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Das Bundesamt für den Verfassungsschutz in Köln
© dpa/Oliver Berg
Update

Verfassungsschutz: Enttarnung eines Islamisten führt zu Debatte über Sicherheitslücken

Nach der Enttarnung eines mutmaßlichen Islamisten beim Verfassungsschutz gibt es Kritik an der Bundesbehörde. Der Mann soll unter anderem Pornodarsteller gewesen sein.

Im Fall des islamistischen Mitarbeiters im Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird Kritik an der Behörde laut. Die Praxis der Sicherheitsüberprüfungen „scheint mehr als unzulänglich zu sein“, sagte am Mittwoch Burkhard Lischka, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Lischka hielt dem BfV eine „massive Fehleinschätzung“ vor.

Am Dienstag war bekannt geworden, dass der Mitarbeiter der Behörde in einem Internetforum davon gesprochen hatte, Islamisten in die Kölner Zentrale des BfV einzuschleusen – für eine Gewalttat im „Sinne Allahs“. Chatpartner war allerdings ein konspirativ agierender Beamter des Bundesamts. Er alarmierte das eigene Haus. Seit dem 17. November sitzt der Islamist in Untersuchungshaft.

Die Sicherheitsüberprüfungen müssten „dringend auf den Prüfstand gestellt werden, da sie momentan zu schematisch angelegt zu sein scheinen“, sagte Lischka. „Ansonsten drohen uns Sicherheitslücken in hochsensiblen Bereichen.“ Der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses des Bundestags, der CDU-Politiker Patrick Sensburg, forderte im „Handelsblatt“, Sicherheitsüberprüfungen künftig nicht mehr nur im Abstand von mehreren Jahren, sondern einmal im Jahr vorzunehmen. Die Radikalisierungsphasen seien kürzer geworden. Daraus müssten für alle Sicherheitsbehörden Konsequenzen gezogen werden - für den Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD) ebenso wie für das Bundeskriminalamt (BKA) und die Polizei.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU), widersprach vorschnellen Reformforderungen. „Die Sicherheitsprüfungen sind nicht zu lasch oder unzureichend“, sagte er der „Passauer Neuen Presse“. Mögliche Versäumnisse seien aber zu prüfen. „Vorschnelle Urteile helfen uns nicht weiter. Eine Totalrevision aller Sicherheitssysteme wäre übertrieben.“ Der Fall sei „eine absolute Ausnahme“.

Zurückhaltender äußerte sich auch Lischkas Fraktionskollege Uli Grötsch. „Leider lassen sich diese Fälle wie aktuell der mutmaßliche Islamist in den Reihen des Verfassungsschutzes nie ganz ausschließen: Hundertprozentige Sicherheit gibt es nirgendwo, auch nicht in den Sicherheitsbehörden“, sagte der SPD-Mann der Funke-Mediengruppe. Er kritisierte, dass der Verfassungsschutz das Parlament nicht von sich aus informiert habe.

"Keine Belege für eine konkrete Gefahr"

Im Umfeld der Bundesregierung war am Mittwoch zu hören, der Mitarbeiter hätte gar nicht eingestellt werden dürfen. Der Mann, Familienvater und ehemaliger Bankangestellter, habe ein Doppelleben geführt und sei in der Pornobranche aktiv gewesen. Es stelle sich nun die Frage, warum das bei der Sicherheitsüberprüfung nicht wahrgenommen wurde.

Auch weitere Details geben Rätsel auf. Der Mann soll 2014 in einem Telefonat mit einem „Mohamed“ zum Islam konvertiert sein – ohne seine Familie zu informieren. Offen bleibt auch, ob es sich bei Mohamed um den bekannten Salafisten Mohamed Mahmoud handelte, der heute für die Terrormiliz „Islamischer Staat“ Propaganda betreibt. Unklar ist auch, ob der BfV-Mann in Verbindung stand zu dem Netzwerk um den salafistischen Prediger Abu Walaa. Die Polizei hatte Abu Walaa und mehrere mutmaßliche Komplizen am 8. November wegen des Verdachts der Unterstützung des IS festgenommen. Abu Walaa lebte in Tönisvorst (bei Krefeld). Dort wohnte auch der islamistische Mitarbeiter des Bundesamts.

Das BfV hatte den heute 51 Jahre alten, aus Spanien stammenden Mann im April 2016 eingestellt. Er sei beim Bundesamt „mit der Beobachtung der gewaltbereiten salafistischen Szene betraut“ gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit. Nach der Festnahme habe der Beschuldigte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zugegeben. In einer Vernehmung sagte der Mann, er habe das Ziel gehabt, das BfV zu „infiltrieren“, um Glaubensbrüder vor Ermittlungen warnen zu können. Laut Staatsanwaltschaft gibt es aber „keine belastbaren Anhaltspunkte“ dafür, dass der Beschuldigte „sicherheitsrelevante Kenntnisse“ weitergab oder einen Anschlag vorbereitet hat.

Auch das Bundesamt hatte Dienstagabend betont, es gebe „keine Belege, dass eine konkrete Gefahr für die Sicherheit des BfV und seiner Mitarbeiter besteht“. Die Bundesanwaltschaft hat bisher auch darauf verzichtet, die Ermittlungen an sich zu ziehen. (mit dpa)

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