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Die Partei der AfD-Chefin Alice Weidel erhielt 2017 eine illegale Spende im Wert von 132.000 Euro.
© Christoph Schmidt/dpa

Weidel reagiert mit „Genugtuung“: Ermittlungen gegen Spitzenkandidatin der AfD wegen Spendenaffäre eingestellt

Wegen einer 132.000 Euro-Spende an die AfD geriet Spitzenkandidatin Alice Weidel ins Visier von Ermittlungen. Nach mehreren Jahren wurden diese nun eingestellt.

Die Ermittlungen gegen AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel im Zuge der Parteispendenaffäre sind eingestellt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Konstanz am Montag mitteilte, gebe es keinen hinreichenden Tatverdacht für einen strafbaren Verstoß gegen das Parteiengesetz. Dafür müsse die Empfängerin selbst an einer Aufstückelung der Spenden mitgewirkt haben, um deren Herkunft zu verschleiern - oder sich dazu mit dem Spender abgesprochen zu haben. In Weidels Fall habe sich dafür kein ausreichender Verdacht ergeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag.

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Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte wegen Spenden aus der Schweiz über mehrere Jahre gegen Weidel und drei weitere Mitglieder ihres AfD-Kreisverbands am Bodensee ermittelt. Die Partei hatte im November 2018 bestätigt, dass eine Schweizer Pharmafirma 2017 in mehreren Tranchen 132.000 Euro an den Kreisverband überwiesen hatte. Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgezahlt.

AfD musste 396.000 Euro Strafe zahlen

Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal. Die AfD hatte dem Bundestag zunächst die Namen von 14 Deutschen und anderen EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen. Später erklärte sie der Bundestagsverwaltung zufolge aber, sie verfüge „nicht über belastbare Erkenntnisse, wer der wahre Spender sei“. Die Bundestagsverwaltung belegte die Partei mit einer Strafzahlung von rund 396.000 Euro. Eine Klage der AfD gegen den Bescheid lehnte das Berliner Verwaltungsgericht im Juni ab.

Auf die Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen reagierte Weidel am Montag mit „Genugtuung“. Ihr sei in diesem Fall „nie ein schuldbares Handeln vorzuwerfen“ gewesen, teilte ihr Sprecher mit. „Das hat nun auch die Staatsanwaltschaft Konstanz nach fast drei Jahren festgestellt.“ Damit sei „allen haltlosen Spekulationen in der Öffentlichkeit endgültig die Grundlage entzogen“. (dpa)

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