Nach Jagd auf Flüchtlinge in Bulgarien: Ermittlungen gegen Ex-Pegida-Frontfrau Festerling
Die sächsische Justiz wollte nicht. Nun hat die Hamburger Polizei nach der Bulgarien-Mission von Tatjana Festerling ein Ermittlungsverfahren gegen die Ex-Frontfrau von Pegida eingeleitet.
Die Hamburger Polizei verdächtigt Ex-Pegida-Frontfrau Tatjana Festerling nach ihrer Bulgarien-Mission, sich des "Anwerbens für einen fremden Militärdienst" schuldig gemacht zu haben. Sie hat deshalb ein Ermittlungsverfahren gemäß Paragraph 109 h des Strafgesetzbuches eingeleitet, wie die Behörde auf Tagesspiegel-Anfrage mitteilte.
Festerling hatte Ende Juni gemeinsam mit dem niederländischen Pegida-Aktivisten Edwin Wagensveld Bulgarien besucht. Sie schloss sich in der Grenzregion zur Türkei für einen Tag einer paramilitärischen Bürgerwehr an, die dort Flüchtlinge jagt. Auf Facebook gepostete Fotos zeigen sie in Bulgarien in Tarnkleidung, umringt von teils vermummten Männern. Außerdem traf sie den Flüchtlingsjäger Petar Nizamov, der im April wegen seiner Aktivitäten unter Hausarrest gestellt worden war und gegen den in Bulgarien mehrere Strafverfahren laufen.
Auf ihrer Homepage im Internet schrieb Festerling Ende Juni: "Die bulgarischen Freunde, die das Grenzhinterland an der bulgarisch-türkischen Grenze sichern, suchen dringend Verstärkung, möglichst Veteranen aus Militär und Polizei. Männer Europas, dieser Appell richtet sich an EUCH! Ohne EUCH wird das nichts mit der Festung Europa."
Festerling, die vor einigen Wochen im Streit mit Lutz Bachmann aus der Dresdner Pegida-Führung ausgeschieden war, wiederholte den Appell dann Anfang Juli auf einer Kundgebung des Leipziger Pegida-Ablegers Legida. Dort sagte sie: "Also Männer, wer ein paar Wochen Zeit hat, wer über eine militärische oder polizeiliche Ausbildung verfügt, wer aufgeschlossen ist und dazulernen will, wer bereit ist, in armen Männergemeinschaften in Zelten im Busch zu übernachten, und wer europäische neue Freundschaften schließen will, sollte sich auf den Weg ans Schwarze Meer machen und unsere europäischen Verbündeten vor Ort unterstützen." Genauere Instruktionen dazu werde es demnächst auf ihrer Homepage geben. Europa müsse vor "islamischen Invasoren geschützt werden", es handele sich um den "letzten verbliebenen Kampf um die Freiheit". Festerling selbst kündigte an, sie sei bereit, in diesem Kampf notfalls ihr "Leben zu geben".
Im Paragraph 109 h des Strafgesetzbuches heißt es: "Wer zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt oder ihren Werbern oder dem Wehrdienst einer solchen Einrichtung zuführt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft." Auch der Versuch ist strafbar.
Die Hamburger Polizei war durch einen Hinweis eines Twitter-Nutzers aus Nordrhein-Westfalen auf den Aufruf von Festerling aufmerksam geworden. Eine Behördensprecherin sagte dem Tagesspiegel: "Da Frau Festerling offenbar nach Sachsen verzogen ist, wurde der Vorgang an die Staatsanwaltschaft Hamburg mit der Anregung abgegeben, die Sache zuständigkeitshalber nach Sachsen abzugeben." Im Impressum ihrer Homepage gibt die Ex-Pegida-Aktivistin als Kontakt eine Postanschrift in Hamburg und eine Telefonnummer in Dresden an.
Behörden in Sachsen hatten Anfangsverdacht verneint
Die Ermittlungsbehörden in Sachsen hatten einen Anfangsverdacht gegen Festerling zunächst verneint. Von Amts wegen wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet, wie die Sprecherin der Leipziger Staatsanwaltschaft, Jana Friedrich, vergangene Woche erklärte. Am Dienstag sagte Behördensprecher Ricardo Schulz dem Tagesspiegel, es werde nun mit Blick auf die Veröffentlichung von Festerling Ende Juni auf ihrer Homepage im Internet und ihre Rede bei der Legida-Kundgebung am Montag vergangener Woche geprüft, ob er Anfangsverdacht für eine Straftat vorliege.
Der Leipziger Polizeisprecher Andreas Loepki hatte vergangene Woche erklärt: "Die Aufforderung mag moralisch bedenklich sein, aber strafrechtlich relevant ist sie nach hiesiger Auffassung – Polizei und Staatsanwaltschaft – nicht, weshalb auch nicht von Amts wegen ermittelt wird." Loepki fügte damals hinzu: "Wenn Dritte der Meinung sind, hier eine Anzeige – wegen welcher vermeintlichen Straftat auch immer – erstatten zu wollen, so steht ihnen dieser Weg selbstverständlich frei."
Thema in den Parlamenten von Bulgarien und den Niederlanden
Sowohl in Bulgarien als auch in den Niederlanden hat die Bulgarien-Mission von Festerling und ihrem Mitstreiter Wagensveld inzwischen ein parlamentarisches Nachspiel. Im Parlament in Sofia sprach der Oppositionsabgeordnete Atanas Atanassov Ministerpräsident Boiko Borissow auf die Bulgarien-Mission der beiden Aktivisten an. Einem Bericht des Portals "The Sofia Globe" zufolge versicherte Borissow, bis dahin nichts von der Reise von Festerling und Wagensveld gewusst zu haben. Das bulgarische Helsinki-Komitee fordert eine Untersuchung zur Rechtmäßigkeit der Bürgerwehren, mit denen sich Festerling getroffen hat.
Die niederländische Parlamentsabgeordnete Attje Kuiken der sozialdemokratischen PvdA stellte eine ausführliche parlamentarische Anfrage an die Regierung in Den Haag, vor allem wegen der Beteiligung des niederländischen Pegida-Anführers Wagensveld. Sie machte den Vorschlag, ein Ausreiseverbot gegen "rechtsextreme Grenzwächter" zu prüfen. Eine Antwort gibt es noch nicht.
Festerling schrieb am Montagabend auf ihrer Homepage, mit der Kritik an ihren Bulgarien-Aktivitäten würden "angeblich ,demokratische' Politiker in den Niederlanden, in Deutschland und in Bulgarien" ihre "hässliche Fratze des Faschismus" offenbaren. Durch "krampfhaft herbeigezogene Begriffe wie ,paramilitärisch'" werde versucht, sie "zu stigmatisieren und zu kriminalisieren". Dabei gehe es den Beschwerdeführern "nur um Vertuschung und eine gnadenlose Umvolkungspolitik in Europa".