Ebenso schwierig ist die Unterbindung von begonnenen Straftaten. Der Würzburger Fall ist symptomatisch. Nur der Zufall eines in der Nähe anwesenden Spezialeinsatzkommandos (SEK) hat vielleicht weitere Folgetaten verhindert. Man kann sicherlich den Einsatz von SEKs in Flächenländern beschleunigen, sie an Hubschrauberstandorte anbinden, soweit das noch nicht geschehen ist. Aber man muss ehrlich dabei bleiben: Bis zum Eintreffen der Polizei wird immer eine gewisse Zeitspanne vergehen.
Wir müssen auch unser Strafrecht für Heranwachsende überdenken
Zu den repressiven Maßnahmen gehört auch ein Überdenken unseres Strafrechts für Heranwachsende. Neun Jahre und drei Monate Haft für den 19-jährigen Ayhan Sürücü im Verhältnis zu lebenslanger Haft für den 21-jährigen Arid Uka sind nicht angemessen. Wir stellen fest, dass junge Leute schneller in Verantwortung kommen, bis hin zur demokratischen Verantwortung bei Wahlen. Wir stellen junge Leute als Polizisten ein. Gleichzeitig fragen wir im Strafrecht für Heranwachsende bei jedem erst einmal, ob er voll verantwortlich ist. Ich verkenne nicht Reife- und Entwicklungsunterschiede und meine, dass ihnen im Strafrecht Rechnung getragen werden muss. Aber ich könnte das bei der Strafzumessung gerechter berücksichtigen als durch eine Stichtagsregelung, die jetzt das Strafrecht für Heranwachsende vom Erwachsenenstrafrecht trennt. Die Strafmilderung bei 18- bis 21-Jährigen sollte nur noch die Ausnahme sein und nicht wie heute eine Regel. Sie ist mit dem Erziehungsgedanken begründet und nimmt die jungen Menschen im Grunde nicht ernst. Der 18- bis 21-Jährige wird durch die weitgehend vorgesehene Anwendung des Jugendstrafrechts noch nicht als vollwertiges, das heißt auch voll verantwortliches Mitglied der Gesellschaft akzeptiert. Ebenso sollten wir überdenken, ob die generelle Begrenzung der Jugendstrafe für die 14- bis 18- Jährigen noch dem Entwicklungsstand dieser Gruppe gerecht wird. Für Mord würde ich den Strafrahmen anheben. Das mag bei 14- oder 16-Jährigen noch angemessen sein, unter Berücksichtigung des Erziehungsgedankens eine Begrenzung von zehn Jahren vorzusehen. Beim siebzehneinhalbjährigen Täter ist die Begrenzung der Strafe für brutalen Mord nicht mehr verständlich.
Die dargestellten Fälle sind seltene Einzelfälle. Sie sind weder repräsentativ für unsere Gesellschaft noch repräsentativ für die Muslime in unserer Gesellschaft. Sie zeigen aber Defizite bei der religiösen Integration auf. Von den formalen Kriterien unserer Integrationsdebatten her waren die Täter alle in der Lage, sich zu integrieren. Teilweise sind sie hier aufgewachsen, sprachen die Landessprache, absolvierten Schul- oder sonstige Ausbildungen. Aber ihre religiöse Integration in unsere Gesellschaft hat entweder nicht stattgefunden oder war brüchig.
Es mag verwundern, dass bei einer Trennung von Staat und Religion, wie es unsere Verfassung vorschreibt, überhaupt über religiöse Integration nachgedacht wird. Religion ist doch Privatsache? Nicht ganz. Die Grenzen zwischen Staat und Religion sind fließend, nicht nur bei den christlichen Kirchen, die aufgrund althergebrachter Rechte vom Staat mitfinanziert werden. Die Religionsgemeinschaften sind vom Staat akzeptierte Partner. Der Staat braucht sie als Stabilisatoren in kritischen Situationen.
Es wird Zeit, über eine institutionalisierte Förderung islamischer Verbände nachzudenken
Dem trägt staatliche Politik gegenüber den islamischen Verbänden bisher nicht hinreichend Rechnung. Es wird Zeit, über eine institutionalisierte Förderung islamischer Verbände nachzudenken, die einen erheblichen Beitrag zur Integration von Muslimen in Deutschland beitragen können, aufgrund ihrer ehrenamtlichen Struktur aber bisher nur unvollkommen leisten. Auch wenn es sich bei den extremistischen Islamisten und den islamistischen Terroristen um kleine Minderheiten handelt, lohnt es sich für den Staat, die islamischen Verbände in den Stand zu setzen, den Extremisten „das Wasser abzugraben“.
Die religiöse Integration ist aber keine Einbahnstraße. Die islamischen Verbände in Deutschland müssen ihren Beitrag leisten. Die Abgrenzung zu demokratiefeindlichen Gruppen könnte noch deutlicher ausfallen. Intolerante, radikalisierte Menschen, die sich zu Unrecht auf den Islam berufen, sind eben keine „irregeleiteten Brüder und Schwestern“. Sondern sie gehören nicht dazu, und Maßnahmen des Staates gegen sie sind keine Maßnahmen gegen Muslime. Einige islamische Verbände haben auch Nachholbedarf beim Kampf gegen Antisemitismus, gegen Homophobie.
Bei nicht wenigen Migranten – das gilt für Nichtmuslime und Muslime gleichermaßen – hat auch eine demokratische Integration in unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht ausreichend stattgefunden. Eine Erziehung von Menschen mit anderem Hintergrund ist eher formal vorgesehen. Die Menschen müssen die Institutionen auswendig lernen. Das allein gewährleistet kein Bekenntnis zu unserer Gesellschaftsordnung, zu unserem Lebensentwurf in Mitteleuropa. Für unsere Integrationspolitik werden wir über neue Instrumente nachdenken müssen, wie wir im besten Sinne des Wortes „integrieren“. Das beinhaltet Veränderungen in der Schule, die eben nicht nur Bildung vermitteln muss, sondern auch Einstellung. Dazu wird man mehr Personal brauchen. Das umfasst auch Veränderungen in der Erwachsenenbildung mit noch mehr verpflichtenden Integrationskursen als bisher.
- Ehrhart Körting (SPD) war von 1997 bis 1999 Justizsenator und von 2001 bis 2011 Innensenator des Landes Berlin.
Ehrhart Körting