zum Hauptinhalt
Bradley Manning entschuldigt sich bei den USA.
© dpa

Prozess gegen Bradley Manning: Entschuldigung an die USA

Der Wikileaks-Informant Bradley Manning sagt, er habe niemandem schaden wollen udn entschuldigt sich für die Weitergabe von Dokumenten. Das Strafmaß für ihn wird nächste Woche erwartet.

Prozesstag 34 war der Tag des US-Gefreiten Bradley Manning selbst. Hatte bisher zumeist der Verteidiger des Wikileaks-Informanten, David E. Coombs, für seinen Mandanten gesprochen und dessen Motive und die Persönlichkeit des US-Soldaten geschildert, ergriff am Mittwochnachmittag (Ortszeit) Bradley Manning im Gerichtssaal in Fort Mead selbst das Wort. Erstmals entschuldigte er sich für die negativen Folgen seines Handelns, ohne sich jedoch von seinen Taten zu distanzieren.

„Zuerst, verehrtes Gericht, möchte ich mit einer Entschuldigung beginnen“, sagte Manning in seiner Erklärung, „es tut mir leid, dass meine Handlungen Menschen verletzt haben. Es tut mir leid, dass sie den Vereinigten Staaten geschadet haben.“ Zu der Zeit, als er die Entscheidung getroffen habe, die vertraulichen Informationen weiterzugeben, habe er mit einigen Dingen zu kämpfen gehabt. Aber obwohl diese Dinge ihm in seinem Leben Schwierigkeiten bereitet hätten, entschuldigten sie nicht seine Taten.

Die Auswirkungen seines Handelns sollen Bradley Manning nicht bewusst gewesen sein

„Ich habe verstanden, was ich tat“, bekannte Manning. „Allerdings waren mir die weiterreichenden Auswirkungen meiner Handlungen nicht bewusst.“ Er bedauere die von ihm nicht gewollten Konsequenzen. „Als ich meine Entscheidung getroffen habe, dachte ich, ich helfe Menschen, nicht, dass ich ihnen schade.“ Nun müsse er den Preis dafür zahlen.

Möglicherweise schon in der nächsten Woche soll das Strafmaß gegen Manning in diesem Militärprozess verkündet werden. Vor zwei Wochen hatte Richterin Denise Lind geurteilt, welcher Vergehen Manning schuldig gesprochen wird. Sie hatte eine Verurteilung wegen „Unterstützung des Feindes“, wie von Staatsanwaltschaft und Regierung gefordert, abgelehnt und damit eine zumindest theoretisch mögliche Todesstrafe ausgeschlossen. Manning erwartet wegen der Weitergabe geheimer Informationen über die Kriege in Afghanistan und im Irak sowie interner US-Botschaftsdepeschen nun eine Strafe wegen Spionage, Geheimnisverrat und Verstößen gegen die Militärregeln. 90 Jahre Haft wäre die mögliche Höchststrafe.

Manning soll die Dokumente an Wikileaks weitergegeben haben, weil er unter Stress stand

Die zuvor noch anstehenden Prozesstage nutzen Verteidigung und Anklage jetzt, um Mannings Persönlichkeit und seine Motive darzustellen. Entscheidend für das Strafmaß dürfte darüber hinaus sein, für wie schwerwiegend die Richterin die Folgen der Informationsweitergabe beurteilt. Während Mannings jetziger Aussage, die mitprotokolliert wurde, stand der Angeklagte nicht unter Eid. Folglich hatte die Staatsanwaltschaft auch nicht das Recht, den US-Soldaten ins Kreuzverhör zu nehmen.

Die Linie der Verteidigung, den inzwischen 25-jährigen Manning als gutmeinenden, aber mit sich kämpfenden jungen Soldaten darzustellen, wurde am 34. Prozesstag durch zwei psychologische Expertenmeinungen untermauert. Ein Psychiater, der Manning nach seiner Verhaftung untersucht hatte, beschrieb als Zeuge der Verteidigung einen damals im Irak unter Stress stehenden, isolierten Menschen mit Geschlechtsidentitätsproblemen. Die Weitergabe der Dokumente stellte er als unreifen Akt eines Idealisten dar, der dachte, den Krieg beenden zu können. Der Psychiater attestierte Manning Probleme als Folge des Alkoholkonsums seiner Mutter während der Schwangerschaft und Züge des Asperger-Syndroms. Auch Angehörige, befragt zu den familiären Umständen, zeichneten das Bild einer Kindheit, die von Vernachlässigung und trinkenden Eltern geprägt war.

Seine Homosexualität spielt im Prozess gegen Brandley Manning eine große Rolle

Ein Psychologe, der Manning schon im Irak betreut hatte, sagte aus, er sei zunächst von einer Persönlichkeitsstörung ausgegangen, habe dann aber festgestellt, dass Manning mit seiner Geschlechtsidentität gekämpft habe. Zu der Zeit, als Manning im Irak stationiert war, war es in der US-Armee noch verboten, sich zu Homosexualität zu bekennen. „Don’t ask, don’t tell“ (Stelle keine Fragen, bekenne dich nicht) war die offizielle Linie der US-Armee bis September 2011. In dieser „hypermaskulinen Umgebung“, die für ihn eine feindliche gewesen sei, habe Manning keine Chance gehabt, sich zu bekennen.

Wenn der Prozess am Freitag in Fort Mead in die nächste Runde geht, wird die Anklage Gelegenheit haben, ihr Bild des Gefreiten Manning darzulegen. Im bisherigen Prozessverlauf hat Staatsanwalt Ashden Fein den Soldaten als Narzisst gezeichnet, der keinen Respekt für seine Kameraden gehabt habe. Manning sei es nur darum gegangen, Wikileaks als Plattform für seine Zwecke zu nutzen.

Zur Startseite